Rechtsprechung - Urteilsbesprechungen von Experten
In dieser Rubrik lesen Sie Kurzbesprechungen von Fachautoren zu interessanten Urteilen.
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Die Urteilszusammenfassungen, die Sie auf den Folgeseiten lesen, stammen aus den Beraterzeitschriften des renommierten Verlages Dr. Otto Schmidt, Köln. Wenn Sie Teilnehmer des Anwalt-Suchservice werden, haben Sie online jederzeit den vollumfänglichen Zugriff auf die Beraterzeitschriften ArbeitsRechtsberater, FamilienRechtsberater und MietRechtsberater, sowie zahlreiche alltagsrelevante Standardwerke. So bleiben Sie immer auf dem aktuellen Stand der Dinge und verpassen nichts, was für Ihre tägliche Arbeit wichtig ist.
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Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 09/2015
Nur wenn sich aufgrund nachträglich eingetretener Umstände der Ausgleichswert eines ausgeglichenen Anrechts rückwirkend so wesentlich geändert hat, dass die Durchführung des Abänderungsverfahrens zulässig ist, können in diesem Verfahren auch Fehler
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 09/2015
Eltern handeln regelmäßig widerrechtlich, wenn sie Sparguthaben ihrer minderjährigen Kinder für Unterhaltszwecke verwenden; sie sind gegebenenfalls gem. § 1664 BGB verpflichtet, die verwendeten Gelder an die Kinder zurückzuzahlen. (amtlicher
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 09/2015
Die Nennung eines Unternehmenskennzeichens in einer Google Adwords-Anzeige beeinträchtigt nicht die Herkunftsfunktion des Kennzeichens, wenn zwischen Kennzeicheninhaber und Verwender eine wirtschaftliche Verbindung besteht. Eine wirtschaftliche
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 09/2015
Eine in AGB enthaltene Gerichtsstandsvereinbarung ist wirksam, wenn der Vertragsschluss elektronisch erfolgt und die AGB im Weg des sog. Clickwrappings nur in einem separaten Hyperlink abrufbar sind, aber dauerhaft aufgezeichnet und vor Abschluss des
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 09/2015
Eine Abrechnung der Heizkosten zu 50 % nach erfasstem Verbrauch kann im Einzelfall bei vorhandener Rohrwärmeabgabe dem Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung widersprechen.
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 09/2015
1. Der Vermieter ist im Falle der Vortäuschung von (Eigen-)Bedarf dem Mieter gem. § 280 Abs. 1 BGB zum Schadensersatz verpflichtet.2. Ob ein Räumungsvergleich den Zurechnungszusammenhang zwischen der Vortäuschung der (Eigen-)Bedarfssituation und dem
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 09/2015
Wird in einer Rezeptsammelstelle die Bestellung verschreibungspflichtiger Arzneimittel ermöglicht, die vom Kunden in der (Präsenz-)Apotheke abgeholt oder – alternativ – an den Kunden durch Boten der Apotheke ausgeliefert werden, besteht eine
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 09/2015
Wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz hat bei lange und umfangreich beworbenen Produkten keine überhöhten Anforderungen. Die Schwächung der wettbewerblichen Eigenart jahrzehntelang vertriebener Produkte durch ähnliche Konkurrenzprodukte setzt
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 08/2015
Die Klausel, es werde „in Vollzeit” gearbeitet, kann mangels ausdrücklicher Festlegung der Arbeitszeit dahingehend ausgelegt werden, dass maximal 40 Wochenstunden Regelarbeitszeit geschuldet werden. Der Mindestumfang geleisteter Überstunden darf
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 08/2015
Die Einlegung eines Rechtsmittels im Beschlussverfahren bedarf einer separaten ordnungsgemäßen Beschlussfassung des Betriebsrats. Fehlt ein solcher Beschluss, kann zwar das Rechtsmittel wirksam eingelegt sein; dies löst jedoch keine Pflicht des
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 08/2015
Ein Umgang mit dem biologischen Vater ist dem Kindeswohl nicht förderlich, wenn durch ernsthafte psychische Widerstände der rechtlichen Eltern das Familiensystem, in dem das Kind lebt, beeinträchtigt würde. § 1686a BGB rechtfertigt keine
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 08/2015
1. Kinderbetreuungskosten sind in Höhe von zwei Dritteln der Aufwendungen und bis höchstens 4.000 € jährlich als Sonderausgaben absetzbar. Voraussetzung ist, dass die Betreuungskosten auf das Konto des Empfängers eingezahlt werden.2. Die
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 08/2015
Ein Hostprovider hat – nachdem er konkrete Hinweise für eine Persönlichkeitsrechtsverletzung erhalten hat – dem anonym postenden Nutzer Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Reagiert dieser nicht innerhalb angemessener Frist, ist von einer
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 08/2015
Gleichartige Verstöße gegen eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung auf verschiedenen Onlineplattformen stellen keine natürliche Handlungseinheit dar, sondern sind als eigenständige Verstöße zu werten. Bei der Höhe der Vertragsstrafe ist auch
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 08/2015
Muss der Eigentümer/Vermieter nachträglich erhöhte Geräuschemissionen von einem Nachbargrundstück ohne Entschädigungsmöglichkeit nach § 906 Abs. 2 BGB dulden, muss der Mieter dies auch hinnehmen und kann die Miete nicht mindern.
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 08/2015
Im Rahmen des Schadensersatzes wegen eines beschädigten Parkettbodens geltend gemachte sog. Begleitkosten (wie z.B. Malerkosten) sind nur dann fiktiv auf der Basis einer sachverständigen Schätzung ersatzfähig, wenn sie zwangsläufig mit der
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 08/2015
Eine herabsetzende Äußerung, die weder bestimmte Personen benennt noch erkennbar auf bestimmte Personen bezogen ist, sondern ohne individuelle Aufschlüsselung ein Kollektiv erfasst, kann unter bestimmten Umständen auch ein Angriff auf die persönliche
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 08/2015
Eine Unterlassungsverfügung gegen die Redakteurin einer Zeitung wegen eines von ihr geschriebenen Artikels auf der Webseite ihrer Arbeitsgeberin, hat keine Aussicht auf Erfolg. Die Beeinträchtigung erfolgt durch die Veröffentlichung des Beitrags auf
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 07/2015
Kostenbeteiligungsklauseln zur Abgeltung anteiliger Schönheitsreparaturen sind wegen unangemessener Benachteiligung (§ 307 Abs. 1 S. 1 BGB) unwirksam, da der Mieter bei Abschluss des Mietvertrags seine Kostenbelastung wegen bei Vertragsende
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 07/2015
Bei gewerblichen Miet- oder Pachtverhältnissen liegt ein auffälliges Missverhältnis schon dann vor, wenn die vereinbarte Miete oder Pacht um knapp 100 % höher ist als der objektive Marktwert der Gebrauchsüberlassung. Marktwert ist der übliche Wert,