Rechtsanwältin Barbara Brauck
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Nachlassplanung
Für Ihre Nachlassplanung wird Ihr individuelles und steuerlich optimiertes Testament geschickt gestaltet. Dieses wird durch Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht ergänzt. Besonders für Ehepaare, Paare ohne Trauschein, Alleinstehende, Geschiedene, Patchwork-Familien, Familien mitbehinderten oder bedürftigen Kindern, Unternehmer, Immobilieneigentümer und bei Auslandsbezug (ausländische Staatsangehörigkeit, Vermögen im Ausland) ist ein geschickt gestaltetes Testament notwendig, um meist unbekannte und oft unangenehme Folgen für die Erben und die Familie zu vermeiden.
Schenkung von Privatvermögen
Wollen Sie Ihr Haus Ihren Kindern übertragen oder schenken? Die Kanzlei Brauck-Hunger berät sie bei der lebzeitigen Übertragung von Privatvermögen. Dabei wird Wert darauf gelegt, Ihren Übergabe- und Schenkungsvertrag steuerlich optimal zu gestalten und gleichzeitig die Versorgung des Schenkers im Alter und im Pflegefall zu sichern.
Betriebsübergabe
Sie sind Mittelständler und denken darüber nach, Ihren Betrieb an Ihren Nachfolger zu übergeben? Die Kanzlei Brauck-Hunger erstellt für Sie rechtlich und steuerlich abgestimmte Übergabeverträge. Dabei wird darauf geachtet, den Familienfrieden zu erhalten, Ihre Steuerlast zu verringern, Ihre Versorgung und die Ihrer Familie zu sichern und die Fortsetzung Ihres Betriebs und den Bestand Ihres Vermögens zu sichern. Die Kanzlei gestaltet zu Ihrer Vorsorge auch das passende Testament.
Erbstreitigkeiten
Die Kanzlei unterstützt Sie auch bei der Nachlassabwicklung, hilft Ihnen bei der Regelung Ihrer Pflichtteilsansprüche und steht Ihnen bei Erbstreitigkeiten zur Seite. Dabei wird natürlich darauf geachtet, möglichst eine außergerichtliche Lösung Ihrer Probleme zu finden. Schließlich geht es um Ihr Geld und Ihre Zeit.
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