Thomas Lloyd - von traumhaften Versprechen und riskanten Investments
04.10.2024, Autor: Herr Matthias Steinfartz / Lesedauer ca. 3 Min. (153 mal gelesen)
Der Artikel beleuchtet die Risiken und Herausforderungen von Investitionen in die Thomas Lloyd Fonds, insbesondere im Hinblick auf mögliche Falschberatung durch Anlageberater und die besorgniserregenden finanziellen Verluste der Fondsgesellschaften
Das Versprechen von nachhaltigen Investments und hoher Rendite
Ein Besuch auf der Webseite des Investmenthauses Thomas Lloyd offenbart strahlende Bilder von Solarfeldern, Windrädern und anderen nachhaltigen Projekten in Indien und auf den Philippinen. Dort wird mit Stolz die Erfolgsgeschichte ökologischer Investments und sauberer Energieerzeugung in Asien präsentiert. Mit versprochenen Renditen von 11 % pro Jahr ist es nicht verwunderlich, dass Thomas Lloyd allein durch seine Fonds fast 750 Millionen Euro akquirieren konnte. In Anbetracht des gesellschaftlichen Trends zu Ökologie und Nachhaltigkeit fiel es den Anlageberatern leicht, diese lukrativen Investitionen zu vermitteln.
442 Millionen Euro in die Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co KG
In die Fondsgesellschaft Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co KG (CTI 9 D) haben etwa 13.000 Anleger insgesamt rund 442 Millionen Euro investiert. Nach negativen Berichten über Verluste dieser Gesellschaft – über 80 Millionen Euro im Jahr 2020 und über 55 Millionen Euro im Jahr 2021 – sind viele Anleger besorgt um ihr Geld.
Verantwortung & Haftung der Anlageberater
Zahlreiche Anleger fragen sich, ob sie bei ihrer Geldanlage in die Thomas Lloyd Fonds falsch beraten wurden und ob ihre Berater dafür haftbar gemacht werden können. Ein entscheidender Vorteil besteht darin, dass im Falle einer Falschberatung die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung des Beraters für den Schaden aufkommen muss, selbst wenn die Fondsgesellschaft bereits insolvent ist.
Ein wichtiger Punkt in Bezug auf mögliche Falschberatung ist, dass bereits in den Jahren 2013 und 2019 kritisch über das Geschäftsgebaren der Thomas Lloyd Gruppe in Fachzeitschriften berichtet wurde. So riet die Stiftung Warentest in einer Veröffentlichung aus dem Jahr 2019 von einer Geldanlage in die Thomas Lloyd Fonds ab.
Stiftung Warentest warnte bereits vor Investitionen
Der Artikel wies darauf hin, dass bis zur Veröffentlichung im Dezember 2019 etwa 500 Millionen Euro Anlegerkapital in verschiedene Beteiligungsgesellschaften von Thomas Lloyd investiert wurden. Tatsächlich flossen jedoch nur rund 130 Millionen Euro in Biomassekraftwerke auf den Philippinen und lediglich 12 Millionen Euro in SolarArise, den Betreiber der Solarparks in Indien.
Bereits im Jahr 2013 kritisierte die Zeitschrift Finanztest, dass Thomas Lloyd gegen Vorschriften des Vermögensanlagengesetzes verstoßen hatte, indem keine Kurzinformationen zu seinen Infrastrukturfonds CTI 8 und CTI 15 auf der Webseite bereitgestellt wurden.
Pflichten des Anlageberaters
Anlageberater sind grundsätzlich verpflichtet, die von ihnen empfohlenen Beteiligungen hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Plausibilität sowie der Seriosität der Initiatoren zu prüfen. Ein Kunde, der Informationen zu einem Angebot anfordert, kann davon ausgehen, dass das empfohlene Anlageobjekt auf seine wirtschaftliche Tragfähigkeit überprüft wurde. Ein kompetenter Anlageberater sollte sich aktuelle Informationen über das empfohlene Anlageobjekt beschaffen (siehe Edelmann in Assmann/Schütze/Buck-Heeb, Handbuch des Kapitalanlagerechts, 6. Aufl. 2024 § 3 Rand Z. 36). Unterlässt er dies, haftet er gegenüber dem Kunden für Schäden.
Zusätzlich war vielen Anlegern nicht bewusst, dass die Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft GmbH & Co KG das Geld ihrer Anleger lediglich als stiller Gesellschafter an die Thomas Lloyd Cleantech Infrastructure GmbH weiterleitete. Diese investierte das Geld wiederum über eine weitere Gesellschaft von Thomas Lloyd in diverse Infrastrukturprojekte. Dadurch beteiligten sich die Anleger an einem Blind Pool ohne jegliches Mitbestimmungsrecht bezüglich der Verwendung ihrer Gelder.
Aufgrund verschiedener Hinweise auf die Schieflage des Fonds – wie verspätete Bilanzen und bilanzielle Verluste in Millionenhöhe – zeigen Gespräche mit betroffenen Anlegern, dass Berater trotz dieser alarmierenden Signale weiterhin Geldanlagen empfahlen.
Ersteinschätzung
Wenn auch Sie betroffen sind, bieten wir Ihnen gerne eine kostenlose Erstberatung an, um die Erfolgsaussichten Ihres Falls einzuschätzen. Kontaktieren Sie uns für einen Termin.
Das Versprechen von nachhaltigen Investments und hoher Rendite
Ein Besuch auf der Webseite des Investmenthauses Thomas Lloyd offenbart strahlende Bilder von Solarfeldern, Windrädern und anderen nachhaltigen Projekten in Indien und auf den Philippinen. Dort wird mit Stolz die Erfolgsgeschichte ökologischer Investments und sauberer Energieerzeugung in Asien präsentiert. Mit versprochenen Renditen von 11 % pro Jahr ist es nicht verwunderlich, dass Thomas Lloyd allein durch seine Fonds fast 750 Millionen Euro akquirieren konnte. In Anbetracht des gesellschaftlichen Trends zu Ökologie und Nachhaltigkeit fiel es den Anlageberatern leicht, diese lukrativen Investitionen zu vermitteln.
442 Millionen Euro in die Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co KG
In die Fondsgesellschaft Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co KG (CTI 9 D) haben etwa 13.000 Anleger insgesamt rund 442 Millionen Euro investiert. Nach negativen Berichten über Verluste dieser Gesellschaft – über 80 Millionen Euro im Jahr 2020 und über 55 Millionen Euro im Jahr 2021 – sind viele Anleger besorgt um ihr Geld.
Verantwortung & Haftung der Anlageberater
Zahlreiche Anleger fragen sich, ob sie bei ihrer Geldanlage in die Thomas Lloyd Fonds falsch beraten wurden und ob ihre Berater dafür haftbar gemacht werden können. Ein entscheidender Vorteil besteht darin, dass im Falle einer Falschberatung die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung des Beraters für den Schaden aufkommen muss, selbst wenn die Fondsgesellschaft bereits insolvent ist.
Ein wichtiger Punkt in Bezug auf mögliche Falschberatung ist, dass bereits in den Jahren 2013 und 2019 kritisch über das Geschäftsgebaren der Thomas Lloyd Gruppe in Fachzeitschriften berichtet wurde. So riet die Stiftung Warentest in einer Veröffentlichung aus dem Jahr 2019 von einer Geldanlage in die Thomas Lloyd Fonds ab.
Stiftung Warentest warnte bereits vor Investitionen
Der Artikel wies darauf hin, dass bis zur Veröffentlichung im Dezember 2019 etwa 500 Millionen Euro Anlegerkapital in verschiedene Beteiligungsgesellschaften von Thomas Lloyd investiert wurden. Tatsächlich flossen jedoch nur rund 130 Millionen Euro in Biomassekraftwerke auf den Philippinen und lediglich 12 Millionen Euro in SolarArise, den Betreiber der Solarparks in Indien.
Bereits im Jahr 2013 kritisierte die Zeitschrift Finanztest, dass Thomas Lloyd gegen Vorschriften des Vermögensanlagengesetzes verstoßen hatte, indem keine Kurzinformationen zu seinen Infrastrukturfonds CTI 8 und CTI 15 auf der Webseite bereitgestellt wurden.
Pflichten des Anlageberaters
Anlageberater sind grundsätzlich verpflichtet, die von ihnen empfohlenen Beteiligungen hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Plausibilität sowie der Seriosität der Initiatoren zu prüfen. Ein Kunde, der Informationen zu einem Angebot anfordert, kann davon ausgehen, dass das empfohlene Anlageobjekt auf seine wirtschaftliche Tragfähigkeit überprüft wurde. Ein kompetenter Anlageberater sollte sich aktuelle Informationen über das empfohlene Anlageobjekt beschaffen (siehe Edelmann in Assmann/Schütze/Buck-Heeb, Handbuch des Kapitalanlagerechts, 6. Aufl. 2024 § 3 Rand Z. 36). Unterlässt er dies, haftet er gegenüber dem Kunden für Schäden.
Zusätzlich war vielen Anlegern nicht bewusst, dass die Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft GmbH & Co KG das Geld ihrer Anleger lediglich als stiller Gesellschafter an die Thomas Lloyd Cleantech Infrastructure GmbH weiterleitete. Diese investierte das Geld wiederum über eine weitere Gesellschaft von Thomas Lloyd in diverse Infrastrukturprojekte. Dadurch beteiligten sich die Anleger an einem Blind Pool ohne jegliches Mitbestimmungsrecht bezüglich der Verwendung ihrer Gelder.
Aufgrund verschiedener Hinweise auf die Schieflage des Fonds – wie verspätete Bilanzen und bilanzielle Verluste in Millionenhöhe – zeigen Gespräche mit betroffenen Anlegern, dass Berater trotz dieser alarmierenden Signale weiterhin Geldanlagen empfahlen.
Ersteinschätzung
Wenn auch Sie betroffen sind, bieten wir Ihnen gerne eine kostenlose Erstberatung an, um die Erfolgsaussichten Ihres Falls einzuschätzen. Kontaktieren Sie uns für einen Termin.