Mietminderung bei Baulärm: Ihre Rechte als Mieter sichern! 🏢🔨

11.07.2024, Autor: Herr Dirk M. Richter / Lesedauer ca. 2 Min. (75 mal gelesen)
Abriss- und Neubauarbeiten neben Ihrer Wohnung stören Ihren Alltag? Erfahren Sie, wie baubedingte Mängel das Recht auf Mietminderung begründen und wie Sie Ihre Rechte als Mieter durchsetzen können.

Ihr Recht auf Mietminderung bei Baulärm – So setzen Sie es durch! 📉🏠

Abriss- und Neubauarbeiten können Ihren Wohnkomfort erheblich beeinträchtigen. Ständiger Lärm, Schmutz und eingeschränkter Zugang zur Tiefgarage sind nur einige der Herausforderungen, denen Mieter gegenüberstehen, wenn nebenan Baustellen entstehen. Doch wussten Sie, dass solche baubedingten Immissionen eine Mietminderung rechtfertigen können? Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Rechte als Mieter wahren und sich erfolgreich gegen solche Beeinträchtigungen zur Wehr setzen können.

Die rechtliche Grundlage Ihrer Mietminderung
Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haben Mieter das Recht auf eine Mietminderung, wenn der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache beeinträchtigt ist (§ 536 BGB). Dies gilt auch, wenn die Beeinträchtigungen nicht vom Vermieter selbst verursacht werden, wie etwa bei Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück. Das Landgericht (LG) Berlin hat in einem Urteil vom 5. Dezember 2023 (67 S 178/23) klargestellt, dass erhebliche Bauimmissionen eine Mietminderung rechtfertigen können.

Der Fall: Mieter gegen Vermieter
In dem verhandelten Fall klagte ein Mieter auf Mietminderung, da neben seiner Wohnung Abriss- und Neubauarbeiten mit erheblichem Lärm und Schmutz stattfanden. Das Amtsgericht Berlin-Mitte gab dem Mieter recht, woraufhin der Vermieter Berufung einlegte. Er argumentierte, dass er keinen Abwehr- oder Entschädigungsanspruch gegen den Nachbarn habe und daher auch keine Mietminderung akzeptieren müsse. Das LG Berlin bestätigte jedoch die Entscheidung des Amtsgerichts und betonte, dass das Fehlen eines solchen Anspruchs irrelevant sei.

Warum Sie als Mieter jetzt handeln sollten
Die Entscheidung des LG Berlin unterstreicht, dass Mieter nicht für bauliche Immissionen verantwortlich gemacht werden können, die von Nachbargrundstücken ausgehen. Selbst wenn der Vermieter keine Möglichkeit hat, gegen den Verursacher der Immissionen vorzugehen, bleibt Ihr Recht auf eine mietmindernde Maßnahme bestehen.

Schritte zur Durchsetzung Ihrer Mietminderung
Dokumentation 📸: Halten Sie die Beeinträchtigungen durch Fotos, Videos und Lärmprotokolle fest.
Mängelanzeige 📝: Informieren Sie Ihren Vermieter schriftlich über die Störungen und setzen Sie ihm eine Frist zur Beseitigung.
Rechtsberatung ⚖️: Konsultieren Sie einen erfahrenen Anwalt für Mietrecht, um Ihre Ansprüche korrekt geltend zu machen.
Klage einreichen 📄: Sollte der Vermieter nicht reagieren, können Sie eine Klage auf Mietminderung beim zuständigen Gericht einreichen.

Vorsorge für Vermieter
Auch Vermieter sollten sich absichern. Bei der Vermietung einer Wohnung in einer innerstädtischen Lage, die von zukünftigen Bauarbeiten betroffen sein könnte, empfiehlt es sich, entsprechende Regelungen im Mietvertrag festzuhalten. So kann beispielsweise eine Klausel über mögliche Beeinträchtigungen durch Baulärm aufgenommen werden.

Fazit: Ihre Rechte als Mieter nutzen
Wenn Abriss- und Neubauarbeiten Ihre Wohnqualität mindern, haben Sie als Mieter Rechte, die Sie geltend machen können. Eine Mietminderung ist ein wirksames Mittel, um den durch Bauimmissionen entstandenen Nachteil auszugleichen. Lassen Sie sich nicht von baulichen Störungen in Ihrem Zuhause beeinträchtigen – nutzen Sie Ihr Recht und fordern Sie eine angemessene Mietminderung.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre Rechte als Mieter zu sichern und die beste juristische Unterstützung zu erhalten! 📞👨‍⚖️

Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
Dirk M. Richter

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