Videoüberwachung vom Nachbarn - darf der das?

05.06.2024, Autor: Herr Dirk M. Richter / Lesedauer ca. 2 Min. (720 mal gelesen)
Wenn Ihr Nachbar Ihre Privatsphäre durch eine Kameraüberwachung gefährdet, haben Sie das Recht, dagegen vorzugehen. Der Betrieb einer Kamera, die auch nur theoretisch Ihr Grundstück erfassen kann, ist unzulässig.

In der heutigen Zeit ist der Schutz der Privatsphäre wichtiger denn je. Leider kommt es immer wieder vor, dass Nachbarn durch die Installation von Überwachungskameras in die Privatsphäre anderer eingreifen. Das Amtsgericht Gelnhausen hat in einem aktuellen Urteil (Aktenzeichen: 52 C 76/24) klargestellt, dass bereits die Möglichkeit, dass eine Kamera das Grundstück eines Nachbarn erfasst, unzulässig ist. Hier erfahren Sie, welche Rechte Sie haben und wie Sie sich dagegen wehren können.

1. Das Problem der Kameraüberwachung
🔍 Das Szenario: Ihr Nachbar hat auf seinem Grundstück eine Kamera installiert. Diese Kamera kann möglicherweise auch Ihr Grundstück erfassen, selbst wenn sie momentan nicht direkt darauf gerichtet ist. Die bloße Möglichkeit, dass Ihre Aktivitäten aufgezeichnet werden könnten, stellt eine unzulässige Überwachung dar.

2. Ihr Recht auf Privatsphäre
🔒 Rechtliche Grundlage: Nach § 1004 BGB und § 823 BGB haben Sie das Recht, die Überwachung Ihres Grundstücks zu unterbinden. Das Gericht hat entschieden, dass es ausreicht, wenn ein Überwachungsdruck entsteht – also die ernsthafte und objektiv nachvollziehbare Befürchtung, überwacht zu werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Kamera über einen elektronischen Steuerungsmechanismus verfügt, der sie auf Ihr Grundstück schwenken kann.

3. Die Entscheidung des Amtsgerichts Gelnhausen
⚖️ Das Urteil: In dem verhandelten Fall verlangte der Kläger, dass die Kamera des Nachbarn so betrieben wird, dass sie keine Aufnahmen von seinem Grundstück macht. Das Gericht gab dem Kläger Recht und ordnete an, dass die Kamera so einzustellen ist, dass sie keine Geschehnisse auf dem Nachbargrundstück erfasst.

4. Konsequenzen für den Nachbarn
🚨 Strafen bei Zuwiderhandlung: Sollte der Nachbar dieser Anordnung nicht nachkommen, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft. Dies unterstreicht die Ernsthaftigkeit des Urteils und die Bedeutung des Schutzes der Privatsphäre.

5. Was können Sie tun?
✉️ Schritt-für-Schritt-Anleitung:

Beweissicherung: Dokumentieren Sie die Position und den Sichtbereich der Kamera mit Fotos und Zeugen.
Anwaltliche Unterstützung: Konsultieren Sie einen Anwalt, der Ihnen hilft, die rechtlichen Schritte einzuleiten.
Schriftliche Aufforderung: Lassen Sie Ihren Anwalt eine formelle Aufforderung an den Nachbarn senden, die Überwachung einzustellen.
Gerichtliche Schritte: Reichen Sie bei Bedarf eine einstweilige Verfügung ein, um eine schnelle Unterlassung der Überwachung zu erreichen.

Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
Dirk M. Richter

Kanzlei Richter Berlin

   (3 Bewertungen)
Weitere Rechtstipps (22)

Anschrift
Jungstraße 4
10247 Berlin
DEUTSCHLAND

Telefon:
Nummer anzeigen
Kontakt

Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!



captcha



zum Kanzleiprofil von
Rechtsanwalt Dirk M. Richter

Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
Dirk M. Richter

Kanzlei Richter Berlin

   (3 Bewertungen)
Weitere Rechtstipps (22)

Anschrift
Jungstraße 4
10247 Berlin
DEUTSCHLAND

Telefon:
Nummer anzeigen
Kontakt

Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!



captcha



zum Kanzleiprofil von
Rechtsanwalt Dirk M. Richter