Widerspruch gegen den Bescheid der Rentenversicherung
03.03.2019, Autor: Herr Peter Meides / Lesedauer ca. 3 Min. (565 mal gelesen)
Die Deutsche Rentenversicherung prüft regelmäßig auf Fälle von Scheinselbstständigkeit, nicht angemeldeten Arbeitnehmern oder nicht korrekt und vollständig abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen.
Erst die DRV-Prüfung, nun der Bescheid der Rentenversicherung
Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung Bund finden regelmäßig in allen Betrieben mit Arbeitnehmern statt. Zum Hauptauftrag der Prüfer gehört es, Fälle von Scheinselbstständigkeit, nicht angemeldeten Arbeitnehmern oder nicht korrekt und vollständig abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen aufzuspüren.
Längst nicht immer sind solche Fälle allerdings wirklich eindeutig. Dann sollte das Unternehmen Widerspruch einlegen, wenn nach der Betriebsprüfung als unangenehme Überraschung ein Beitragsbescheid mit hohen Nachforderungen ins Haus flattert.
Widerspruch einlegen – dafür bleibt nur ein Monat
Wenn der Prüfer ein nicht gemeldetes, sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis festgestellt haben will, wird mit dem Beitragsbescheid die Nachzahlung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung fällig. Diese hat der Arbeitgeber allein zu entrichten; solche Forderungen können existenzbedrohend sein.
Allerdings drängt die Zeit: Nach dem Zugang des Bescheids bleibt nur ein Monat, um den Widerspruch einzulegen. Mit Ablauf diese Frist wird der Bescheid der Rentenversicherung rechtskräftig. Deshalb sollte man umgehend nach Zugang des Beitragsbescheids einen Rechtsanwalt kontaktieren, der Erfahrung im Sozialversicherungsrecht hat.
Aufschiebende Wirkung beantragen
Der Widerspruch gegen den Beitragsbescheid der Deutschen Rentenversicherung hat keine aufschiebende Wirkung. Er bewahrt den Arbeitgeber also nicht davor, die festgesetzte Summe bezahlen zu müssen. Das ist ein entscheidender Punkt, denn oft wird sehr viel Geld fällig.
Die aufschiebende Wirkung muss in einem gesonderten Verfahren beantragt werden, zunächst einmal bei der Deutschen Rentenversicherung. Dieser Antrag hat selten Erfolg, denn dann müsste die DRV die Rechtmäßigkeit ihres eigenen Verwaltungsaktes in Frage stellen. Wird der Antrag abgelehnt, können die Krankenkassen (als Einzugsstelle für die Sozialversicherungsbeiträge) die offene Forderung beim Betrieb pfänden.
Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz verhindert die Pfändung
Dann hilft gegen den Bescheid der Rentenversicherung nur noch ein Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes beim zuständigen Sozialgericht.
Das muss stichhaltig begründet werden – etwa damit, dass ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten bis hin zur Insolvenz drohen, und/oder weil ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheides bestehen. Die juristischen Anforderungen an den Antrag sind hoch, er gehört in die Hände eines Rechtsanwalts, der sich im Sozialversicherungsrecht genau auskennt.
Klage gegen den Widerspruchsbescheid
Lehnt die DRV den Widerspruch mit einem Widerspruchsbescheid ab, steht der Weg vors Sozialgericht an. Dann wird vor Gericht geklärt, ob der Betreffende wie von der DRV dargestellt, abhängig beschäftigt wurde oder ob die konkreten Umstände nicht doch für eine Tätigkeit als Selbstständiger oder Freiberufler sprechen.
Solche Fälle sind selten auf Anhieb eindeutig klar. Fast immer gibt es sowohl Anhaltspunkte für wie auch gegen eine echte Selbstständigkeit. Es kommt stets auf die Gewichtung an. Selbst scheinbare Nebensächlichkeiten können eine Rolle spielen, wie die Frage, ob der Betreffende eigene Visitenkarten als Selbstständiger drucken ließ. Auch deshalb braucht man in solchen Fällen einen Rechtsanwalt, der umfangreiche Erfahrung mit solchen Verfahren hat und weiß, welche Gesichtspunkte den Ausschlag geben können.
Auf welcher Seite steht der angebliche "Arbeitnehmer"?
Ein erfahrener Rechtsanwalt wird das Unternehmen auch darauf aufmerksam machen, dass der angebliche Scheinselbstständige selbst zur Gefahr werden kann. Dann nämlich, wenn dieser die Gunst der Stunde nutzt, um parallel Klage beim Arbeitsgericht zu erheben und Urlaubsansprüche oder andere Ansprüche eines Arbeitnehmers einzufordern.
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht mit viel Erfahrung
Wenn ein Beitragsbescheid der Deutschen Rentenversicherung Ihr Unternehmen mit hohen Beitragsforderungen konfrontiert, bleibt für Fehler kein Raum.
Sie benötigen einen Rechtsanwalt, der genau weiß, was zu tun ist und welche Argumente zum Ziel führen. Rechtsanwalt Dr. Peter Meides ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er vertritt seit vielen Jahren Unternehmen gegen unberechtigte Beitragsforderungen der Deutschen Rentenversicherung Bund. Von ihm bekommen Sie Antworten auf Ihre Fragen.
Erst die DRV-Prüfung, nun der Bescheid der Rentenversicherung
Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung Bund finden regelmäßig in allen Betrieben mit Arbeitnehmern statt. Zum Hauptauftrag der Prüfer gehört es, Fälle von Scheinselbstständigkeit, nicht angemeldeten Arbeitnehmern oder nicht korrekt und vollständig abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen aufzuspüren.
Längst nicht immer sind solche Fälle allerdings wirklich eindeutig. Dann sollte das Unternehmen Widerspruch einlegen, wenn nach der Betriebsprüfung als unangenehme Überraschung ein Beitragsbescheid mit hohen Nachforderungen ins Haus flattert.
Widerspruch einlegen – dafür bleibt nur ein Monat
Wenn der Prüfer ein nicht gemeldetes, sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis festgestellt haben will, wird mit dem Beitragsbescheid die Nachzahlung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung fällig. Diese hat der Arbeitgeber allein zu entrichten; solche Forderungen können existenzbedrohend sein.
Allerdings drängt die Zeit: Nach dem Zugang des Bescheids bleibt nur ein Monat, um den Widerspruch einzulegen. Mit Ablauf diese Frist wird der Bescheid der Rentenversicherung rechtskräftig. Deshalb sollte man umgehend nach Zugang des Beitragsbescheids einen Rechtsanwalt kontaktieren, der Erfahrung im Sozialversicherungsrecht hat.
Aufschiebende Wirkung beantragen
Der Widerspruch gegen den Beitragsbescheid der Deutschen Rentenversicherung hat keine aufschiebende Wirkung. Er bewahrt den Arbeitgeber also nicht davor, die festgesetzte Summe bezahlen zu müssen. Das ist ein entscheidender Punkt, denn oft wird sehr viel Geld fällig.
Die aufschiebende Wirkung muss in einem gesonderten Verfahren beantragt werden, zunächst einmal bei der Deutschen Rentenversicherung. Dieser Antrag hat selten Erfolg, denn dann müsste die DRV die Rechtmäßigkeit ihres eigenen Verwaltungsaktes in Frage stellen. Wird der Antrag abgelehnt, können die Krankenkassen (als Einzugsstelle für die Sozialversicherungsbeiträge) die offene Forderung beim Betrieb pfänden.
Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz verhindert die Pfändung
Dann hilft gegen den Bescheid der Rentenversicherung nur noch ein Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes beim zuständigen Sozialgericht.
Das muss stichhaltig begründet werden – etwa damit, dass ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten bis hin zur Insolvenz drohen, und/oder weil ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheides bestehen. Die juristischen Anforderungen an den Antrag sind hoch, er gehört in die Hände eines Rechtsanwalts, der sich im Sozialversicherungsrecht genau auskennt.
Klage gegen den Widerspruchsbescheid
Lehnt die DRV den Widerspruch mit einem Widerspruchsbescheid ab, steht der Weg vors Sozialgericht an. Dann wird vor Gericht geklärt, ob der Betreffende wie von der DRV dargestellt, abhängig beschäftigt wurde oder ob die konkreten Umstände nicht doch für eine Tätigkeit als Selbstständiger oder Freiberufler sprechen.
Solche Fälle sind selten auf Anhieb eindeutig klar. Fast immer gibt es sowohl Anhaltspunkte für wie auch gegen eine echte Selbstständigkeit. Es kommt stets auf die Gewichtung an. Selbst scheinbare Nebensächlichkeiten können eine Rolle spielen, wie die Frage, ob der Betreffende eigene Visitenkarten als Selbstständiger drucken ließ. Auch deshalb braucht man in solchen Fällen einen Rechtsanwalt, der umfangreiche Erfahrung mit solchen Verfahren hat und weiß, welche Gesichtspunkte den Ausschlag geben können.
Auf welcher Seite steht der angebliche "Arbeitnehmer"?
Ein erfahrener Rechtsanwalt wird das Unternehmen auch darauf aufmerksam machen, dass der angebliche Scheinselbstständige selbst zur Gefahr werden kann. Dann nämlich, wenn dieser die Gunst der Stunde nutzt, um parallel Klage beim Arbeitsgericht zu erheben und Urlaubsansprüche oder andere Ansprüche eines Arbeitnehmers einzufordern.
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht mit viel Erfahrung
Wenn ein Beitragsbescheid der Deutschen Rentenversicherung Ihr Unternehmen mit hohen Beitragsforderungen konfrontiert, bleibt für Fehler kein Raum.
Sie benötigen einen Rechtsanwalt, der genau weiß, was zu tun ist und welche Argumente zum Ziel führen. Rechtsanwalt Dr. Peter Meides ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er vertritt seit vielen Jahren Unternehmen gegen unberechtigte Beitragsforderungen der Deutschen Rentenversicherung Bund. Von ihm bekommen Sie Antworten auf Ihre Fragen.