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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Erbfolge

Rechtsanwalt Mirk Fischer
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Mundenheimer Straße 135
67061 Ludwigshafen am Rhein
Rechtsanwalt Kai Müller
Leisniger Straße 6
04668 Grimma
Rechtsanwalt Egbert Weigel
Moltkestraße 20
76829 Landau in der Pfalz
Rechtsanwalt Michael Wenni
Dammstraße 18
67059 Ludwigshafen am Rhein

Erbfolge: Wer kriegt was beim Erben per Gesetz?

Die Kernvorschriften der gesetzlichen Erbfolge finden sich in den Paragraphen 1922 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches. Sie regeln die Rangfolge der verschiedenen Verwandtschaftsgrade bei einer Erbschaft. Diese Regeln gelten nur, wenn es kein Testament und keinen Erbvertrag gibt. Danach sind Abkömmlinge - also Kinder, Enkel, Urenkel - Erben erster Ordnung. Kinder erben zu gleichen Teilen. Erben zweiter Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge; also z.B. seine Geschwister. Die dritte Ordnung besteht aus den Großeltern und deren Abkömmlingen. Und so geht es weiter, bis in die entferntesten Verwandschaftsgrade. Solange es einen Verwandten einer vorhergehenden Ordnung gibt, erbt man nichts.

Ehegatte als Erbe ist nicht der Alleinerbe!

Überlebt ein Ehegatte den anderen, ist er neben den Erben erster Ordnung zu einem Viertel, neben Verwandten der zweiten Ordnung oder neben Großeltern zur Hälfte der Erbschaft gesetzlicher Erbe. Alleinerbe kann er nur dann werden, wenn weder Verwandte der ersten Ordnung noch Verwandte der zweiten Ordnung noch Großeltern vorhanden sind. Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten ist ausgeschlossen, wenn zur Zeit des Todes des Ehepartners die Voraussetzungen für eine Scheidung vorgelegen haben und der Verstorbene diese schon beantragt oder ihr zumindest zugestimmt hatte. Für eingetragene Lebenspartner gilt das für Ehegatten Gesagte entsprechend.

Nachlass und Erbengemeinschaft - Was bedeutet das?

Im deutschen Erbrecht geht es immer um prozentuale Anteile am Nachlass. Wer sich also darauf verlässt, dass der überlebende Ehepartner das Haus bekommt, riskiert böse Überraschungen: Auch entfernte Verwandte können hier noch ihren Erbteil geltend machen, was dann zum Verkauf des Wohnhauses führen kann. Dies ist einer der Gründe dafür, warum viele Menschen ein Testament aufsetzen. Im Zweifel kann Sie ein im Erbrecht versierter Rechtsanwalt darüber beraten, welche Folgen die gesetzliche Erbfolge in Ihrem Fall haben würde - und er kann Ihnen auch beim Aufsetzen eines Testaments helfen.

Erben adoptierte Kinder wie verwandte Kinder?

Adoptieren Sie ein Kind, wird dieses in rechtlicher Hinsicht dadurch mit Ihnen verwandt. Es wird dadurch zu Ihrem Erben erster Ordnung. Das Kind besitzt jedoch kein Erbrecht gegenüber seinen leiblichen Eltern mehr. Anders ist dies allerdings, wenn Sie ein volljähriges Kind adoptieren: Dann werden die verwandtschaftlichen Beziehungen zur alten Familie durch die Adoption nicht beendet. Das volljährige adoptierte Kind kann damit Erbe von bis zu vier Erbteilen seiner leiblichen und seiner Adoptiveltern werden. Kein Erbrecht besitzt es gegenüber der restlichen Verwandtschaft der Adoptiveltern.

Wann erbt der Staat?

Es kann vorkommen, dass es keinerlei gesetzliche Erben gibt - und auch kein Testament. In diesem Fall erbt der Staat als gesetzlicher Erbe - genauer das Bundesland, in dem der Erblasser gelebt hat. Ist ein Wohnsitz nicht festzustellen, erbt die Bundesrepublik Deutschland. Wollen Sie eine andere Person absichern oder bestimmten Personen aus Ihrer Verwandtschaft Erbteile zukommen lassen, sollten Sie ein Testament machen. Auch ein Erbvertrag kann eine gute Lösung sein. Im Rahmen eines Vermächtnisses können Sie Personen einzelne Gegenstände zuwenden. Ein auf das Erbrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, die richtige Variante zu finden.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbfolge in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: gesetzliche Erbfolge, Miterbe, Vermögensnachfolge, vorweggenommene Erbfolge.

FAQ zur Erbfolge

Was versteht man unter Erbfolge?
Welche Arten der Erbfolge gibt es?
Wer sind die gesetzlichen Erben?
Wie kann man die Erbfolge durch Testament ändern?