Rechtsprechung - Urteilsbesprechungen von Experten


In dieser Rubrik lesen Sie Kurzbesprechungen von Fachautoren zu interessanten Urteilen.

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Die Urteilszusammenfassungen, die Sie auf den Folgeseiten lesen, stammen aus den Beraterzeitschriften des renommierten Verlages Dr. Otto Schmidt, Köln. Wenn Sie Teilnehmer des Anwalt-Suchservice werden, haben Sie online jederzeit den vollumfänglichen Zugriff auf die Beraterzeitschriften ArbeitsRechtsberater, FamilienRechtsberater und MietRechtsberater, sowie zahlreiche alltagsrelevante Standardwerke. So bleiben Sie immer auf dem aktuellen Stand der Dinge und verpassen nichts, was für Ihre tägliche Arbeit wichtig ist.

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Autor: RAin Monika Clausius, FAinFamR, Saarbrücken
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 08/2015

Ein Umgang mit dem biologischen Vater ist dem Kindeswohl nicht förderlich, wenn durch ernsthafte psychische Widerstände der rechtlichen Eltern das Familiensystem, in dem das Kind lebt, beeinträchtigt würde. § 1686a BGB rechtfertigt keine

Autor: RAin Susanne Christ, FAinStR, Steuer- und Wirtschaftskanzlei, Köln
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 08/2015

1. Kinderbetreuungskosten sind in Höhe von zwei Dritteln der Aufwendungen und bis höchstens 4.000 € jährlich als Sonderausgaben absetzbar. Voraussetzung ist, dass die Betreuungskosten auf das Konto des Empfängers eingezahlt werden.2. Die

Autor: RA Dr. Niclas Kunczik, Köln
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 08/2015

Ein Hostprovider hat – nachdem er konkrete Hinweise für eine Persönlichkeitsrechtsverletzung erhalten hat – dem anonym postenden Nutzer Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Reagiert dieser nicht innerhalb angemessener Frist, ist von einer

Autor: RA, FA IT-Recht Dr. Aegidius Vogt, RAYERMANN Legal, München – www.rayermann.de
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 08/2015

Gleichartige Verstöße gegen eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung auf verschiedenen Onlineplattformen stellen keine natürliche Handlungseinheit dar, sondern sind als eigenständige Verstöße zu werten. Bei der Höhe der Vertragsstrafe ist auch

Autor: RA Klaus Schach, Berlin
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 08/2015

Muss der Eigentümer/Vermieter nachträglich erhöhte Geräuschemissionen von einem Nachbargrundstück ohne Entschädigungsmöglichkeit nach § 906 Abs. 2 BGB dulden, muss der Mieter dies auch hinnehmen und kann die Miete nicht mindern.

Autor: RiBayObLG a.D. Dr. Michael J. Schmid, München
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 08/2015

Im Rahmen des Schadensersatzes wegen eines beschädigten Parkettbodens geltend gemachte sog. Begleitkosten (wie z.B. Malerkosten) sind nur dann fiktiv auf der Basis einer sachverständigen Schätzung ersatzfähig, wenn sie zwangsläufig mit der

Autor: RA Dr. Yvonne Kleinke, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, BEZZENBERGER Rechtsanwälte, Berlin und Rechtsreferendarin Karolin Riedl, Berlin
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 08/2015

Eine Unterlassungsverfügung gegen die Redakteurin einer Zeitung wegen eines von ihr geschriebenen Artikels auf der Webseite ihrer Arbeitsgeberin, hat keine Aussicht auf Erfolg. Die Beeinträchtigung erfolgt durch die Veröffentlichung des Beitrags auf

Autor: Rechtsanwalt Prof. Dr. Elmar Schuhmacher, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, LLS Lungerich Lenz Schuhmacher, Köln
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 08/2015

Eine herabsetzende Äußerung, die weder bestimmte Personen benennt noch erkennbar auf bestimmte Personen bezogen ist, sondern ohne individuelle Aufschlüsselung ein Kollektiv erfasst, kann unter bestimmten Umständen auch ein Angriff auf die persönliche

Autor: RA Robert Harsch, Lörrach
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 07/2015

Kostenbeteiligungsklauseln zur Abgeltung anteiliger Schönheitsreparaturen sind wegen unangemessener Benachteiligung (§ 307 Abs. 1 S. 1 BGB) unwirksam, da der Mieter bei Abschluss des Mietvertrags seine Kostenbelastung wegen bei Vertragsende

Autor: RA Dr. Rainer Burbulla, Grooterhorst & Partner Rechtsanwälte mbB, Düsseldorf
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 07/2015

Bei gewerblichen Miet- oder Pachtverhältnissen liegt ein auffälliges Missverhältnis schon dann vor, wenn die vereinbarte Miete oder Pacht um knapp 100 % höher ist als der objektive Marktwert der Gebrauchsüberlassung. Marktwert ist der übliche Wert,