Schadensersatz wegen verspäteter Zielvorgabe

09.07.2024, Autor: Herr Dirk M. Richter / Lesedauer ca. 1 Min. (73 mal gelesen)
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen Ziele verspätet mitteilt, kann dies zu einem Schadensersatzanspruch führen.

📢 Ziele nicht rechtzeitig bekommen? Arbeitgeber müssen vereinbarte Ziele rechtzeitig mitteilen. Geschieht dies nicht, kann es Ihre Bonuszahlungen beeinträchtigen und zu einem Schadensersatzanspruch führen.

🔍 Der Sachverhalt: Eine Account Managerin klagte gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber, weil die Zielvorgaben für das Geschäftsjahr 2021 so spät mitgeteilt wurden, dass sie keine Anreizfunktion mehr hatten. Die Klägerin war von November 2015 bis Mai 2022 bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt und verdiente ein jährliches Fixgehalt von rund 66.634 € brutto. Zusätzlich war ein Bonussystem vereinbart, das bei Erreichen der Ziele (individuelle und Unternehmensziele) bis zu 26% des Jahresgrundgehalts als Bonus vorsah.

⚖️ Das Problem: Die Unternehmensziele, die für den Bonus notwendig waren, wurden der Klägerin erst am 20. Juli 2022 bekannt gegeben – zu spät für das Geschäftsjahr 2021. Dennoch erhielt die Klägerin im August 2022 einen Bonus von 6.663 € brutto, basierend auf den individuell erreichten Zielen, aber ohne Berücksichtigung der Unternehmensziele.

📌 Das Urteil: Das Landesarbeitsgericht Nürnberg (AZ: 24.4.2024 - 2 Sa 293/23) entschied zugunsten der Klägerin und sprach ihr zusätzlich 8.529 € Schadensersatz zu. Die verspätete Mitteilung der Unternehmensziele war eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten und machte die rechtzeitige Erreichung der Ziele unmöglich.

🔒 Ihre Rechte: Wenn Sie durch verspätete Zielvorgaben benachteiligt werden, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz.

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