Das Damoklesschwert: In diesen Fällen ist eine Eigenbedarfskündigung möglich

29.10.2019, Autor: Herr Denis Ksiazek / Lesedauer ca. 2 Min. (232 mal gelesen)
Sie sind sich nicht sicher, ob das Kündigungsschreiben alle Voraussetzungen an eine wirksame Kündigung erfüllt? Sie sind nicht sicher, ob tatsächlich ein Eigenbedarf vorliegt?

Eine privat vermietete Wohnung hat viele Vorteile. Der Mieter kennt den Vermieter persönlich. Der Vermieter kümmert sich um die Wohnung und das Haus, da es sein Eigentum ist. Der Vermieter ist bei Problemen schnell da. Probleme?! Das größte Problem ist, dass der Vermieter jederzeit den Eigenbedarf anmelden könnte. Der Mieter muss dann raus, oder?

Mietrecht ist Mieterschutzrecht

Das Mietrecht ist Mieterschutzrecht. Der Mieter soll vor willkürlichen Kündigungen geschützt werden. Der Vermieter darf nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Kündigung hat. In der Regel kann der Mieter damit steuern, ob er seine Wohnung verliert. Ein vertragstreuer Mieter kann die Wohnung kaum verlieren. Der Eigenbedarf ist jedoch ein Sonderfall. Was ist Eigenbedarf?

Der Eigenbedarf bei Selbstnutzung

Eigenbedarf. Beim Eigenbedarf will der Vermieter die Wohnung zurück. Er benötigt die Wohnung. In einigen Fällen will der Vermieter selbst in die Wohnung einziehen. Er will in seiner Wohnung nun wohnen oder arbeiten. Kann der Vermieter die Wohnung auch an Dritte übergeben?

Eigenbedarf bei Dritten

Eigenbedarf. Der Vermieter kann auch eine Eigenbedarfskündigung in anderen Fällen aussprechen. In diesen Fällen will der Vermieter nicht selbst in die Wohnung einziehen. Die Wohnung soll an einen Dritten übergeben werden. Es dürfen jedoch nicht irgendwelche fremde Leute sein. Vielmehr muss es sich um nahe Angehörige handeln. Zu nennen sind hierbei:

  • der Ehepartner/eingetragener Lebenspartner
  • die Kinder
  • die Enkel
  • die Eltern
  • die Großeltern,
  • die Geschwister
  • die Nichten und Neffen
  • die Schwiegereltern
Es kommen jedoch auch Haushaltsmitglieder in Betracht. Zu nennen sind hier:
  • Der Lebensgefährte/ die Lebensgefährtin  
  • Kinder des Lebensgefährten/ der Lebensgefährtin
  • Pflegekinder
  • Pflegepersonal/ Haushaltsangestellte
Bei Zweifel Hilfe holen

Sie sind sich nicht sicher, ob das Kündigungsschreiben alle Voraussetzungen an eine wirksame Kündigung erfüllt? Sie sind nicht sicher, ob tatsächlich ein Eigenbedarf vorliegt? In diesem Fall sollten Sie eine fachkundige Person, wie einen Rechtsanwalt, aufsuchen. Diese kann Ihnen sagen, ob auch Ihre Kündigung unwirksam ist.

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