Hilfe! Firma pleite – was nun mit Gehalt und Kündigungsschutz? 📉🛡️

05.08.2024, Autor: Herr Dirk M. Richter / Lesedauer ca. 2 Min. (32 mal gelesen)
Die Nachricht, dass der eigene Arbeitgeber insolvent ist, kann erschütternd sein. Viele Arbeitnehmer fragen sich sofort: Was passiert mit meinem Gehalt? Bin ich vor einer Kündigung sicher? Es gibt jedoch klare Schritte und Rechte, die Ihnen helfen können, diese Situation bestmöglich zu meistern.

Gehaltssicherung: Was tun, wenn der Chef pleite ist? 💰


1. Gehalt vor Insolvenzeröffnung:

Insolvenzforderung: Das Gehalt, das Ihnen zusteht, bevor die Insolvenz eröffnet wird, zählt als Insolvenzforderung. Das bedeutet, dass es schwierig werden kann, diesen Betrag voll zu erhalten.
Insolvenzgeld: Für die ersten drei Monate nach Insolvenzeröffnung können Sie Insolvenzgeld beantragen. Dieses deckt Ihr Nettoeinkommen ab und wird von der Agentur für Arbeit ausgezahlt.
Tipp: Beantragen Sie das Insolvenzgeld so schnell wie möglich, um Verzögerungen zu vermeiden. Planen Sie außerdem nicht länger als drei Monate ohne weiteres Einkommen ein, um finanziell auf der sicheren Seite zu bleiben.

Kündigung: Bleiben Sie geschützt! 🚫

Viele Arbeitnehmer fürchten bei einer Insolvenz des Arbeitgebers um ihre Stelle. Doch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beendet nicht automatisch Ihr Arbeitsverhältnis.

2. Kündigungsschutz:

Automatische Beendigung: Ihr Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch durch die Insolvenzeröffnung.
Kündigungsrecht des Insolvenzverwalters: Der Insolvenzverwalter kann kündigen, muss dabei aber die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Auch in der Insolvenz gelten für Sie alle Rechte des Kündigungsschutzes.
Wichtig: Wenn Sie besonderen Kündigungsschutz genießen, etwa als Schwerbehinderter, gilt dieser auch während der Insolvenz.


3. Rolle des Betriebsrats:

Beteiligungspflicht: Der Betriebsrat bleibt weiterhin aktiv und muss bei Kündigungen angehört werden. Er hat das Recht, Kündigungen zu widersprechen und so den Schutz der Arbeitnehmer zu stärken.
Fehler vermeiden: Worauf Sie achten sollten ⚠️
Länger ohne Gehalt arbeiten: Warten Sie nicht länger als zwei Monate ohne Gehaltszahlung, bevor Sie aktiv werden. Prüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber Anzeichen einer Insolvenz zeigt.
Fehlende Gehaltsansprüche: Achten Sie darauf, Ihre Ansprüche auf Insolvenzgeld rechtzeitig geltend zu machen. Versäumen Sie keine Fristen!
Kündigungen ohne Prüfung akzeptieren: Lassen Sie eine Kündigung immer auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen. Der Insolvenzverwalter muss die gleichen Regeln beachten wie Ihr Arbeitgeber.
Zusammenfassung: Handeln Sie jetzt! 🛡️
Die Insolvenz Ihres Arbeitgebers muss nicht Ihr finanzielles Aus bedeuten. Mit dem richtigen Wissen und der Unterstützung eines erfahrenen Anwalts können Sie Ihre Rechte wahren und Fehler vermeiden.

Autor dieses Rechtstipps

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Dirk M. Richter

Kanzlei Richter Berlin

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