Unvorstellbar: Ein nicht behobener Mietmangel ist ein direkter Weg zur Kündigung
23.07.2019, Autor: Herr Denis Ksiazek / Lesedauer ca. 2 Min. (260 mal gelesen)
Ein nicht behobener Mietmangel kann zur Kündigung führen.
Die Sache ist eigentlich glasklar. Vermieter und Mieter kennen ihre Rechte und Pflichten. Der Mieter zahlt jeden Monat pünktlich die vereinbarte Miete. Der Vermieter kümmert sich um die Wohnung. Mängel? Mängel werden sofort vom Vermieter beseitigt. Manchmal ist die Welt doch nicht schwarz oder weiß. Es gibt leider auch Grautöne. Der Anfang vom Ende begann mit einem Mietmangel.
Mietmangel
Die rechtliche Lage ist bei einem Mietmangel glasklar. In der Regel muss der Vermieter den Mangel beseitigen. Der Mieter kann in der Zwischenzeit die Miete um einen angemessenen Betrag kürzen.
Mängelbeseitigung durch Vermieter
In vielen Fällen muss der Vermieter in die Wohnung, um den Mangel zu beseitigen. Viele Mieter erlauben dies auch anstandslos. Aber! Was passiert eigentlich, wenn der Mieter die Mängelbeseitigung verhindert? Ein solches Verhalten sollte niemand empfehlen. Eine solche Empfehlung ist besonders unvorteilhaft, wenn die Miete vom Mieter gekürzt wurde.
Endstation: fristlose Kündigung
In Laufe der Monate sammeln sich relativ hohe Mietschulden an. Irgendwann werden die Grenzen gerissen und der Vermieter spricht eine fristlose Kündigung aus.
Verteidigungsstrategie
Der Bundesgerichtshof hat in diesem Fall entschieden, dass der Mieter sich nicht auf sein Zurückbehaltungsrecht berufen kann. Er kann auch nicht vortragen, dass die Gefahr besteht, dass der Beweissachverhalt vernichtet wird oder das es zu Beweisvereitelung kommt. Vielmehr verlieren die Mieter in solchen Konstellationen fast all ihre Rechte. Zurückbehaltungsrecht? Weg! Mietkürzungsrecht? Weg! Letzter Ausweg?
Handlungsempfehlung für Mieter
Sichern Sie die Beweise im Vorfeld! Zeugen, Bilder, Privatgutachten und ein Beweis-sicherungsverfahren können helfen. Fragen Sie die Handwerker nach ihren Namen? Die Aussagen können in einem Prozess sehr hilfreich sein. Erlauben Sie dem Vermieter den Mangel zu beseitigen.
Handlungsempfehlung für Vermieter
Bieten Sie eine Mängelbeseitigung an. Fordern Sie den Mieter mehrfach auf, dass er den Zu-tritt zur Wohnung ermöglicht. Danach können Sie sich ruhig nach hinten lehnen. Abwarten und Tee trinken. Sobald die Grenzen für die fristlose Kündigung gerissen sind, können Sie eine fristlose Kündigung aussprechen.
Die Sache ist eigentlich glasklar. Vermieter und Mieter kennen ihre Rechte und Pflichten. Der Mieter zahlt jeden Monat pünktlich die vereinbarte Miete. Der Vermieter kümmert sich um die Wohnung. Mängel? Mängel werden sofort vom Vermieter beseitigt. Manchmal ist die Welt doch nicht schwarz oder weiß. Es gibt leider auch Grautöne. Der Anfang vom Ende begann mit einem Mietmangel.
Mietmangel
Die rechtliche Lage ist bei einem Mietmangel glasklar. In der Regel muss der Vermieter den Mangel beseitigen. Der Mieter kann in der Zwischenzeit die Miete um einen angemessenen Betrag kürzen.
Mängelbeseitigung durch Vermieter
In vielen Fällen muss der Vermieter in die Wohnung, um den Mangel zu beseitigen. Viele Mieter erlauben dies auch anstandslos. Aber! Was passiert eigentlich, wenn der Mieter die Mängelbeseitigung verhindert? Ein solches Verhalten sollte niemand empfehlen. Eine solche Empfehlung ist besonders unvorteilhaft, wenn die Miete vom Mieter gekürzt wurde.
Endstation: fristlose Kündigung
In Laufe der Monate sammeln sich relativ hohe Mietschulden an. Irgendwann werden die Grenzen gerissen und der Vermieter spricht eine fristlose Kündigung aus.
Verteidigungsstrategie
Der Bundesgerichtshof hat in diesem Fall entschieden, dass der Mieter sich nicht auf sein Zurückbehaltungsrecht berufen kann. Er kann auch nicht vortragen, dass die Gefahr besteht, dass der Beweissachverhalt vernichtet wird oder das es zu Beweisvereitelung kommt. Vielmehr verlieren die Mieter in solchen Konstellationen fast all ihre Rechte. Zurückbehaltungsrecht? Weg! Mietkürzungsrecht? Weg! Letzter Ausweg?
Handlungsempfehlung für Mieter
Sichern Sie die Beweise im Vorfeld! Zeugen, Bilder, Privatgutachten und ein Beweis-sicherungsverfahren können helfen. Fragen Sie die Handwerker nach ihren Namen? Die Aussagen können in einem Prozess sehr hilfreich sein. Erlauben Sie dem Vermieter den Mangel zu beseitigen.
Handlungsempfehlung für Vermieter
Bieten Sie eine Mängelbeseitigung an. Fordern Sie den Mieter mehrfach auf, dass er den Zu-tritt zur Wohnung ermöglicht. Danach können Sie sich ruhig nach hinten lehnen. Abwarten und Tee trinken. Sobald die Grenzen für die fristlose Kündigung gerissen sind, können Sie eine fristlose Kündigung aussprechen.