Warnung vor betrügerischen SMS oder E-Mails - Betrugsmasche im Online Banking
26.07.2023, Autor: Herr Matthias Steinfartz / Lesedauer ca. 2 Min. (149 mal gelesen)
Die Bank haftet für den eingetretenen Schaden beim Online Banking Betrug, wenn der beweisen kann , daß er nicht grob fahrlässig handelte.
Immer häufiger werden Bankkunden Opfer von Betrügern, die gefälschte SMS oder E-Mails verschicken. Diese betrügerische Masche, auch bekannt als "Phishing", tritt im Rahmen des Online-Bankings immer häufiger auf. Dabei geben sich die Betrüger als vertrauenswürdige Institutionen wie Banken oder Online-Shops aus und versenden gefälschte E-Mails oder SMS-Nachrichten, die den Anschein erwecken, von der jeweiligen Institution zu stammen. In diesen Nachrichten werden die Empfänger dazu aufgefordert, ihre persönlichen Daten auf einer gefälschten Website einzugeben, die dem Original täuschend ähnlich sieht.
Sobald die Opfer ihre Daten auf der gefälschten Website eingeben, haben die Betrüger Zugriff auf ihre Konten und können diese für ihre eigenen Zwecke missbrauchen. Dies kann von Geldtransfers auf fremde Konten bis hin zum Identitätsdiebstahl reichen.
Wenn Sie Opfer eines solchen Angriffs geworden sind, stellt sich die Frage, wer für den entstandenen Schaden haftet. Als erfahrener Anwalt auf diesem Gebiet möchte ich Ihnen helfen, Klarheit in dieser Angelegenheit zu schaffen. Die Frage der Haftung ist nicht immer einfach zu beantworten. Grundsätzlich liegt die Verantwortung für den Schutz der Zugangsdaten beim Nutzer selbst. Banken und Online-Shops gehen davon aus, dass ihre Kunden ihre Zugangsdaten sorgfältig schützen und keine sensiblen Informationen preisgeben. Daher haftet in vielen Fällen der betroffene Nutzer selbst für den entstandenen Schaden.
Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen die Haftung auf die betroffene Institution übertragen werden kann. Wenn nachgewiesen werden kann, dass die Bank oder der Online-Shop grob fahrlässig gehandelt hat, beispielsweise indem sie Sicherheitslücken nicht behoben hat oder unzureichende Sicherheitsmaßnahmen implementiert hat, kann die Haftung auf die Institution übergehen. Ferner kann die Bank auch ein Mitverschulden an der Verursachung des Schadens treffen, wenn die Täter mittels Trojaner beispielsweise eine angebliche täuschend echte Seite der Bank dem Kunden vorspiegeln können, obwohl der Kunde dem Rat der Bank folgt und über die URL die Adresse der Bank eingibt.
Um Ihren Fall zu prüfen und festzustellen, wer für den entstandenen Schaden haftet, stehe ich Ihnen als erfahrener Anwalt zur Seite. Gemeinsam werden wir Ihren Fall analysieren und mögliche rechtliche Schritte prüfen. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit meiner Rechtsanwaltskanzlei.
Immer häufiger werden Bankkunden Opfer von Betrügern, die gefälschte SMS oder E-Mails verschicken. Diese betrügerische Masche, auch bekannt als "Phishing", tritt im Rahmen des Online-Bankings immer häufiger auf. Dabei geben sich die Betrüger als vertrauenswürdige Institutionen wie Banken oder Online-Shops aus und versenden gefälschte E-Mails oder SMS-Nachrichten, die den Anschein erwecken, von der jeweiligen Institution zu stammen. In diesen Nachrichten werden die Empfänger dazu aufgefordert, ihre persönlichen Daten auf einer gefälschten Website einzugeben, die dem Original täuschend ähnlich sieht.
Sobald die Opfer ihre Daten auf der gefälschten Website eingeben, haben die Betrüger Zugriff auf ihre Konten und können diese für ihre eigenen Zwecke missbrauchen. Dies kann von Geldtransfers auf fremde Konten bis hin zum Identitätsdiebstahl reichen.
Wenn Sie Opfer eines solchen Angriffs geworden sind, stellt sich die Frage, wer für den entstandenen Schaden haftet. Als erfahrener Anwalt auf diesem Gebiet möchte ich Ihnen helfen, Klarheit in dieser Angelegenheit zu schaffen. Die Frage der Haftung ist nicht immer einfach zu beantworten. Grundsätzlich liegt die Verantwortung für den Schutz der Zugangsdaten beim Nutzer selbst. Banken und Online-Shops gehen davon aus, dass ihre Kunden ihre Zugangsdaten sorgfältig schützen und keine sensiblen Informationen preisgeben. Daher haftet in vielen Fällen der betroffene Nutzer selbst für den entstandenen Schaden.
Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen die Haftung auf die betroffene Institution übertragen werden kann. Wenn nachgewiesen werden kann, dass die Bank oder der Online-Shop grob fahrlässig gehandelt hat, beispielsweise indem sie Sicherheitslücken nicht behoben hat oder unzureichende Sicherheitsmaßnahmen implementiert hat, kann die Haftung auf die Institution übergehen. Ferner kann die Bank auch ein Mitverschulden an der Verursachung des Schadens treffen, wenn die Täter mittels Trojaner beispielsweise eine angebliche täuschend echte Seite der Bank dem Kunden vorspiegeln können, obwohl der Kunde dem Rat der Bank folgt und über die URL die Adresse der Bank eingibt.
Um Ihren Fall zu prüfen und festzustellen, wer für den entstandenen Schaden haftet, stehe ich Ihnen als erfahrener Anwalt zur Seite. Gemeinsam werden wir Ihren Fall analysieren und mögliche rechtliche Schritte prüfen. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit meiner Rechtsanwaltskanzlei.