Rechtsprechung - Urteilsbesprechungen von Experten


In dieser Rubrik lesen Sie Kurzbesprechungen von Fachautoren zu interessanten Urteilen.

Sie sind Anwältin bzw. Anwalt?

Die Urteilszusammenfassungen, die Sie auf den Folgeseiten lesen, stammen aus den Beraterzeitschriften des renommierten Verlages Dr. Otto Schmidt, Köln. Wenn Sie Teilnehmer des Anwalt-Suchservice werden, haben Sie online jederzeit den vollumfänglichen Zugriff auf die Beraterzeitschriften ArbeitsRechtsberater, FamilienRechtsberater und MietRechtsberater, sowie zahlreiche alltagsrelevante Standardwerke. So bleiben Sie immer auf dem aktuellen Stand der Dinge und verpassen nichts, was für Ihre tägliche Arbeit wichtig ist.

Ausführliche Informationen zur Teilnahme am Anwalt-Suchservice finden Sie in unserem Info-PDF.

Autor: RA Dr. Yvonne Kleinke, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, www.MoserBezzenberger.de, Berlin
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 03/2012

Die Veröffentlichung kontextbezogener Fotos einer Prominenten in einem Bericht über das Londoner Nachtleben der sog. „Young Society”, in dem u.a. über ihren Besuch einer Vernissage anlässlich einer Ausstellungseröffnung berichtet wird, ist aufgrund

Autor: RA Béla von Raggamby, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Heller & Partner Rechtsanwälte, Berlin
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 03/2012

Museum darf Fotografien einer (Kunst-) Aktion nicht ohne Einwilligung der Erben des Künstlers ausstellen. Die Fotoserie ist eine unzulässige Umgestaltung des urheberrechtlich geschützten Werkes.

Autor: RA FAArbR Prof. Dr. Martin Reufels, Heuking Kühn Lüer Wojtek, Köln
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 02/2012

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz kommt nicht zur Anwendung, wenn der Arbeitgeber ausschließlich normative oder vertragliche Verpflichtungen erfüllt.

Autor: RAin FAinArbR Annegret Müller-Mundt, Norton Rose LLP, München
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 02/2012

Die falsche Beantwortung einer bei der Einstellung zulässigerweise gestellten Frage kann den Arbeitgeber zu einer Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung berechtigen. Das setzt aber voraus, dass die Täuschung für den Abschluss des

Autor: RAin Dr. Uta Roessink, FAFamR, Köln
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 02/2012

Der Unterhaltsberechtigte trägt die sekundäre Darlegungslast für das Vorliegen ehebedingter Nachteile im Fall der Unterhaltsherabsetzung und/oder -befristung. Er muss im Einzelfall vortragen, welche berufliche Entwicklung er ohne die Ehe geplant

Autor: RiOLG Dr. Alexander Schwonberg, Celle
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 02/2012

Die Mutter eines Kindes ist dem früheren rechtlichen Vater, der auf ihre Veranlassung die Vaterschaft anerkannt hat, aus Treu und Glauben grundsätzlich zur Auskunft über die Person des mutmaßlichen Vaters ihres Kindes verpflichtet. Der damit

Autor: RA Markus Rössel, LL.M. (Informationsrecht), Kaldenbach & Taeter, Brühl
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 02/2012

Eine Verpflichtung des Hostproviders zur Löschung eines beanstandeten Blogeintrags besteht, wenn auf der Grundlage der Stellungnahme des für den Blog Verantwortlichen und einer etwaigen Replik des Betroffenen unter Berücksichtigung etwa zu

Autor: RA Dr. Thomas Engels, LL.M., Terhaag & Partner Rechtsanwälte, Düsseldorf – www.aufrecht.de
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 02/2012

Ein Unkenntlichmachen einer Person auf einem Foto liegt dann nicht vor, wenn bei der Verpixelung eines Gesichts noch Stirn, Haaransatz, Ohren sowie Mund- und Kinnpartie sichtbar bleiben und dadurch charakteristische Merkmale nicht verborgen werden.

Autor: RA FAMuWR Michael Kurek, KKP Köning & Partner, Nürnberg
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 02/2012

Ein formularmäßiger Kündigungsverzicht in einem Wohnraummietvertrag, der das Recht zur Kündigung für die Dauer von 3 Jahren ausschließt, ist nicht mehrdeutig und damit wirksam.

Autor: RiOLG, RiBayObLG a.D. Dr. Michael J. Schmid, München
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 02/2012

Der Streitwert für eine Klage auf Abberufung des Wohnungseigentumsverwalters ist der dreifache Betrag des auf den Kläger entfallenden Anteils an dem Honorar des Verwalters für die Restlaufzeit des Vertrages.