Rechtsprechung - Urteilsbesprechungen von Experten


In dieser Rubrik lesen Sie Kurzbesprechungen von Fachautoren zu interessanten Urteilen.

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Die Urteilszusammenfassungen, die Sie auf den Folgeseiten lesen, stammen aus den Beraterzeitschriften des renommierten Verlages Dr. Otto Schmidt, Köln. Wenn Sie Teilnehmer des Anwalt-Suchservice werden, haben Sie online jederzeit den vollumfänglichen Zugriff auf die Beraterzeitschriften ArbeitsRechtsberater, FamilienRechtsberater und MietRechtsberater, sowie zahlreiche alltagsrelevante Standardwerke. So bleiben Sie immer auf dem aktuellen Stand der Dinge und verpassen nichts, was für Ihre tägliche Arbeit wichtig ist.

Ausführliche Informationen zur Teilnahme am Anwalt-Suchservice finden Sie in unserem Info-PDF.

Autor: RA Prof. Dr. Elmar Schuhmacher, FA Urheber- und Medienrecht, FA Handels- und Gesellschaftsrecht, LLS Lungerich Lenz Schuhmacher, Köln
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 02/2015

An die Gewährung eines Eilrechtsschutzes bei presserechtlichen Auskunftsansprüchen dürfen keine überhöhten Anforderungen gestellt werden. Nach Art. 19 Abs. 4 GG genügt es grundsätzlich, wenn ein gesteigertes öffentliches Interesse und ein starker

Autor: RA Prof. Dr. Elmar Schuhmacher, FA Urheber- und Medienrecht, FA Handels- und Gesellschaftsrecht, LLS Lungerich Lenz Schuhmacher, Köln
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 02/2015

Das geschäftsmäßige Erheben, Speichern, Verändern oder Nutzen von personenbezogenen Daten von Ärzten im Rahmen eines Arztsuche- und Arztbewertungsportals ist grundsätzlich zulässig. Bewertungen des Arztes in einem solchen Portal stellen einen

Autor: RA FAArbR Dr. Stefan Sasse, Göhmann Rechtsanwälte, Magdeburg
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 01/2015

Der Betrieb eines Rettungsdienstes wird insbesondere durch die Fahrzeuge geprägt. Sofern lediglich Arbeitnehmer, nicht aber die Einsatzfahrzeuge auf einen Erwerber übergehen, liegt daher regelmäßig kein Betriebsübergang vor.

Autor: RA FAArbR Dr. Detlef Grimm, Loschelder Rechtsanwälte, Köln
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 01/2015

Eine Kündigungsfrist in der Satzung eines in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins organisierten Arbeitgeberverbands, die sechs Monate überschreitet, ist auch unter Berücksichtigung der durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten berechtigten Belange des

Autor: VorsRiOLG Werner Schwamb, Frankfurt/M.
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 01/2015

Auch bei getrenntlebenden, verheirateten und gemeinsam sorgeberechtigten Eltern ist eine Vertretung des Kindes durch das Jugendamt als Beistand zur gerichtlichen Geltendmachung von Kindesunterhalt zulässig. (amtlicher Leitsatz)

Autor: VorsRiOLG a.D. Dr. Wera Ahn-Roth, Bonn
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 01/2015

1. Zum Ausschluss anwaltlichen Verschuldens an einer Fristsäumnis erfordert die Ausgangskontrolle der Faxübersendung, dass der Sendebericht auf vollständige und fehlerfreie Übermittlung des Textes sowie auf die richtige Telefaxnummer kontrolliert

Autor: RA Dr. Thomas Engels, LL.M., LEXEA Rechtsanwälte, Köln – www.lexea.de
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 01/2015

Ein von persönlichkeitsrechtsverletzendem Inhalt Betroffener kann von dem Betreiber eines Internetportals nicht die Herausgabe der personenbezogenen Daten des Nutzers ohne dessen Einwilligung verlangen, da es insoweit an einer gesetzlichen Grundlage

Autor: RA, FA IT-Recht Dr. Aegidius Vogt, RAYERMANN Legal, München – www.rayermann.de
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 01/2015

Eine gesetzliche Krankenkasse, die auf ihrer Internetseite zur Irreführung geeignete Angaben macht, um ihre Mitglieder von einem Wechsel zu einer anderen Krankenkasse abzuhalten, ist wettbewerbsrechtlich als Unternehmer anzusehen. Die beanstandete

Autor: RAin FAinMuWR Nele Rave, Frankfurt a.M.
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 01/2015

Die Anbringung von Rauchwarnmeldern ist eine Modernisierungsmaßnahme. Auch der stark rauchende Mieter muss es dulden, dass ein vom Vermieter beauftragtes Fachunternehmen in sämtlichen zum Schlafen geeigneten Räumen – auch im Raucherwohnzimmer –

Autor: RA Klaus Schach, Berlin
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 01/2015

Bestimmen sich die mietvertraglichen Rechte und Pflichten zwischen Erwerber und Mieter nach dem Beginn des Mietverhältnisses, ist auf den Beginn des ursprünglichen Mietverhältnisses zwischen Veräußerer und Mieter abzustellen.Für das