Rechtsprechung - Urteilsbesprechungen von Experten


In dieser Rubrik lesen Sie Kurzbesprechungen von Fachautoren zu interessanten Urteilen.

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Die Urteilszusammenfassungen, die Sie auf den Folgeseiten lesen, stammen aus den Beraterzeitschriften des renommierten Verlages Dr. Otto Schmidt, Köln. Wenn Sie Teilnehmer des Anwalt-Suchservice werden, haben Sie online jederzeit den vollumfänglichen Zugriff auf die Beraterzeitschriften ArbeitsRechtsberater, FamilienRechtsberater und MietRechtsberater, sowie zahlreiche alltagsrelevante Standardwerke. So bleiben Sie immer auf dem aktuellen Stand der Dinge und verpassen nichts, was für Ihre tägliche Arbeit wichtig ist.

Ausführliche Informationen zur Teilnahme am Anwalt-Suchservice finden Sie in unserem Info-PDF.

Autor: RA Dr. Kay Oelschlägel, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hamburg
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 11/2014

Die Leistungen eines Wirtschaftsteilnehmers, die darin bestehen, Dienstleistungen zusammenzustellen, damit der Verbraucher diese bequem vergleichen und erwerben kann, können unter den Begriff der „Dienstleistungen” gem. Art. 2 der Richtlinie

Autor: RA Dr. Kay Oelschlägel, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hamburg
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 11/2014

Für ein Agenten- oder Vertreterverhältnis zwischen dem Markeninhaber und dem Anmelder einer Gemeinschaftsmarke i.S.v. Art. 8 Abs. 3 der Verordnung EG Nr. 207/2009 reicht es aus, wenn zwischen den Parteien eine Vereinbarung über eine geschäftliche

Autor: RA FAArbR Dr. Joachim Trebeck, LL.M., Seitz Rechtsanwälte Steuerberater, Köln
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 10/2014

Syndikusanwälte, die neben ihrer abhängigen Beschäftigung arbeitsvertraglich berechtigt sind, rechtsberatende, entscheidende, vermittelnde und gestaltende Tätigkeiten auszuüben, sind auch dann nicht von der Rentenversicherungspflicht zu befreien,

Autor: RA FAArbR Dr. Gerhard Schäder, Dr. Schäder & Schittko Rechtsanwälte Partnerschaft, München
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 10/2014

Hat der Arbeitnehmer mit seiner Klage die Erteilung eines Zeugnisses geltend gemacht und einigen sich die Parteien auf die Erteilung eines Zeugnisses mit einer bestimmten Note, beträgt der Gegenstandswert für den Erteilungsantrag sowie für die

Autor: RiOLG Dr. Dagny Liceni-Kierstein, Brandenburg/Havel
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 10/2014

Ein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt setzt voraus, dass die Schulausbildung die Zeit und die Arbeitskraft des Kindes voll oder zumindest überwiegend in Anspruch nimmt. Dies wird angenommen, sobald die Unterrichtszeit mindestens 20 Wochenstunden

Autor: DirAG Andreas Frank, Cuxhaven
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 10/2014

Die Fortsetzung eines wegen Betreuung eines nichtehelich geborenen Kindes unterbrochenen Studiums begründet in der Regel keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt über das dritte Lebensjahr des Kindes hinaus.

Autor: Dr. Ingemar Kartheuser, LL.M., Linklaters LLP, Frankfurt/M.
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 10/2014

Bei einem behebbaren Mangel einer Sache ist im Rahmen einer Interessenabwägung von einer Geringfügigkeit des Mangels und damit von einer Unerheblichkeit der Pflichtverletzung in der Regel nicht mehr auszugehen, wenn der Mangelbeseitigungsaufwand

Autor: RA Dr. Thomas Engels, LL.M., LEXEA Rechtsanwälte, Köln – www.lexea.de
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 10/2014

Einen Unternehmer trifft vorprozessual keine Pflicht offenzulegen, warum ein Widerrufsrecht bei individuell angefertigten Waren im Einzelfall wegen Unzumutbarkeit ausgeschlossen ist. Ein vorprozessuales Bestreiten des Widerrufsrechts ist nur dann

Autor: RiBayObLG a.D. Dr. Michael J. Schmid, München
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 10/2014

Ein einheitliches Mietverhältnis über Wohn- und Geschäftsräume ist zwingend entweder als Wohnraummietverhältnis oder als Mietverhältnis über andere Räume zu bewerten. Maßgeblich ist, welche Nutzungsart nach den getroffenen Vereinbarungen überwiegt.

Autor: RA Ulrich C. Mettler, Bofinger Rechtsanwälte, Stuttgart
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 10/2014

Zeigt der Mieter einen Mangel der Mietsache an, zahlt aber die ungekürzte Miete weiter, so ist die Rückforderung überzahlter Beträge nach § 814 BGB nicht ausgeschlossen, wenn die Zahlungen des Mieters „unter Vorbehalt” erfolgen und dieser Vorbehalt