Rechtsprechung - Urteilsbesprechungen von Experten


In dieser Rubrik lesen Sie Kurzbesprechungen von Fachautoren zu interessanten Urteilen.

Sie sind Anwältin bzw. Anwalt?

Die Urteilszusammenfassungen, die Sie auf den Folgeseiten lesen, stammen aus den Beraterzeitschriften des renommierten Verlages Dr. Otto Schmidt, Köln. Wenn Sie Teilnehmer des Anwalt-Suchservice werden, haben Sie online jederzeit den vollumfänglichen Zugriff auf die Beraterzeitschriften ArbeitsRechtsberater, FamilienRechtsberater und MietRechtsberater, sowie zahlreiche alltagsrelevante Standardwerke. So bleiben Sie immer auf dem aktuellen Stand der Dinge und verpassen nichts, was für Ihre tägliche Arbeit wichtig ist.

Ausführliche Informationen zur Teilnahme am Anwalt-Suchservice finden Sie in unserem Info-PDF.

Autor: RA Dr. Yvonne Kleinke, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, MoserBezzenberger Rechtsanwälte, Berlin
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 07/2013

Die Berichterstattung während eines laufenden Strafverfahrens über Äußerungen des Angeklagten, aus denen sich Rückschlüsse auf sexuelle Neigungen ergeben, kann im Nachhinein nach Verlesung der Einlassung des Angeklagten in der Hauptverhandlung

Autor: Rechtsanwalt Dr. Kay Oelschlägel, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hamburg
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 07/2013

Die Werbung für ein Produkt für die Wirkungsweise eines Produkts mit einem wissenschaftlichen Experiment ist nur dann zulässig, wenn durch das wissenschaftliche Experiment auch tatsächlich die Wirkungsweise des beworbenen Produkts zur Geltung kommt

Autor: RA FAArbR Werner M. Mues, CBH – Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Köln
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 06/2013

Ficht der Arbeitgeber einen Sozialplan wegen wirtschaftlicher Unvertretbarkeit an, so muss er entweder darlegen, dass die Grenze der wirtschaftlichen Vertretbarkeit für das Unternehmen überschritten wird oder dass der Sozialplan zu einer

Autor: RAin FAinArbR Daniela Range-Ditz, Dr. Ditz und Partner, Rastatt
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 06/2013

Von einem Betriebsübergang werden nur diejenigen Arbeitnehmer erfasst, deren Arbeitsverhältnisse dem übergegangenen Betrieb oder Betriebsteil zugeordnet waren. Die Zuordnung erfolgt im Zweifel durch den Arbeitgeber aufgrund seines Direktionsrechts.

Autor: RiOLG Dr. Alexander Schwonberg, Celle
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 06/2013

Weder ein von der Ehefrau begangener Ehebruch noch das bloße Verschweigen der hieraus folgenden möglichen Nichtvaterschaft gegenüber dem Ehemann führt zu einer Schadensersatzpflicht der (geschiedenen) Ehefrau hinsichtlich des von ihm geleisteten

Autor: RiOLG Dr. Dagny Liceni-Kierstein, Brandenburg/Havel
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 06/2013

Sind beide Eltern gegenüber ihrem gemeinsamen volljährigen Kind barunterhaltspflichtig, kann als Folge der zwischen ihnen bestehenden besonderen Rechtsbeziehung ein unmittelbar aus § 242 BGB herzuleitender wechselseitiger Anspruch auf

Autor: RA Dr. Aegidius Vogt, RAYERMANN Legal, München – www.rayermann.de
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 06/2013

Ist der Anschluss eines Telefonkunden nach dem Anbieterwechsel über mehrere Wochen nicht aus anderen Netzen erreichbar, so stellt dies einen wichtigen Grund zur Kündigung des Vertrags dar. Der Kunde ist nach Beendigung eines (Flatrate-) Vertrags

Autor: RA Dr. Thomas Engels, LL.M., LEXEA Rechtsanwälte, Köln – www.lexea.de
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 06/2013

Der Betreiber einer Internetplattform, der Rechtsanwälten die Möglichkeit bietet, Terminsvertreter zu finden, und sich dafür im Erfolgsfall eine Transaktionsgebühr entrichten lässt, verstößt nicht gegen berufsrechtliche Verbote und kann daher nicht

Autor: RAin FAinMuWR Daniela Scheuer, Köhler Rechtsanwälte, Köln
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 06/2013

Eine Allgemeine Geschäftsbedingung in einem Mietvertrag über Wohnräume, die den Mieter verpflichtet, „keine Hunde und Katzen zu halten” ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.

Autor: RiLG Dr. jur. Dr. phil. Andrik Abramenko, Idstein
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 06/2013

Die Wahrung der Aufhebung eines Sondernutzungsrechtes im Grundbuch darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass das nunmehr unbeschränkte Gemeinschaftseigentum allen Wohnungseigentümern zugänglich ist.