Genial einfach: So verhindern Sie eine wirksame Eigenbedarfskündigung
03.09.2019, Autor: Herr Denis Ksiazek / Lesedauer ca. 2 Min. (610 mal gelesen)
Was nun? Bloß den Kopf nicht in den Sand stecken! Vielmehr sollten Mieter sich nicht kampflos geschlagen geben. Es gibt einige Gründe, wieso die Kündigung unwirksam ist.
Der Schock ist groß. Der Vermieter hat wegen Eigenbedarf gekündigt. Viele Mieter haben mit diesem Schritt des Vermieters nicht gerechnet. Was nun? Bloß den Kopf nicht in den Sand stecken! Vielmehr sollten Mieter sich nicht kampflos geschlagen geben. Es gibt einige Gründe, wieso die Kündigung unwirksam ist.
Unwirksamkeit der Kündigung
Es gibt viele Gründe, wieso eine Kündigung unwirksam ist. Es gibt viele Fehler, die dem Vermieter bei der Kündigung unterlaufen können. Hat der richtige Vermieter gekündigt? Ist die Kündigung unterschrieben? Hat der richtige Mieter die Kündigung erhalten? Gibt es einen Kündigungsgrund? Wurde der Kündigungsgrund genannt?
Eigenbedarfskündigung
Im Kündigungsschreiben muss der Kündigungsgrund erwähnt werden. Es muss ausdrücklich der Kündigungsgrund umschrieben werden. Pauschale Aussagen sind unwirksam. Der Mieter muss sich einstellen können, wieso er nun die Wohnung verliert. Er muss verstehen können, wieso der Vermieter gerade jetzt, genau diese Wohnung benötigt. Der Vermieter hat eine auf den ersten Blick wirksame Kündigung ausgesprochen?
Letzter Ausweg: Besonderer persönlicher Härtefall
Der Mieter muss bei einem besonderen persönlichen Härtefall nicht aus der Wohnung ausziehen. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Mieter aufgrund persönlicher Eigenschaften die Wohnung nicht so schnell verlassen kann. Krankheit! Hohes Alter! Lange Mietdauer! Gebrechlichkeit! Verwurzelung in der Gegend! Die Nennung eines solchen Grundes ist nicht ausreichend.
Aufzählung reicht nicht!
Vielmehr muss der Mieter den Grund genausten darlegen. Es wurde ein Härtegrund von Mieter genannt? In diesem Fall müssen nun die Interessen der Parteien abgewogen werden. Überwiegen die Interessen des Mieters? Oder überwiegen die Interessen des Vermieters? Es muss in diesem Fall eine genaue Prüfung des Einzelfalls erfolgen. Keine Schema-F-Prüfung! Welche Interessen überwiegen nun?
Genaue Beschreibung des Einzelfalls!
Jede Partei muss als Erstes genausten vortragen, wieso genau ihre Interessen vorzugwürdiger sind. Wieso soll der Mieter seine Wohnung ausnahmsweise behalten dürfen? Wieso soll der Vermieter die Wohnung auf jeden Fall kündigen dürfen? Gibt es noch Zweifel nach dem Vortrag der Parteien? In diesem Fall muss ein Gutachter feststellen, welche Schäden ein Auszug beim Mieter auslösen könnte. Die Ergebnisse sind so unterschiedlich, wie die Interessen der Parteien.
Ergebnis des Einzelfalls sind unterschiedlich!
Die Ergebnisse dieser Interessenabwägung können unterschiedlich ausfallen. Es können die Interessen des Vermieters überwiegen. In diesem Fall ist die Kündigung wirksam. Es können die Interessen des Mieters überwiegen. In diesem Fall ist die Kündigung unwirksam. In vielen Fällen werden die Interessen ungefähr vergleichbar sein. In diesem Fall ist die Kündigung wirksam, aber die Fristen sind zu verlängern. Der Mieter gewinnt damit die Zeit, eine neue Wohnung zu finden.
Zusammenfassung:
Auch wenn Sie ein Eigenbedarfskündigung erhalten haben, dann können Sie unter Umständen in Ihrer Wohnung bleiben. Das Zauberwort lautet: Härtefall. In vielen Fällen können Sie damit den Auszugstermin in die Zukunft verschieben.
Der Schock ist groß. Der Vermieter hat wegen Eigenbedarf gekündigt. Viele Mieter haben mit diesem Schritt des Vermieters nicht gerechnet. Was nun? Bloß den Kopf nicht in den Sand stecken! Vielmehr sollten Mieter sich nicht kampflos geschlagen geben. Es gibt einige Gründe, wieso die Kündigung unwirksam ist.
Unwirksamkeit der Kündigung
Es gibt viele Gründe, wieso eine Kündigung unwirksam ist. Es gibt viele Fehler, die dem Vermieter bei der Kündigung unterlaufen können. Hat der richtige Vermieter gekündigt? Ist die Kündigung unterschrieben? Hat der richtige Mieter die Kündigung erhalten? Gibt es einen Kündigungsgrund? Wurde der Kündigungsgrund genannt?
Eigenbedarfskündigung
Im Kündigungsschreiben muss der Kündigungsgrund erwähnt werden. Es muss ausdrücklich der Kündigungsgrund umschrieben werden. Pauschale Aussagen sind unwirksam. Der Mieter muss sich einstellen können, wieso er nun die Wohnung verliert. Er muss verstehen können, wieso der Vermieter gerade jetzt, genau diese Wohnung benötigt. Der Vermieter hat eine auf den ersten Blick wirksame Kündigung ausgesprochen?
Letzter Ausweg: Besonderer persönlicher Härtefall
Der Mieter muss bei einem besonderen persönlichen Härtefall nicht aus der Wohnung ausziehen. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Mieter aufgrund persönlicher Eigenschaften die Wohnung nicht so schnell verlassen kann. Krankheit! Hohes Alter! Lange Mietdauer! Gebrechlichkeit! Verwurzelung in der Gegend! Die Nennung eines solchen Grundes ist nicht ausreichend.
Aufzählung reicht nicht!
Vielmehr muss der Mieter den Grund genausten darlegen. Es wurde ein Härtegrund von Mieter genannt? In diesem Fall müssen nun die Interessen der Parteien abgewogen werden. Überwiegen die Interessen des Mieters? Oder überwiegen die Interessen des Vermieters? Es muss in diesem Fall eine genaue Prüfung des Einzelfalls erfolgen. Keine Schema-F-Prüfung! Welche Interessen überwiegen nun?
Genaue Beschreibung des Einzelfalls!
Jede Partei muss als Erstes genausten vortragen, wieso genau ihre Interessen vorzugwürdiger sind. Wieso soll der Mieter seine Wohnung ausnahmsweise behalten dürfen? Wieso soll der Vermieter die Wohnung auf jeden Fall kündigen dürfen? Gibt es noch Zweifel nach dem Vortrag der Parteien? In diesem Fall muss ein Gutachter feststellen, welche Schäden ein Auszug beim Mieter auslösen könnte. Die Ergebnisse sind so unterschiedlich, wie die Interessen der Parteien.
Ergebnis des Einzelfalls sind unterschiedlich!
Die Ergebnisse dieser Interessenabwägung können unterschiedlich ausfallen. Es können die Interessen des Vermieters überwiegen. In diesem Fall ist die Kündigung wirksam. Es können die Interessen des Mieters überwiegen. In diesem Fall ist die Kündigung unwirksam. In vielen Fällen werden die Interessen ungefähr vergleichbar sein. In diesem Fall ist die Kündigung wirksam, aber die Fristen sind zu verlängern. Der Mieter gewinnt damit die Zeit, eine neue Wohnung zu finden.
Zusammenfassung:
Auch wenn Sie ein Eigenbedarfskündigung erhalten haben, dann können Sie unter Umständen in Ihrer Wohnung bleiben. Das Zauberwort lautet: Härtefall. In vielen Fällen können Sie damit den Auszugstermin in die Zukunft verschieben.