Achtung, Mieter! Kaution weg auch nach 6 Monaten!

12.07.2024, Autor: Herr Dirk M. Richter / Lesedauer ca. 2 Min. (192 mal gelesen)
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Vermieter Schadensersatzansprüche auch nach Ablauf der sechsmonatigen Verjährungsfrist mit der Kaution verrechnen dürfen. Dies stärkt die Position der Vermieter und bedeutet für Mieter eine längere Unsicherheit bezüglich ihrer Kaution.

Streit um die Mietkaution kommt häufig vor, besonders nach dem Auszug eines Mieters. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun die Rechte der Vermieter gestärkt, indem er klarstellt, unter welchen Umständen sie die Kaution einbehalten dürfen. Doch was bedeutet das konkret?

Wann darf die Kaution einbehalten werden? 🛠️

Vermieter dürfen die Kaution aus verschiedenen Gründen einbehalten, etwa bei offenen Mietzahlungen oder ausstehenden Betriebskosten. Weitere Gründe sind:

Schönheitsreparaturen: Diese müssen im Mietvertrag klar geregelt sein und über die normale Abnutzung hinausgehen.
Schadensersatz: Bei Beschädigungen der Mietsache, die über normale Abnutzung hinausgehen.
Wichtig ist, dass die Kaution zweckgebunden verwendet wird, also nur für vertraglich geregelte Ansprüche. Sanierungen für neue Mieter oder Forderungen aus vorherigen Verträgen sind nicht abgedeckt.

Verjährung von Schadensersatzansprüchen ⏳
Nach Rückgabe der Wohnung haben Vermieter sechs Monate Zeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen (Paragraf 548 Absatz 1 BGB). Allerdings gibt es Ausnahmen, wenn der Anspruch innerhalb dieser Frist hätte verrechnet werden können.

Bedingung ist, dass es sich um gleichartige Forderungen handelt – also „Cash gegen Cash“. Vermieter können entscheiden, ob sie sofort Geldersatz fordern oder dem Mieter die Möglichkeit geben, den Schaden selbst zu beheben.

BGH-Urteil: Ein langer Atem für Vermieter 🏛️
Ein aktuelles Urteil des BGH (AZ: VIII ZR 184/23) stärkt die Position der Vermieter weiter. Der Fall: Eine Mieterin in Erlangen zog aus und der Vermieter reklamierte Schäden innerhalb der sechsmonatigen Frist. Da die Mieterin die Reparaturen nicht bezahlte, behielt der Vermieter die Kaution ein, jedoch erst nach Ablauf der Frist.

Die Mieterin klagte, weil die Verjährungsfrist bereits abgelaufen war. Der BGH entschied jedoch, dass der Vermieter die Kaution auch nach Ablauf der Frist verrechnen kann, solange er die Schäden beweisen kann. Damit können Vermieter beruhigt Schadensersatzansprüche geltend machen, ohne unter Zeitdruck zu stehen.

Bedeutung des Urteils für Vermieter und Mieter 🏘️
Für Vermieter bedeutet das Urteil mehr Sicherheit und Flexibilität. Sie können Schäden in Ruhe dokumentieren und die Kaution auch nach der Verjährungsfrist einbehalten. Der Eigentümerverband Haus und Grund begrüßte das Urteil und empfiehlt, Schäden bei der Wohnungsübergabe sorgfältig zu dokumentieren.

Für Mieter hingegen ist das Urteil weniger vorteilhaft. Der Deutsche Mieterbund kritisierte die Entscheidung, da sie die Rechtssicherheit für Mieter verringert. Sie müssen nun länger mit möglichen Schadensersatzforderungen rechnen.

Was tun, wenn die Kaution einbehalten wird? 📞
Wenn Sie als Mieter oder Vermieter in eine solche Situation geraten, sollten Sie rechtlichen Rat einholen. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und Missverständnisse zu klären.

Lassen Sie sich unterstützen!
Sichern Sie sich Ihre Rechte und vermeiden Sie langwierige Streitigkeiten. Als erfahrener Rechtsanwalt stehe ich Ihnen zur Seite und helfe Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Beratung.

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Dirk M. Richter

Kanzlei Richter Berlin

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