Testamentsgestaltung
15.07.2013, Autor: Frau Gabriele Renken-Roehrs / Lesedauer ca. 1 Min. (870 mal gelesen)
Formalien bei einer Testamentsgestaltung
Bei einer Testamentsgestaltung sind wichtige Formalien zu berücksichtigen. Eine
Formalie beinhaltet die konkrete Benennung des zukünftigen Erben. Eine
letztwillige Verfügung, mit der zum Erben die Person eingesetzt wird, die „sich bis
zu meinem Tode um mich kümmert“, ist nichtig.
Dies hat am 22.05.2013 das
Oberlandesgericht München entschieden.
Rechtsanwaltskanzlei G. Renken-Röhrs
Sophienterrasse 21, 20149 Hamburg
Tel.: (040) 44 18 07 0
Fax: (040) 44 18 07 20
Sekretariat@Kanzlei-Renken-Roehrs.de
Bei einer Testamentsgestaltung sind wichtige Formalien zu berücksichtigen. Eine
Formalie beinhaltet die konkrete Benennung des zukünftigen Erben. Eine
letztwillige Verfügung, mit der zum Erben die Person eingesetzt wird, die „sich bis
zu meinem Tode um mich kümmert“, ist nichtig.
Dies hat am 22.05.2013 das
Oberlandesgericht München entschieden.
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