Betriebsabteilung Baggerarbeiten in Baumaschinen-Werkstatt – keine Beitragspflicht zur SOKA-Bau
29.11.2018, Autor: Herr Peter Meides / Lesedauer ca. 2 Min. (166 mal gelesen)
Die Sozialkasse des Baugewerbes fordert nicht nur von klassischen Bauunternehmen Beiträge. Von der SOKA-Bau hören oft auch Betriebe, die nur zu einem Teil oder gelegentlich baugewerbliche Arbeiten ausführen, oder die Bauarbeiten nur als Voraussetzung für ihre eigentliche Tätigkeit oder zu innerbetrieblichen Zwecken ausführen.
Gerade in solchen Fällen lohnt sich juristischer Widerstand gegen die Forderungen.
Gelegentliche Bagger-Einsätze – Betriebsabteilung Baggerarbeiten?
Das zeigt auch der Fall eines auf Nutzfahrzeuge und Baumaschinen spezialisierten Kfz-Meisterbetriebs, der zusätzlich eine Tankstelle betrieb und Transporte sowie Container-Dienste anbot.
Außerdem hat der Betrieb bei Bedarf Bautätigkeiten übernommen oder Baumaschinen vermietet, wenn ein Bauunternehmen oder die Stadtverwaltung einen Radlader oder Kran mit Bedienungspersonal benötigten oder Baggerarbeiten durchzuführen waren. Dann wurden beispielsweise Straßengräben ausgebaggert, Straßenlaternen aufgestellt, Baumwurzeln beseitigt oder Bohrarbeiten durchgeführt. Auch auf dem Friedhof und im Winterdienst half die Werkstatt mit ihren Baggern und Fahrzeugen aus.
Das rief die Sozialkasse auf den Plan. Zunächst fand ein „Betriebsbesuch“ durch einen SOKA-Bau-Mitarbeiter statt. Später folgte ein Beitragsbescheid: Mehr als 105.000 Euro wollte die tarifliche Sozialkasse von dem Unternehmen haben, als Nachzahlung der Beiträge.
Der Kfz-Meisterbetrieb hielt mit Zahlen zur Arbeitszeit dagegen: Der größte Teil der Arbeitsstunden entfiel auf Arbeiten in der Werkstatt sowie auf Transporte. Er sah sich nicht als baugewerbliches Unternehmen auch nicht die behauptete Betriebsabteilung Baggerarbeiten, und lehnte die Zahlung der Beiträge ab.
Die SOKA-Bau klagte ihre Forderung vor Gericht ein. Das Verfahren zog sich über mehrere Jahre hin. Nach dem Arbeitsgericht Wiesbaden folgte eine Berufung vor dem Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt am Main. Gleichzeitig stockte die SOKA-Bau ihre Forderung an den Betrieb um annähernd 150.000 Euro auf.
Keine selbständige Betriebsabteilung für Bautätigkeiten
Die Richter am Landesarbeitsgericht gaben jedoch dem beklagten Betrieb recht: Die SOKA-Bau könne von dem Betrieb nicht die Zahlung von Beiträgen für die betreffenden Jahre verlangen.
Ausschlaggebend war: Weder wurde die Mehrheit der Arbeitszeit im Betrieb mit baulichen Tätigkeiten verbracht, noch gab es eine selbständige Betriebsabteilung Baggerarbeiten. Die auf den Baustellen eingesetzten Arbeitnehmer waren daneben auch mit anderen Arbeiten wie etwa Wartungsarbeiten an Baumaschinen befasst. Außerdem gab es keinen Vorarbeiter oder Polier, der beispielsweise speziell die Baggerarbeiten oder die mit dem Aufstellen der Straßenlaternen beschäftigten Arbeiter angeleitet hätte. Sie waren direkt dem Geschäftsführer des Betriebs unterstellt.
Jede SOKA-Beitragsforderung muss ganz individuell betrachtet werden
Solche Details können wichtig werden, wenn ein Betrieb mit gemischter Tätigkeit sich gegen Beitragsforderungen der SOKA-Bau zur Wehr setzt. Wird vor Gericht festgestellt, dass eine eigene Betriebsabteilung speziell für gewerbliche Bauarbeiten existiert, kann für die Arbeitnehmer dieser Betriebsabteilung eine Beitragspflicht bestehen. Genau das war in dem beschriebenen Fall jedoch nicht gegeben.
Beitragsforderungen der Sozialkasse lassen sich nicht nach „Schema F“ abwehren. Die Besonderheiten des konkreten Falls, der betroffene Betrieb, seine Arbeitnehmerstruktur und die ausgeführten Tätigkeiten müssen genau analysiert werden. Nur so können Schwächen in der Argumentation der SOKA-Bau ausfindig gemacht und Gegenargumente untermauert werden.
Die Betriebsorganisation war entscheidend
In diesem Fall war letztlich die Betriebsorganisation entscheidend für den Erfolg. In anderen Fällen haben sich die Qualifikation der Mitarbeiter oder sogar die Einrichtung der Werkstatt als wichtige Aspekte erwiesen. Die Rechtslage rund um die tariflichen Sozialkassen ist sehr komplex. Worauf es konkret ankommt, kann man nur wissen, wer sich umfassend und über Jahre hinweg mit den Rechtsfragen rund um die SOKA-Bau beschäftigt. Rechtsanwalt Dr. Meides ist Spezialist in Sozialkassenverfahren und Fachbuchautor zur SOKA-Bau.
Gerade in solchen Fällen lohnt sich juristischer Widerstand gegen die Forderungen.
Gelegentliche Bagger-Einsätze – Betriebsabteilung Baggerarbeiten?
Das zeigt auch der Fall eines auf Nutzfahrzeuge und Baumaschinen spezialisierten Kfz-Meisterbetriebs, der zusätzlich eine Tankstelle betrieb und Transporte sowie Container-Dienste anbot.
Außerdem hat der Betrieb bei Bedarf Bautätigkeiten übernommen oder Baumaschinen vermietet, wenn ein Bauunternehmen oder die Stadtverwaltung einen Radlader oder Kran mit Bedienungspersonal benötigten oder Baggerarbeiten durchzuführen waren. Dann wurden beispielsweise Straßengräben ausgebaggert, Straßenlaternen aufgestellt, Baumwurzeln beseitigt oder Bohrarbeiten durchgeführt. Auch auf dem Friedhof und im Winterdienst half die Werkstatt mit ihren Baggern und Fahrzeugen aus.
Das rief die Sozialkasse auf den Plan. Zunächst fand ein „Betriebsbesuch“ durch einen SOKA-Bau-Mitarbeiter statt. Später folgte ein Beitragsbescheid: Mehr als 105.000 Euro wollte die tarifliche Sozialkasse von dem Unternehmen haben, als Nachzahlung der Beiträge.
Der Kfz-Meisterbetrieb hielt mit Zahlen zur Arbeitszeit dagegen: Der größte Teil der Arbeitsstunden entfiel auf Arbeiten in der Werkstatt sowie auf Transporte. Er sah sich nicht als baugewerbliches Unternehmen auch nicht die behauptete Betriebsabteilung Baggerarbeiten, und lehnte die Zahlung der Beiträge ab.
Die SOKA-Bau klagte ihre Forderung vor Gericht ein. Das Verfahren zog sich über mehrere Jahre hin. Nach dem Arbeitsgericht Wiesbaden folgte eine Berufung vor dem Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt am Main. Gleichzeitig stockte die SOKA-Bau ihre Forderung an den Betrieb um annähernd 150.000 Euro auf.
Keine selbständige Betriebsabteilung für Bautätigkeiten
Die Richter am Landesarbeitsgericht gaben jedoch dem beklagten Betrieb recht: Die SOKA-Bau könne von dem Betrieb nicht die Zahlung von Beiträgen für die betreffenden Jahre verlangen.
Ausschlaggebend war: Weder wurde die Mehrheit der Arbeitszeit im Betrieb mit baulichen Tätigkeiten verbracht, noch gab es eine selbständige Betriebsabteilung Baggerarbeiten. Die auf den Baustellen eingesetzten Arbeitnehmer waren daneben auch mit anderen Arbeiten wie etwa Wartungsarbeiten an Baumaschinen befasst. Außerdem gab es keinen Vorarbeiter oder Polier, der beispielsweise speziell die Baggerarbeiten oder die mit dem Aufstellen der Straßenlaternen beschäftigten Arbeiter angeleitet hätte. Sie waren direkt dem Geschäftsführer des Betriebs unterstellt.
Jede SOKA-Beitragsforderung muss ganz individuell betrachtet werden
Solche Details können wichtig werden, wenn ein Betrieb mit gemischter Tätigkeit sich gegen Beitragsforderungen der SOKA-Bau zur Wehr setzt. Wird vor Gericht festgestellt, dass eine eigene Betriebsabteilung speziell für gewerbliche Bauarbeiten existiert, kann für die Arbeitnehmer dieser Betriebsabteilung eine Beitragspflicht bestehen. Genau das war in dem beschriebenen Fall jedoch nicht gegeben.
Beitragsforderungen der Sozialkasse lassen sich nicht nach „Schema F“ abwehren. Die Besonderheiten des konkreten Falls, der betroffene Betrieb, seine Arbeitnehmerstruktur und die ausgeführten Tätigkeiten müssen genau analysiert werden. Nur so können Schwächen in der Argumentation der SOKA-Bau ausfindig gemacht und Gegenargumente untermauert werden.
Die Betriebsorganisation war entscheidend
In diesem Fall war letztlich die Betriebsorganisation entscheidend für den Erfolg. In anderen Fällen haben sich die Qualifikation der Mitarbeiter oder sogar die Einrichtung der Werkstatt als wichtige Aspekte erwiesen. Die Rechtslage rund um die tariflichen Sozialkassen ist sehr komplex. Worauf es konkret ankommt, kann man nur wissen, wer sich umfassend und über Jahre hinweg mit den Rechtsfragen rund um die SOKA-Bau beschäftigt. Rechtsanwalt Dr. Meides ist Spezialist in Sozialkassenverfahren und Fachbuchautor zur SOKA-Bau.