Mit diesem einfachen, genialen und bewährten Trick können Sie Ihren Auszugstermin verschieben!
01.10.2019, Autor: Herr Denis Ksiazek / Lesedauer ca. 2 Min. (1164 mal gelesen)
Ein Aufhebungsvertrag bzw. eine Räumungsvereinbarung kann viele Regelungen enthalten.
Sie haben eine Kündigung von Ihrem Vermieter erhalten. Sie haben diese geprüft und festgestellt, dass diese wirksam ist. Schlecht! Sie müssen folglich zu einem bestimmten Datum ausziehen. Sie haben nun drei Möglichkeiten. Sie ziehen aus; Sie warten auf die Räumungsklage; Sie schließen einen Aufhebungsvertrag. Aufhebungsvertrag? Räumungsvereinbarung?
Alt bekannt und oft verkannt
Sie kennen den Aufhebungsvertrag bestimmt aus dem Arbeitsrecht. Dort genießt der Aufhebungsvertrag nicht den besten Ruf. Einige Arbeitgeber haben in der Vergangenheit dieses Instrument missbraucht. Sie haben versucht sich zu übervorteilen. Der Aufhebungsvertrag ist jedoch eine gute Möglichkeit, um ein Vertragsverhältnis zu beenden. Es müssen jedoch einige Punkte beachtet werden.
Grund für einen Aufhebungsvertrag!
Ein Aufhebungsvertrag regelt nur, dass ein Vertrag aufgehoben wird. Er kann zusätzlich die Modalitäten der Aufhebung regeln. In diesem Fall redet man von einem Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag. Im Mietrecht nennt man den Aufhebungsvertrag auch gerne eine Räumungsvereinbarung. Es empfiehlt sich, einige Regelungen aufzunehmen.
Inhalt der Räumungsvereinbarung
Sie können mit dem Vermieter alles regeln, was Sie wollen. Wann endet das Mietverhältnis? Wann soll der Mieter ausziehen? Wie viel Miete muss noch bezahlt werden? Zusätzlich könnten Sie auch regeln, wie die Wohnung übergeben werden soll. Besenrein? Schönheitsreparaturen? Ausbesserungen? Und das ist noch nicht alles!
Das ist noch nicht alles!
In der Regel empfiehlt es sich, eine allumfassende Regelung zu finden. Folglich sollte auch geregelt werden, was mit den Nebenkostenabrechnungen ist. Kommt noch etwas, wird ein Pauschale vereinbart oder verzichten beide Seiten auf eine Abrechnung? Am Ende sollten Sie den Bonbon nicht vergessen.
Bonbon der Räumungsvereinbarung
Sie sollten über eine Abfindung reden. Sie akzeptieren die Kündigung des Vermieters. Aus diesem Grund sollte er Ihnen auch entgegenkommen. Er soll Ihnen eine Umzugshilfe (Geld) bezahlen. Denken Sie auch hier an das Arbeitsrecht. Eine Abfindung muss immer drin sein. Aber! Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages beendet das Mietverhältnis. Sie sollten daher einen solchen Vertrag nur schließen, wenn Sie sicher sind, dass Sie innerhalb der vereinbarten Frist eine Wohnung finden. Ansonsten kann ein solcher Vertrag ein schlimmes Ende haben.
Abschließender Hinweis
Ein Aufhebungsvertrag bzw. eine Räumungsvereinbarung kann viele Regelungen enthalten. Es empfiehlt sich in diesen Fällen auf jeden Fall eine fachkundige Person, wie einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Diese kann Ihnen sagen, worauf Sie alles achten müssen. Sie kann auch sagen, welche Chancen und Risiken bestehen.
Sie haben eine Kündigung von Ihrem Vermieter erhalten. Sie haben diese geprüft und festgestellt, dass diese wirksam ist. Schlecht! Sie müssen folglich zu einem bestimmten Datum ausziehen. Sie haben nun drei Möglichkeiten. Sie ziehen aus; Sie warten auf die Räumungsklage; Sie schließen einen Aufhebungsvertrag. Aufhebungsvertrag? Räumungsvereinbarung?
Alt bekannt und oft verkannt
Sie kennen den Aufhebungsvertrag bestimmt aus dem Arbeitsrecht. Dort genießt der Aufhebungsvertrag nicht den besten Ruf. Einige Arbeitgeber haben in der Vergangenheit dieses Instrument missbraucht. Sie haben versucht sich zu übervorteilen. Der Aufhebungsvertrag ist jedoch eine gute Möglichkeit, um ein Vertragsverhältnis zu beenden. Es müssen jedoch einige Punkte beachtet werden.
Grund für einen Aufhebungsvertrag!
Ein Aufhebungsvertrag regelt nur, dass ein Vertrag aufgehoben wird. Er kann zusätzlich die Modalitäten der Aufhebung regeln. In diesem Fall redet man von einem Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag. Im Mietrecht nennt man den Aufhebungsvertrag auch gerne eine Räumungsvereinbarung. Es empfiehlt sich, einige Regelungen aufzunehmen.
Inhalt der Räumungsvereinbarung
Sie können mit dem Vermieter alles regeln, was Sie wollen. Wann endet das Mietverhältnis? Wann soll der Mieter ausziehen? Wie viel Miete muss noch bezahlt werden? Zusätzlich könnten Sie auch regeln, wie die Wohnung übergeben werden soll. Besenrein? Schönheitsreparaturen? Ausbesserungen? Und das ist noch nicht alles!
Das ist noch nicht alles!
In der Regel empfiehlt es sich, eine allumfassende Regelung zu finden. Folglich sollte auch geregelt werden, was mit den Nebenkostenabrechnungen ist. Kommt noch etwas, wird ein Pauschale vereinbart oder verzichten beide Seiten auf eine Abrechnung? Am Ende sollten Sie den Bonbon nicht vergessen.
Bonbon der Räumungsvereinbarung
Sie sollten über eine Abfindung reden. Sie akzeptieren die Kündigung des Vermieters. Aus diesem Grund sollte er Ihnen auch entgegenkommen. Er soll Ihnen eine Umzugshilfe (Geld) bezahlen. Denken Sie auch hier an das Arbeitsrecht. Eine Abfindung muss immer drin sein. Aber! Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages beendet das Mietverhältnis. Sie sollten daher einen solchen Vertrag nur schließen, wenn Sie sicher sind, dass Sie innerhalb der vereinbarten Frist eine Wohnung finden. Ansonsten kann ein solcher Vertrag ein schlimmes Ende haben.
Abschließender Hinweis
Ein Aufhebungsvertrag bzw. eine Räumungsvereinbarung kann viele Regelungen enthalten. Es empfiehlt sich in diesen Fällen auf jeden Fall eine fachkundige Person, wie einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Diese kann Ihnen sagen, worauf Sie alles achten müssen. Sie kann auch sagen, welche Chancen und Risiken bestehen.