Wann sollte man eine Erbschaft ausschlagen?
10.10.2022, Autor: Herr Martin Stier / Lesedauer ca. 2 Min. (495 mal gelesen)
vorschnelles Ausschlagen der Erbschaft vermeiden. Nachlassverwaltung als Rettungsanker
Auch Schulden werden vererbt!
Eine Erbschaft ist nicht immer mit einem sicheren Vermögenszuwachs beim Erben verbunden.
Das ERbe umfasst nicht nur die Aktiva, sondern auch die Passiva. Dem Erben stehen nur sechs Wochen Zeit zur Verfügung, um zu prüfen, ob es sich in finanzieller Hinsicht lohnt, das Erbe anzutreten.
Was kann man tun, falls eine Erbschaft vorschnell ausgeschlagen wurde?
Wer das Erbe ausschlägt, der wird kein Erbe.
Pech aber für den Erben, der vorschnell ausgeschlagen hat, sofern später doch noch wertvolle Vermögensteile auftauchen, die in der Eile übersehen wurden.
In diesem Fall bleibt nur die Möglichkeit, nämlich die bereits erfolgte Ausschlagung der Erbschaft anzufechten.
Die Anfechtung geschieht gegenüber dem Nachlassgericht, nicht gegenüber den Erben!
Im Anschluss an die Anfechtung tauchen aber zwangsläufig Probleme auf. Wenn ein Erbe die Erbschaft ausschlägt, dann hat dies zur Folge, dass an Stelle des Ausschlagenden andere Personen als Erben zum Zuge kommen.
Die Erbschaft liegt dann in anderen Händen und diese Hände umklammern – bildlich gesprochen - die Erbschaft mit eisernem Griff. Die durch die Ausschlagung berufenen Erben werden die gewonnenen Vermögenswerte nicht so einfach und widerstandslos wieder hergeben. Diese Erben sind dann ernste Gegner. Ein langes und kostspieliges Gerichtsverfahren wird so gut wie sicher folgen.
Vorsicht vor übereilten Enscheidungen!
Wer unsicher ist, ob der Nachlass überschuldet ist, der sollte dem Impuls widerstehen, die Erbschaft vorschnell auszuschlagen.
Stattdessen ist es sinnvoller, die Erbschaft anzunehmen und beim Nachlassgericht die Nachlassverwaltung zu beantragen.
Damit erreicht der Erbe die Trennung von Nachlass und seinem Eigenvermögen. Um die Erbschaft kümmert sich dann ein Nachlassverwalter. Durch dessen Wirken und Nachforschungen besteht die Chance, dass vielleicht bisher verborgen gebliebene Vermögenswerte doch noch aufgespürt werden. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, denn im Rahmen der Nachlassverwaltung steht genügend Zeit zur Verfügung.
Warum ist eine Nachlassverwaltung sinnvoll?
Wertvoll ist die durch die nachlassverwaltung bewirkte Trennung des Nachlasses vom eigenen Vermögens des Erben.
Während der Nachlassverwaltung können Gläubiger des Erblassers nur gegen den Nachlass klagen und auch nur in den Nachlass vollstrecken.
Das Eigenvermögen des Erben bleibt in dieser Zeit für nachlassgläubiger unantastbar und ist somit dem Zugriff der Nachlassgläubiger entzogen.
Im Nachlassverwaltungsverfahren wird durch den Nachlassverwalter geprüft, ob der Nachlass werthaltig ist.
Sollte sich am Ende aber herausstellen, dass der Nachlass tatsächlich überschuldet ist, dann kann immer noch die Nachlassinsolvenz beantragt werden.
Der Erbe hat dann im Ergebnis alles richtig gemacht und außerdem hat er die Chance gehabt, in aller Ruhe zu prüfen, ob der Nachlass tatsächlich so dürftig ist, wie er ihm auf den ersten Blick erschien.
Auch Schulden werden vererbt!
Eine Erbschaft ist nicht immer mit einem sicheren Vermögenszuwachs beim Erben verbunden.
Das ERbe umfasst nicht nur die Aktiva, sondern auch die Passiva. Dem Erben stehen nur sechs Wochen Zeit zur Verfügung, um zu prüfen, ob es sich in finanzieller Hinsicht lohnt, das Erbe anzutreten.
Was kann man tun, falls eine Erbschaft vorschnell ausgeschlagen wurde?
Wer das Erbe ausschlägt, der wird kein Erbe.
Pech aber für den Erben, der vorschnell ausgeschlagen hat, sofern später doch noch wertvolle Vermögensteile auftauchen, die in der Eile übersehen wurden.
In diesem Fall bleibt nur die Möglichkeit, nämlich die bereits erfolgte Ausschlagung der Erbschaft anzufechten.
Die Anfechtung geschieht gegenüber dem Nachlassgericht, nicht gegenüber den Erben!
Im Anschluss an die Anfechtung tauchen aber zwangsläufig Probleme auf. Wenn ein Erbe die Erbschaft ausschlägt, dann hat dies zur Folge, dass an Stelle des Ausschlagenden andere Personen als Erben zum Zuge kommen.
Die Erbschaft liegt dann in anderen Händen und diese Hände umklammern – bildlich gesprochen - die Erbschaft mit eisernem Griff. Die durch die Ausschlagung berufenen Erben werden die gewonnenen Vermögenswerte nicht so einfach und widerstandslos wieder hergeben. Diese Erben sind dann ernste Gegner. Ein langes und kostspieliges Gerichtsverfahren wird so gut wie sicher folgen.
Vorsicht vor übereilten Enscheidungen!
Wer unsicher ist, ob der Nachlass überschuldet ist, der sollte dem Impuls widerstehen, die Erbschaft vorschnell auszuschlagen.
Stattdessen ist es sinnvoller, die Erbschaft anzunehmen und beim Nachlassgericht die Nachlassverwaltung zu beantragen.
Damit erreicht der Erbe die Trennung von Nachlass und seinem Eigenvermögen. Um die Erbschaft kümmert sich dann ein Nachlassverwalter. Durch dessen Wirken und Nachforschungen besteht die Chance, dass vielleicht bisher verborgen gebliebene Vermögenswerte doch noch aufgespürt werden. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, denn im Rahmen der Nachlassverwaltung steht genügend Zeit zur Verfügung.
Warum ist eine Nachlassverwaltung sinnvoll?
Wertvoll ist die durch die nachlassverwaltung bewirkte Trennung des Nachlasses vom eigenen Vermögens des Erben.
Während der Nachlassverwaltung können Gläubiger des Erblassers nur gegen den Nachlass klagen und auch nur in den Nachlass vollstrecken.
Das Eigenvermögen des Erben bleibt in dieser Zeit für nachlassgläubiger unantastbar und ist somit dem Zugriff der Nachlassgläubiger entzogen.
Im Nachlassverwaltungsverfahren wird durch den Nachlassverwalter geprüft, ob der Nachlass werthaltig ist.
Sollte sich am Ende aber herausstellen, dass der Nachlass tatsächlich überschuldet ist, dann kann immer noch die Nachlassinsolvenz beantragt werden.
Der Erbe hat dann im Ergebnis alles richtig gemacht und außerdem hat er die Chance gehabt, in aller Ruhe zu prüfen, ob der Nachlass tatsächlich so dürftig ist, wie er ihm auf den ersten Blick erschien.