Arbeitsrecht: Vermeide diese 4 häufigen Irrtümer!
29.05.2024, Autor: Herr Dirk M. Richter / Lesedauer ca. 2 Min. (80 mal gelesen)
Vermeide Irttümer - Schütze dich vor unnötigen Rechtsstreits.
Die Wahrheit über vier verbreitete Missverständnisse im Arbeitsrecht: Im Dschungel des Arbeitsrechts kursieren viele Irrtümer, die oft zu Missverständnissen und rechtlichen Problemen führen können. Hier klären wir die vier größten Mythen, damit du bestens informiert bist und rechtlich auf der sicheren Seite stehst.
1. Zum Arzt während der Arbeitszeit?
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass man während der Arbeitszeit zum Arzt gehen kann. Ohne eine dringende medizinische Notwendigkeit ist dies jedoch arbeitsrechtlich nicht vorgesehen. Vorsorgeuntersuchungen und Routinekontrollen sollten nach Feierabend oder an einem Urlaubstag stattfinden. Nur bei akuten gesundheitlichen Problemen darfst du während der Arbeitszeit einen Arzt aufsuchen.
2. Anspruch auf Abfindung bei Kündigung?
Viele glauben, dass eine Kündigung automatisch eine Abfindung nach sich zieht. Das ist jedoch nicht korrekt. Ein Anspruch auf Abfindung besteht nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie z.B. bei betriebsbedingten Kündigungen gemäß §1 KSchG oder durch einen Abfindungsvergleich. Auch Tarifverträge oder Sozialpläne können Abfindungen regeln, aber ohne solche Regelungen besteht kein allgemeiner Anspruch.
3. Krankheit schützt vor Kündigung?
Ein weiterer Mythos ist, dass Krankheit vor Kündigung schützt. Tatsächlich kann eine lang andauernde oder häufig wiederkehrende Erkrankung ein legitimer Kündigungsgrund sein, insbesondere wenn keine Aussicht auf schnelle Genesung besteht und betriebliche Abläufe erheblich beeinträchtigt werden. Überschreiten die Krankheitstage sechs Wochen im Jahr, kann dies ebenfalls eine Kündigung rechtfertigen.
4. Zuhause bleiben bei Straßenglätte, Stau oder Streik?
Verkehrsprobleme wie Straßenglätte, Stau oder Streiks sind kein ausreichender Grund, um der Arbeit fernzubleiben. Arbeitnehmer tragen das sogenannte Wegerisiko und sind verpflichtet, alles Mögliche zu unternehmen, um rechtzeitig zur Arbeit zu erscheinen. Sollte der Arbeitsweg unüberwindbare Hindernisse bergen, ist es ratsam, das Gespräch mit dem Vorgesetzten zu suchen und eventuell eine Homeoffice-Lösung zu finden.
Fazit: Missverständnisse im Arbeitsrecht können teuer und nervenaufreibend sein. Mit fundiertem Wissen vermeidest du unnötige Probleme und sicherst deine Rechte als Arbeitnehmer. Bei Unsicherheiten oder rechtlichen Fragen stehe ich dir als erfahrener Rechtsanwalt zur Seite und unterstütze dich, deine Interessen durchzusetzen.
Die Wahrheit über vier verbreitete Missverständnisse im Arbeitsrecht: Im Dschungel des Arbeitsrechts kursieren viele Irrtümer, die oft zu Missverständnissen und rechtlichen Problemen führen können. Hier klären wir die vier größten Mythen, damit du bestens informiert bist und rechtlich auf der sicheren Seite stehst.
1. Zum Arzt während der Arbeitszeit?
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass man während der Arbeitszeit zum Arzt gehen kann. Ohne eine dringende medizinische Notwendigkeit ist dies jedoch arbeitsrechtlich nicht vorgesehen. Vorsorgeuntersuchungen und Routinekontrollen sollten nach Feierabend oder an einem Urlaubstag stattfinden. Nur bei akuten gesundheitlichen Problemen darfst du während der Arbeitszeit einen Arzt aufsuchen.
2. Anspruch auf Abfindung bei Kündigung?
Viele glauben, dass eine Kündigung automatisch eine Abfindung nach sich zieht. Das ist jedoch nicht korrekt. Ein Anspruch auf Abfindung besteht nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie z.B. bei betriebsbedingten Kündigungen gemäß §1 KSchG oder durch einen Abfindungsvergleich. Auch Tarifverträge oder Sozialpläne können Abfindungen regeln, aber ohne solche Regelungen besteht kein allgemeiner Anspruch.
3. Krankheit schützt vor Kündigung?
Ein weiterer Mythos ist, dass Krankheit vor Kündigung schützt. Tatsächlich kann eine lang andauernde oder häufig wiederkehrende Erkrankung ein legitimer Kündigungsgrund sein, insbesondere wenn keine Aussicht auf schnelle Genesung besteht und betriebliche Abläufe erheblich beeinträchtigt werden. Überschreiten die Krankheitstage sechs Wochen im Jahr, kann dies ebenfalls eine Kündigung rechtfertigen.
4. Zuhause bleiben bei Straßenglätte, Stau oder Streik?
Verkehrsprobleme wie Straßenglätte, Stau oder Streiks sind kein ausreichender Grund, um der Arbeit fernzubleiben. Arbeitnehmer tragen das sogenannte Wegerisiko und sind verpflichtet, alles Mögliche zu unternehmen, um rechtzeitig zur Arbeit zu erscheinen. Sollte der Arbeitsweg unüberwindbare Hindernisse bergen, ist es ratsam, das Gespräch mit dem Vorgesetzten zu suchen und eventuell eine Homeoffice-Lösung zu finden.
Fazit: Missverständnisse im Arbeitsrecht können teuer und nervenaufreibend sein. Mit fundiertem Wissen vermeidest du unnötige Probleme und sicherst deine Rechte als Arbeitnehmer. Bei Unsicherheiten oder rechtlichen Fragen stehe ich dir als erfahrener Rechtsanwalt zur Seite und unterstütze dich, deine Interessen durchzusetzen.