Rechtsprechung - Urteilsbesprechungen von Experten


In dieser Rubrik lesen Sie Kurzbesprechungen von Fachautoren zu interessanten Urteilen.

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Die Urteilszusammenfassungen, die Sie auf den Folgeseiten lesen, stammen aus den Beraterzeitschriften des renommierten Verlages Dr. Otto Schmidt, Köln. Wenn Sie Teilnehmer des Anwalt-Suchservice werden, haben Sie online jederzeit den vollumfänglichen Zugriff auf die Beraterzeitschriften ArbeitsRechtsberater, FamilienRechtsberater und MietRechtsberater, sowie zahlreiche alltagsrelevante Standardwerke. So bleiben Sie immer auf dem aktuellen Stand der Dinge und verpassen nichts, was für Ihre tägliche Arbeit wichtig ist.

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Autor: RiAG Walther Siede, zzt. BMJV, Berlin; der Text gibt ausschließlich seine persönliche Auffassung wieder
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 09/2015

Nur wenn sich aufgrund nachträglich eingetretener Umstände der Ausgleichswert eines ausgeglichenen Anrechts rückwirkend so wesentlich geändert hat, dass die Durchführung des Abänderungsverfahrens zulässig ist, können in diesem Verfahren auch Fehler

Autor: w.aufsf. RiAG Dr. Jürgen Schmid, München
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 09/2015

Eltern handeln regelmäßig widerrechtlich, wenn sie Sparguthaben ihrer minderjährigen Kinder für Unterhaltszwecke verwenden; sie sind gegebenenfalls gem. § 1664 BGB verpflichtet, die verwendeten Gelder an die Kinder zurückzuzahlen. (amtlicher

Autor: RA Dr. Mathias Lejeune, München
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 09/2015

Eine in AGB enthaltene Gerichtsstandsvereinbarung ist wirksam, wenn der Vertragsschluss elektronisch erfolgt und die AGB im Weg des sog. Clickwrappings nur in einem separaten Hyperlink abrufbar sind, aber dauerhaft aufgezeichnet und vor Abschluss des

Autor: RA Dr. Thomas Engels, LL.M., LEXEA Rechtsanwälte, Köln – www.lexea.de
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 09/2015

Die Nennung eines Unternehmenskennzeichens in einer Google Adwords-Anzeige beeinträchtigt nicht die Herkunftsfunktion des Kennzeichens, wenn zwischen Kennzeicheninhaber und Verwender eine wirtschaftliche Verbindung besteht. Eine wirtschaftliche

Autor: RiOLG Wolfgang Dötsch, Brühl
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 09/2015

1. Der Vermieter ist im Falle der Vortäuschung von (Eigen-)Bedarf dem Mieter gem. § 280 Abs. 1 BGB zum Schadensersatz verpflichtet.2. Ob ein Räumungsvergleich den Zurechnungszusammenhang zwischen der Vortäuschung der (Eigen-)Bedarfssituation und dem

Autor: RA Dr. Holger Reichert, Mainz
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 09/2015

Eine Abrechnung der Heizkosten zu 50 % nach erfasstem Verbrauch kann im Einzelfall bei vorhandener Rohrwärmeabgabe dem Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung widersprechen.

Autor: Rechtsanwalt Moritz Vohwinkel, LLR Legerlotz Laschet Rechtsanwälte, Köln, www.llr.de
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 09/2015

Wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz hat bei lange und umfangreich beworbenen Produkten keine überhöhten Anforderungen. Die Schwächung der wettbewerblichen Eigenart jahrzehntelang vertriebener Produkte durch ähnliche Konkurrenzprodukte setzt

Autor: Dr. Claudia Böhm/FAin für GewRS, von BOETTICHER Rechtsanwälte, München
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 09/2015

Wird in einer Rezeptsammelstelle die Bestellung verschreibungspflichtiger Arzneimittel ermöglicht, die vom Kunden in der (Präsenz-)Apotheke abgeholt oder – alternativ – an den Kunden durch Boten der Apotheke ausgeliefert werden, besteht eine

Autor: RA FAArbR Dr. Ulrich Boudon, Heuking Kühn Lüer Wojtek, Köln
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 08/2015

Die Klausel, es werde „in Vollzeit” gearbeitet, kann mangels ausdrücklicher Festlegung der Arbeitszeit dahingehend ausgelegt werden, dass maximal 40 Wochenstunden Regelarbeitszeit geschuldet werden. Der Mindestumfang geleisteter Überstunden darf

Autor: RA FAArbR Werner M. Mues, CBH – Cornelius, Bartenbach, Haesemann & Partner, Köln
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 08/2015

Die Einlegung eines Rechtsmittels im Beschlussverfahren bedarf einer separaten ordnungsgemäßen Beschlussfassung des Betriebsrats. Fehlt ein solcher Beschluss, kann zwar das Rechtsmittel wirksam eingelegt sein; dies löst jedoch keine Pflicht des