Die neuesten Rechtstipps im Überblick
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 11/2016
Wer auf bundesweit ausgerichteten Portalen im Internet für Telekommunikationsleistungen wirbt und weder nach der Natur der Sache noch aufgrund entsprechender Hinweise als allein lokal oder regional ausgerichtetes Unternehmen zu erkennen ist, erweckt
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 11/2016
Die Verbreitung von beleidigenden Emoticons in sozialen Netzwerken kann grundsätzlich dazu geeignet sein, eine außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung zu begründen. Die Rechtmäßigkeit einer solchen Kündigung setzt jedoch, jedenfalls bei
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 11/2016
Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung i.S.d. § 543 Abs. 1 S. 2 BGB kann – unabhängig von einem etwaigen Verschulden des Mieters – allein in der objektiven Pflichtverletzung unpünktlicher Mietzahlungen und den für den Vermieter daraus folgenden
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 11/2016
Ein Sondereigentum, das als Zweitwohnung dient, zeitweise aber auch als Ferienwohnung vermietet wird, bedarf nach § 3 Abs. 1 ZwVbG einer Genehmigung für die darin liegende Zweckentfremdung. Wird die Wohnraumversorgung nicht gefährdet, muss die
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 11/2016
Die „objektive Eignung” des Bewerbers ist nicht mehr Voraussetzung für einen Anspruch nach § 15 AGG.
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 11/2016
Erlaubt der Arbeitgeber die Anfertigung von Kopien aus der Personalakte, hat der Arbeitnehmer nicht das Recht, zur Einsichtnahme in die Personalakte einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 11/2016
Für den Fall der Verbreitung von Tatsachenbehauptungen, deren Wahrheitsgehalt nicht festgestellt werden kann, kann das Grundrecht der Meinungsäußerung einem generellen Vorrang des Persönlichkeitsrechts entgegenstehen. Unter bestimmten Umständen kann
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 11/2016
Bei der Darstellung von Textilwaren in Werbeprospekten ohne die unmittelbare Möglichkeit des Kaufs bestehen keine Kennzeichnungspflichten nach der Textilkennzeichnungsverordnung
Über Religion kann man geteilter Meinung sein. Während der eine darin Trost und Stütze in schweren Zeiten und einen wichtigen Aspekt seines Lebens sieht, hält sie ein anderer vielleicht für bestenfalls überflüssigen Unfug. Allzu respektlose
Mit Urteil vom 06.10.2015 hat das Landgericht Köln entschieden, dass eine Klausel, die dem Mieter die Pflicht zur Instandhaltung und Instandsetzung zu weitgehend überbürdet, als Allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam ist. ...