Rechtsprechung - Urteilsbesprechungen von Experten
In dieser Rubrik lesen Sie Kurzbesprechungen von Fachautoren zu interessanten Urteilen.
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Die Urteilszusammenfassungen, die Sie auf den Folgeseiten lesen, stammen aus den Beraterzeitschriften des renommierten Verlages Dr. Otto Schmidt, Köln. Wenn Sie Teilnehmer des Anwalt-Suchservice werden, haben Sie online jederzeit den vollumfänglichen Zugriff auf die Beraterzeitschriften ArbeitsRechtsberater, FamilienRechtsberater und MietRechtsberater, sowie zahlreiche alltagsrelevante Standardwerke. So bleiben Sie immer auf dem aktuellen Stand der Dinge und verpassen nichts, was für Ihre tägliche Arbeit wichtig ist.
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Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 11/2016
Allein der Umstand, dass ein sorgeberechtigter Elternteil, der sein minderjähriges Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat, für sich und sein Kind Leistungen nach dem SGB II bezieht, rechtfertigt nicht die Übertragung des diesem für sein Kind
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 11/2016
1. Überträgt ein Ehegatte das Guthaben seines Einzelkontos auf den anderen Ehegatten, kann darin eine unentgeltliche Zuwendung liegen.2. Die Feststellungslast für die Tatsache, dass dem anderen Ehegatten im Innenverhältnis bereits vor Übertragung das
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 11/2016
Wer auf bundesweit ausgerichteten Portalen im Internet für Telekommunikationsleistungen wirbt und weder nach der Natur der Sache noch aufgrund entsprechender Hinweise als allein lokal oder regional ausgerichtetes Unternehmen zu erkennen ist, erweckt
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 11/2016
Die Verbreitung von beleidigenden Emoticons in sozialen Netzwerken kann grundsätzlich dazu geeignet sein, eine außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung zu begründen. Die Rechtmäßigkeit einer solchen Kündigung setzt jedoch, jedenfalls bei
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 11/2016
Ein Sondereigentum, das als Zweitwohnung dient, zeitweise aber auch als Ferienwohnung vermietet wird, bedarf nach § 3 Abs. 1 ZwVbG einer Genehmigung für die darin liegende Zweckentfremdung. Wird die Wohnraumversorgung nicht gefährdet, muss die
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 11/2016
Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung i.S.d. § 543 Abs. 1 S. 2 BGB kann – unabhängig von einem etwaigen Verschulden des Mieters – allein in der objektiven Pflichtverletzung unpünktlicher Mietzahlungen und den für den Vermieter daraus folgenden
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 11/2016
Bei der Darstellung von Textilwaren in Werbeprospekten ohne die unmittelbare Möglichkeit des Kaufs bestehen keine Kennzeichnungspflichten nach der Textilkennzeichnungsverordnung
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 11/2016
Für den Fall der Verbreitung von Tatsachenbehauptungen, deren Wahrheitsgehalt nicht festgestellt werden kann, kann das Grundrecht der Meinungsäußerung einem generellen Vorrang des Persönlichkeitsrechts entgegenstehen. Unter bestimmten Umständen kann
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 10/2016
Das Elternzeitverlangen i.S.d. § 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG muss die in § 126 Abs. 1 BGB vorgeschriebene Schriftform wahren. Andernfalls ist es nichtig und begründet keinen Kündigungsschutz gem. § 18 BEEG.
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 10/2016
Eine gesetzliche Regelung, die den Abschluss mehrerer aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge zur Deckung eines zeitweiligen Personalbedarfs ermöglicht, steht der unionsrechtlichen Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge entgegen,
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 10/2016
Werden positive Kundenbewertungen sofort freigeschaltet, negative hingegen nicht, ist das wettbewerbswidrig, wenn die Verbraucher nicht deutlich darüber aufgeklärt werden.
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 10/2016
Hinsichtlich der urheberrechtlichen Zulässigkeit von Parodien ist § 24 Abs. 1 UrhG im Lichte des Art. 5 Abs. 3 lit. k der RL 2001/29/EG auszulegen. Nach dem insoweit maßgeblichen unionsrechtlichen Begriff bestehen die wesentlichen Merkmale der
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 10/2016
Der Vorwurf einer schleppenden Zahlungsmoral mit namentlicher Benennung des Säumigen in einem Bewertungsportal kann dann im Rahmen einer wahren Tatsachenäußerung vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit getragen sein, wenn eine angemessene Befriedigung
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 10/2016
Virtuelles Spielgeld in einem Computerspiel ist als digitaler Inhalt im rechtlichen Sinn anzusehen. Das Widerrufsrecht beim Kauf digitaler Inhalte erlischt, wenn der Kunde der Ausführung des Vertrags ausdrücklich zustimmt. Diese Zustimmung kann nicht
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 10/2016
Die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Unwirksamkeit der formularmäßigen Überwälzung der Verpflichtung zur Vornahme laufender Schönheitsreparaturen einer dem Mieter unrenoviert übergebenen Wohnung ohne die Gewährung eines angemessenen Ausgleichs
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 10/2016
Erfolgt bei Abschluss eines Mietvertrages die Versorgung mit Fernseh- und Rundfunkempfang über Breitbandkabelnetz durch den Vermieter, so hat dieser den Fortbestand der entsprechenden Versorgung zu gewährleisten. Ist die Wiederherstellung der
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 10/2016
1. Allgemein gehaltene Formulierungen in Patientenverfügungen wie z.B. „keine lebenserhaltende Maßnahmen” reichen als bindende Behandlungsentscheidung eines Betroffenen nicht aus.2. Im Zusammenhang mit der Entscheidung über lebensverlängernde
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 10/2016
1. Dem einem minderjährigen Verheirateten bestellten Vormund kommt wegen §§ 1800, 1633 BGB keine Entscheidungsbefugnis für den Aufenthalt des Mündels zu. Dies gilt auch hinsichtlich wirksam verheirateter minderjähriger Flüchtlinge, wenn nach dem
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 09/2016
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist auch dann auf sechs Wochen beschränkt, wenn während der Arbeitsunfähigkeit eine neue Krankheit auftritt, die ebenfalls zur Arbeitsunfähigkeit führt. Ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entsteht nur, wenn die
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 09/2016
Der Arbeitgeber haftet nicht für Rechtsverletzungen, die seine Beschäftigten über den Internetzugang am Arbeitsplatz begehen, sofern er vortragen kann, welche anderen erwachsenen Personen im relevanten Zeitraum Zugang zum Internetanschluss hatten und