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Ein sogenanntes Dauerschuldverhältnis wird durch die Kündigung beendet. Wichtigstes Merkmal des Dauerschuldverhältnisses sind die andauernd fortbestehenden Leistungspflichten. Im Gegensatz zum Kaufvertrag als Beispiel sind Verträge, die ein Dauerschuldverhältnis begründen (z.B. Arbeitsvertrag, Mietvertrag etc.), nicht mit der einmaligen Leistungserbringung und der Gegenleistung erfüllt. Solche Verträge enden entweder beispielsweise durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit, durch Aufhebung und eben durch Kündigung.
Kündigung durch Vertrag oder Gesetz
Eigenschaft der Kündigung ist die einseitige Beendigung der Vertragsbeziehungen durch eine Partei. Das Recht zur Kündigung kann durch Vertrag (vertragliches Kündigungsrecht) oder durch Gesetz (gesetzliches Kündigungsrecht) eingeräumt werden.
Gesetzlich garantiert ist das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Es kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden. Häufig müssen Kündigungen strenge formelle und/oder inhaltliche Voraussetzungen erfüllen. Die Voraussetzungen sollen z.B. im Arbeitsrecht und Mietrecht dem Schutz des Arbeitnehmers und des Mieters dienen.
Kündigung und Kündigungsschutz: Was wiegt schwerer?
Der Kündigung stehen in der Regel diverse Schutzrechte gegenüber, im Arbeitsrecht die Kündigungsschutzklage oder im Mietrecht der Mieterschutz. Hier wird einer einschneidenden Maßnahme wie der Kündigung Einhalt geboten, da die Auswirkungen für die vor dem Gesetz her schwächer einzustufenden Personen (Arbeitnehmer, Mieter) entsprechend hart wären. Doch es gibt auch viele gegenteilige Urteile, denken Sie an die Kündigung der Kassiererin wegen geklauter Pfandbons im Wert von 1,30 Euro oder Vermieter stärkenden Gesetze, um so genannte Messies schneller los zu werden. Grundsätzlich müssen Sie eine Kündigung sehr gut vorbereiten und die Sachlage genauestens prüfen. Ein Anwalt in dem entsprechenden Rechtsgebiet kann Ihnen dabei helfen.
Kündigung: Kündigungsfristen beachten
Kündigungen von Dauerschuldverhältnissen sind wie gesagt durch (einvernehmliche) Aufhebung oder Kündigung möglich. Eine korrekte Kündigung bereitet inbesondere im Arbeitsrecht und im Mietrecht Probleme. Vorwiegend trifft es Arbeitgeber und Vermieter, denn diese werden per Gesetz die stärkere Position unterstellt. Auf unserer verlinkten Seite erhalten Sie alle Infos zum Thema Kündigungsfrist .
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FAQ zum Thema Kündigung
Welche Kündigungsarten gibt es?
Es gibt die ordentliche Kündigung mit Einhaltung der Kündigungsfrist und die fristlose Kündigung, die bei schweren Vertragsverstößen ohne Frist erfolgen kann.
Wie lange ist die Kündigungsfrist?
Bei Arbeits- und Mietverträgen hängt die gesetzliche Kündigungsfrist von der Dauer des Arbeits- bzw. Mietverhältnisses ab.
Wann ist eine fristlose Kündigung möglich?
Eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt, der eine Fortsetzung des Arbeits- bzw. Mietvertrags für eine der Vertragsparteien unzumutbar macht.
Muss eine Kündigung schriftlich erfolgen?
Für die Kündigung eines Arbeitsvertrags ist vom Gesetz die Schriftform vorgeschrieben. Aber auch ein Mietvertrag sollte aus Nachweisgründen schriftlich gekündigt werden.
Kann man gegen eine Kündigung vorgehen?
Gegen die Kündigung des Arbeitsvertrags kann ein Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Die Klage gegen die Kündigung eines Mietvertrags ist nicht an eine solche Frist gebunden.