Kündigung des Arbeitsvertrages: Was man dazu wissen muss

16.11.2018, Redaktion Anwalt-Suchservice
Brief,Kündigung,Arbeitsvertrag,Arbeitsverhältnis Vom Arbeitgeber gekündigt? Grundwissen für Arbeitnehmer © Bu - Anwalt-Suchservice
Das Wichtigste in Kürze

1. Kündigungsarten Auch im Arbeitsrecht ist zwischen der ordentlichen Kündigung und der fristlosen Kündigung zu unterscheiden. Bei der ordentlichen Kündigung wird mit Kündigungsfrist gekündigt, bei der fristlosen außerordentlich und damit sofort.

2. Kündigung: Ist das Kündigungsschutzgesetz auf einen Betrieb anwendbar ist (in Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern), benötigt der Arbeitgeber für eine ordentliche Kündigung einen gesetzlich bestimmten Kündigungsgrund. Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber ist möglich, wenn das Arbeitsverhältnis für diesen untragbar geworden ist.

3. Formalien: Bei der Kündigung des Arbeitsvertrages sind bestimmte Formalien, z.B. die Schriftform, einzuhalten, sonst ist die Kündigung unwirksam.

4. Kündigungsschutz: Arbeitnehmer können sich mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht wehren. Diese müssen sie innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung erheben.
Sowohl der Arbeitgeber, als auch der Arbeitnehmer können ein Arbeitsverhältnis durch Kündigung beenden. Dabei kann fristlos oder ordentlich (also mit Frist) gekündigt werden. Nicht jeder Kündigungsgrund ist legitim. Natürlich sind auch diverse Formalien einzuhalten. Kündigt der Arbeitgeber, kann sich der Arbeitnehmer mit einer Kündigungsschutzklage dagegen wehren.

Welche Kündigungsarten gibt es im Arbeitsrecht?


Zunächst einmal ist zwischen der ordentlichen Kündigung und der fristlosen Kündigung zu unterscheiden. Bei der ordentlichen Kündigung wird mit Kündigungsfrist gekündigt.
Ist das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dagegen so schwer erschüttert, dass es für eine der beiden Seiten unzumutbar erscheint, das Arbeitsverhältnis noch bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter fortzuführen, kommt eine fristlose Kündigung in Frage.

Wann darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ordentlich kündigen?


Soweit das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist (in Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern), benötigt der Arbeitgeber für eine ordentliche Kündigung einen Kündigungsgrund. Hierfür kommen in Frage:

- Personenbedingte Gründe (dauerhafte Erkrankung, Freiheitsstrafe etc.),
- Verhaltensbedingte Gründe (Arbeitsverweigerung, Beleidigung des Chefs etc.),
- Betriebsbedingte Gründe (Umstrukturierung, Auftragsmangel etc.).

Die Kündigung ist unwirksam, wenn keiner der oben genannten Kündigungsgründe vorliegt.

Für bestimmte Personengruppen, wie Schwerbehinderte, werdende Mütter und den Betriebsrat, gelten für die Kündigung besondere Einschränkungen. Juristen sagen dazu “besonderer Kündigungsschutz”.

Wann darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer fristlos kündigen?


Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber ist möglich, wenn das Arbeitsverhältnis für diesen untragbar geworden ist. Dies ist in der Regel bei schweren Verletzungen des Arbeitsvertrages, Straftaten gegen den Arbeitgeber oder schweren Vertrauensbrüchen der Fall. Näheres dazu in unserem Rechtstipp zur Die fristlose Kündigung des Arbeitgebers.

Ordentliche Kündigung in Kleinbetrieben?


Das oben erwähnte Kündigungsschutzgesetz gilt nur für Betriebe, die regelmäßig im Durchschnitt mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigen. Hat ein Unternehmen weniger als zehn Arbeitnehmer, gilt es als Kleinbetrieb, für den das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt. In Kleinbetrieben kann der Chef einem Arbeitnehmer deshalb auch dann kündigen, wenn keiner der oben genannten Gründe vorliegt. Ein Mindestmaß an sozialer Rücksicht muss allerdings auch hier gewahrt bleiben. Näheres dazu in unserem Rechtstipp zur Kündigung in Kleinbetrieben.

Aus welchen Gründen kann der Arbeitnehmer kündigen?


Der Arbeitnehmer kann ordentlich kündigen, ohne einen besonderen Grund zu nennen. Er muss nur die Schriftform wahren und eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats einhalten. Allerdings können der Arbeitsvertrag oder ein Tarifvertrag eine andere Frist vorschreiben. Ein Arbeitnehmer kann auch außerordentlich (fristlos) kündigen, wenn das Arbeitsverhältnis für ihn untragbar geworden ist. Näheres dazu in unserem Rechtstipp zur Kündigung durch den Arbeitnehmer.

Welche Formalien sind bei einer Kündigung einzuhalten?


Bei einer ordentlichen Kündigung sind zunächst die gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen zu beachten. Außerdem gilt für Kündigungen die gesetzliche Schriftform. Mündliche Kündigungen sind unwirksam. Aus dem Kündigungsschreiben muss klar hervorgehen, dass der Absender das Arbeitsverhältnis beenden will. Das Schreiben muss dem Empfänger auch tatsächlich zugehen, also in seinen Einflussbereich gelangen (etwa seinen Briefkasten). Aus Beweisgründen ist ein Einschreiben ratsam. Außerdem muss vor jeder Kündigung der Betriebsrat angehört werden, wenn es einen solchen im Unternehmen gibt. Besondere Voraussetzungen gibt es zudem für Massenentlassungen.

Wie können sich Arbeitnehmer gegen eine Kündigung wehren?


Arbeitnehmer können sich mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht wehren. Diese müssen sie innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung erheben. Solange die Kündigungsschutzklage läuft, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf vorläufige Weiterbeschäftigung. Näheres dazu in unserem Rechtstipp zur Kündigungsschutzklage.

Praxistipp


Wenn Sie als Arbeitnehmer oder als Arbeitgeber Rechtsfragen zur Kündigung haben, sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann beurteilen, ob eine Kündigung wirksam ist, und kann ein zweckmäßiges Vorgehen empfehlen.

(Ma)


 Ulf Matzen
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