Rechtsprechung - Urteilsbesprechungen von Experten


In dieser Rubrik lesen Sie Kurzbesprechungen von Fachautoren zu interessanten Urteilen.

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Die Urteilszusammenfassungen, die Sie auf den Folgeseiten lesen, stammen aus den Beraterzeitschriften des renommierten Verlages Dr. Otto Schmidt, Köln. Wenn Sie Teilnehmer des Anwalt-Suchservice werden, haben Sie online jederzeit den vollumfänglichen Zugriff auf die Beraterzeitschriften ArbeitsRechtsberater, FamilienRechtsberater und MietRechtsberater, sowie zahlreiche alltagsrelevante Standardwerke. So bleiben Sie immer auf dem aktuellen Stand der Dinge und verpassen nichts, was für Ihre tägliche Arbeit wichtig ist.

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Autor: Rechtsanwalt Prof. Dr. Elmar Schuhmacher, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, LLS Lungerich Lenz Schuhmacher, Köln
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 03/2015

Die vorbehaltlose Zahlung bzw. Entgegennahme der in einem Gesamtvertrag vereinbarten Vergütung über einen Zeitraum von fast 50 Jahren begründet eine Vermutung dafür, dass die vereinbarte Vergütung nach Auffassung der Vertragsparteien als angemessen

Autor: RA Dr. Yvonne Kleinke, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, BEZZENBERGER Rechtsanwälte, Berlin
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 03/2015

Wenn eine Verdachtsberichterstattung ursprünglich zulässig war, später jedoch der Verdacht ausgeräumt wurde, besteht kein Anspruch des Betroffenen auf Abdruck einer Richtigstellung, sondern nur auf Veröffentlichung eines Nachtrags, dass nach Klärung

Autor: RA FAArbR Dr. Ulrich Boudon, Heuking Kühn Lüer Wojtek, Köln
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 02/2015

Unternehmerisch-organisatorische Maßnahmen des Arbeitgebers, die zum Wegfall des Beschäftigungsbedarfs führen, müssen bei Zugang der Kündigung zwar noch nicht umgesetzt sein. Der Arbeitgeber muss aber zumindest die Absicht und den Willen, diese

Autor: RA FAArbR Dr. Stefan Sasse, Göhmann Rechtsanwälte, Magdeburg
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 02/2015

Aufgrund des Sonn-und Feiertagsschutzes dürfen Arbeitnehmer im Anschluss an eine werktägliche Ladenöffnung bis 24:00 Uhr nicht mehr mit der Bedienung von noch anwesenden Kunden oder Aufräumen und Abschlussarbeiten beschäftigt werden.

Autor: RA Dr. Walter Kogel, FAFamR, Aachen
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 02/2015

Im Rahmen des Zugewinnausgleichs trifft die Ehegatten grundsätzlich die Obliegenheit, eine schlüssig behauptete illoyale Vermögensminderung substantiiert zu bestreiten. Unterbleibt dies, sind die behaupteten Tatsachen als zugestanden anzusehen (im

Autor: DirAG Dr. Michael Giers, Neustadt a. Rbge.
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 02/2015

Die elterliche Sorge darf nicht unter Bezugnahme auf ein Sachverständigengutachten entzogen werden, dessen Verwertbarkeit erheblichen verfassungsrechtlichen Zweifeln unterliegt. Wenn das Gutachten Mängel aufweist, muss das Gericht die Mängel

Autor: RA Thomas Elteste, LL.M., Frankfurt/M.
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 02/2015

Der PC gehört zwar nicht zu den nach § 54a Abs. 1 UrhG a.F. vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten; er zählt jedoch zu den nach § 54 Abs. 1 UrhG a.F. vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten (Fortführung von BGH, Urt. v. 2.10.2008 – I

Autor: RA, FA IT-Recht Dr. Aegidius Vogt, RAYERMANN Legal, München – www.rayermann.de
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 02/2015

Elektronisch übermittelte Dokumente, insb. Handelsregisteranmeldungen, sind wie schriftliche Erklärungen auszulegen. Maßgeblich ist, wie ein menschlicher Adressat die Erklärung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte verstehen darf. Bei

Autor: RA Dr. Rainer Burbulla, Grooterhorst & Partner Rechtsanwälte mbB, Düsseldorf
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 02/2015

Hat der Vermieter eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, deren Kosten vom Mieter getragen werden, und verursacht der Mieter leicht fahrlässig einen von dieser Versicherung umfassten Wohnungsbrand, so trifft den Vermieter in der Regel die

Autor: RA FAMuWR Jochen Hoffmann, RAe Garben, Schlüter, Schützler & Reiss, Köln
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 02/2015

Überlässt der Vermieter dem Mieter deshalb die von ihm zu erstellenden Mieträume nicht, weil er kein Eigentum an dem Mietgrundstück erwirbt, wird er in der Regel nicht von seinen vertraglichen Erfüllungspflichten frei. Er schuldet dann auch die