Rechtsprechung - Urteilsbesprechungen von Experten
In dieser Rubrik lesen Sie Kurzbesprechungen von Fachautoren zu interessanten Urteilen.
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Die Urteilszusammenfassungen, die Sie auf den Folgeseiten lesen, stammen aus den Beraterzeitschriften des renommierten Verlages Dr. Otto Schmidt, Köln. Wenn Sie Teilnehmer des Anwalt-Suchservice werden, haben Sie online jederzeit den vollumfänglichen Zugriff auf die Beraterzeitschriften ArbeitsRechtsberater, FamilienRechtsberater und MietRechtsberater, sowie zahlreiche alltagsrelevante Standardwerke. So bleiben Sie immer auf dem aktuellen Stand der Dinge und verpassen nichts, was für Ihre tägliche Arbeit wichtig ist.
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Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 02/2019
Verfassungswidrigkeit des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen?
Es wird eine Entscheidung des BVerfG zu der Frage eingeholt, ob Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB in der Fassung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen v. 17.7.2017 (BGBl. I, 2429) mit Art. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 GG vereinbar...
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 02/2019
Kürzung des Zugewinnausgleichsanspruchs wegen grober Unbilligkeit bei Sexualstraftat gegen nahen Angehörigen
Der Zugewinnausgleichsanspruch kann wegen grober Unbilligkeit auf 1/3 der Forderung gesenkt werden, wenn der ausgleichsberechtigte Ehemann während laufender Ehe die Tochter seiner Ehefrau vergewaltigt hat....
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 02/2019
Löschungsverfahren: Hinreichende Unterscheidungskraft der Marke „Pippi Langstrumpf” für Waren und Dienstleistungen der Klassen 41 u.a.
Personennamen sind wegen ihrer Eignung, den Namensträger individuell zu unterscheiden, ein klassisches Kennzeichnungsmittel. Ob ein Personenname eine auf die Herkunft von Waren oder Dienstleistungen hinweisende Funktion hat, ist nach den für...
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 02/2019
Ballermann Party verletzt Ballermann Marke
Die Verwendung der Bezeichnung Ballermann Party für die Bewerbung einer Partyveranstaltung verletzt die Marke Ballermann....
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 02/2019
Keine Nachforschungspflicht des Suchmaschinenbetreibers
Ein Suchmaschinenbetreiber haftet nicht, wenn sich eine Rechtsverletzung erst nach Anwendung der Grundsätze über die erweiterte Darlegungslast oder der aus § 186 StGB abgeleiteten Beweislastregel ergibt, denn eine Rechtsverletzung ist dann gerade...
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 02/2019
Unzulässige negative Bewertung ohne belastbaren Tatsachenkern
Der Betreiber eines Internetportals, in dem ärztliche Leistungen mit Textbeiträgen und Schulnoten bewertet werden können, hat die Veröffentlichung negativer Beurteilungen derartiger Leistungen zu unterlassen, wenn er für die Beurteilung keinen...
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 02/2019
Beweislast bei Minderung wegen Baulärm durch Großbaustelle
Der Mieter trägt die Darlegungs- und Beweislast für die tatsächliche Beeinträchtigung des Mietgebrauchs durch Lärm bei nachträglich erhöhten Geräuschimmissionen, die vom Nachbargrundstück ausgehen. Der Vermieter trägt die Darlegungs- und Beweislast...
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 02/2019
Schimmel: Wohnung ist nach den Umständen des Einzelfalls zu heizen und zu lüften
Die konkreten Pflichten eines Mieters in Bezug auf Heizen und Lüften der Mietwohnung richten sich nach den Umständen des Einzelfalls; hierzu gehören sowohl der bauliche Zustand als auch die konkrete Nutzung der Wohnung....
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 01/2019
Verstoß einer Ausschlussfrist gegen das Mindestlohngesetz
Eine arbeitsvertragliche Verfallklausel, die Ansprüche nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht ausnimmt, ist wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot insgesamt unwirksam, wenn der Arbeitsvertrag nach dem 31.12.2014 geschlossen wurde. Vor...
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 01/2019
Außerordentliche Kündigung wegen des Sammelns von Pfandflaschen entgegen einer Weisung des Arbeitgebers
Eine beharrliche Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten kommt als ein die außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigender Grund in Betracht. Es kommt nicht darauf an, ob dem Arbeitgeber durch das Verhalten des Arbeitnehmers ein...