Mobbing am Arbeitsplatz - Kann ich Schadenersatz verlangen?

30.05.2024, Autor: Herr Dirk M. Richter / Lesedauer ca. 2 Min. (99 mal gelesen)
Mobbing ist kein eigenständiger Rechtsbegriff und bietet keine direkte Anspruchsgrundlage für Schadensersatz. Arbeitnehmer müssen konkrete Mobbinghandlungen detailliert nachweisen, um rechtliche Ansprüche geltend zu machen.

🔍 Erkennen Sie Mobbing: Mobbing am Arbeitsplatz kann sich in vielen Formen zeigen, sei es durch Ausgrenzung, ständige Kritik, Diskriminierung oder das Lächerlichmachen vor Kollegen. Es handelt sich hierbei um wiederholtes, systematisches Fehlverhalten, das Ihre Arbeitsleistung und Ihr Wohlbefinden beeinträchtigt.

⚖️ Ihre Rechte: Trotz der schweren Auswirkungen ist Mobbing kein eigenständiger Rechtsbegriff und bietet keine unmittelbare Grundlage für Schadensersatzansprüche. Um rechtliche Schritte erfolgreich einzuleiten, müssen Sie als Betroffener konkrete Mobbinghandlungen detailliert schildern und nachweisen können.

Ein konkreter Fall (LAG Schleswig-Holstein Urt. v. 11.10.2023 – 6 Sa 48/23):
Rechtliche Hürden und Durchsetzungsmöglichkeiten - Ein aktueller Fall verdeutlicht die Schwierigkeiten: Eine langjährige Mitarbeiterin einer Zahnarztpraxis fühlte sich durch ihre Kolleginnen gemobbt. Diese respektierten ihre Weisungsbefugnisse nicht und machten sich über ihre polnische Herkunft und ihren Glauben lustig. Trotz mehrfacher Hinweise an den Arbeitgeber und einem darauffolgenden Personalgespräch, das keine zufriedenstellende Lösung brachte, entschied das Gericht gegen die Klägerin. Der Arbeitgeber hatte nach Bekanntwerden der Vorwürfe umgehend reagiert und Maßnahmen zur Klärung ergriffen.

🔍 Wichtige Erkenntnis: Das Gericht betonte, dass Mobbing kein eigenständiger Rechtsbegriff ist und daher keine direkte Anspruchsgrundlage darstellt. Für den Erfolg einer Klage müssen spezifische arbeitsrechtliche Pflichtenverletzungen nachgewiesen werden, was in diesem Fall nicht ausreichend gelungen ist.

Schritte für Betroffene: So können Sie vorgehen

Dokumentation: Führen Sie ein detailliertes Mobbing-Tagebuch. Notieren Sie alle Vorfälle mit Datum, Uhrzeit, beteiligten Personen und Zeugen. Diese Aufzeichnungen sind entscheidend, um Ihre Darlegungs- und Beweislast im Streitfall zu erfüllen.

Arztbesuche: Lassen Sie sich ärztlich untersuchen und dokumentieren Sie die gesundheitlichen Auswirkungen des Mobbings. Ein ärztliches Attest allein reicht jedoch nicht aus; es muss ein klarer Zusammenhang zwischen den Mobbing-Handlungen und den gesundheitlichen Beeinträchtigungen bestehen.

Rechtsbeistand suchen: Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Er kann die notwendigen Schritte einleiten, um den Sachverhalt aufzuklären und gegebenenfalls eine Klage vorzubereiten.

Zeugen finden: Versuchen Sie, Zeugen für die Mobbing-Handlungen zu finden. Kollegen, die bereit sind, auszusagen, können Ihre Position erheblich stärken.

Präventive Maßnahmen für Arbeitgeber

Für Arbeitgeber ist es wichtig, Mobbing frühzeitig zu erkennen und konsequent zu handeln. Folgende Schritte sind empfehlenswert:

Aufklärung betreiben: Sobald Sie von Mobbingvorwürfen erfahren, sollten Sie sofortige Maßnahmen zur Aufklärung ergreifen. Führen Sie Gespräche mit allen Beteiligten und dokumentieren Sie die Ergebnisse.

Maßnahmen ergreifen: Bei Bestätigung der Vorwürfe müssen Sie im Rahmen Ihrer Fürsorgepflicht entsprechende Maßnahmen einleiten, wie Abmahnungen oder im Wiederholungsfall auch Kündigungen.

Arbeitsklima verbessern: Fördern Sie ein respektvolles Miteinander durch Teambuilding-Maßnahmen und regelmäßige Gespräche. Ein positives Arbeitsumfeld kann Mobbing verhindern und das allgemeine Wohlbefinden der Mitarbeiter verbessern.

Fazit: Gemeinsam gegen Mobbing am Arbeitsplatz
Mobbing kann erhebliche Auswirkungen auf das Leben und die Gesundheit der Betroffenen haben. Es ist entscheidend, dass sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber aktiv gegen Mobbing vorgehen. Wenn Sie Mobbing erleben, zögern Sie nicht, rechtlichen Rat zu suchen und Ihre Rechte einzufordern. Gemeinsam können wir für ein faires und respektvolles Arbeitsumfeld sorgen.

Autor dieses Rechtstipps

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