Rechtsprechung - Urteilsbesprechungen von Experten


In dieser Rubrik lesen Sie Kurzbesprechungen von Fachautoren zu interessanten Urteilen.

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Die Urteilszusammenfassungen, die Sie auf den Folgeseiten lesen, stammen aus den Beraterzeitschriften des renommierten Verlages Dr. Otto Schmidt, Köln. Wenn Sie Teilnehmer des Anwalt-Suchservice werden, haben Sie online jederzeit den vollumfänglichen Zugriff auf die Beraterzeitschriften ArbeitsRechtsberater, FamilienRechtsberater und MietRechtsberater, sowie zahlreiche alltagsrelevante Standardwerke. So bleiben Sie immer auf dem aktuellen Stand der Dinge und verpassen nichts, was für Ihre tägliche Arbeit wichtig ist.

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Autor: RA Prof Dr. Ulrich Luckhaus, Greyhills Rechtsanwälte, Köln
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 10/2016

Werden positive Kundenbewertungen sofort freigeschaltet, negative hingegen nicht, ist das wettbewerbswidrig, wenn die Verbraucher nicht deutlich darüber aufgeklärt werden.

Autor: Rechtsanwalt Prof. Dr. Elmar SchuhmacherFachanwalt für Urheber- und MedienrechtFachanwalt für Handels- und GesellschaftsrechtLLS Lungerich Lenz Schuhmacher, Köln
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 10/2016

Hinsichtlich der urheberrechtlichen Zulässigkeit von Parodien ist § 24 Abs. 1 UrhG im Lichte des Art. 5 Abs. 3 lit. k der RL 2001/29/EG auszulegen. Nach dem insoweit maßgeblichen unionsrechtlichen Begriff bestehen die wesentlichen Merkmale der

Autor: Dipl.-Jur. Univ. Alexander Schmid, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht, Universität Passau – www.schmid-recht.de
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 10/2016

Der Vorwurf einer schleppenden Zahlungsmoral mit namentlicher Benennung des Säumigen in einem Bewertungsportal kann dann im Rahmen einer wahren Tatsachenäußerung vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit getragen sein, wenn eine angemessene Befriedigung

Autor: RA Dr. Thomas Engels, LL.M., LEXEA Rechtsanwälte, Köln – www.lexea.de
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 10/2016

Virtuelles Spielgeld in einem Computerspiel ist als digitaler Inhalt im rechtlichen Sinn anzusehen. Das Widerrufsrecht beim Kauf digitaler Inhalte erlischt, wenn der Kunde der Ausführung des Vertrags ausdrücklich zustimmt. Diese Zustimmung kann nicht

Autor: RA André Aust, Recklinghausen
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 10/2016

Erfolgt bei Abschluss eines Mietvertrages die Versorgung mit Fernseh- und Rundfunkempfang über Breitbandkabelnetz durch den Vermieter, so hat dieser den Fortbestand der entsprechenden Versorgung zu gewährleisten. Ist die Wiederherstellung der

Autor: RA Dr. Rainer Burbulla, Grooterhorst & Partner Rechtsanwälte mbB, Düsseldorf
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 10/2016

Die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Unwirksamkeit der formularmäßigen Überwälzung der Verpflichtung zur Vornahme laufender Schönheitsreparaturen einer dem Mieter unrenoviert übergebenen Wohnung ohne die Gewährung eines angemessenen Ausgleichs

Autor: PräsLG Eva Moll-Vogel, Braunschweig
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 10/2016

1. Allgemein gehaltene Formulierungen in Patientenverfügungen wie z.B. „keine lebenserhaltende Maßnahmen” reichen als bindende Behandlungsentscheidung eines Betroffenen nicht aus.2. Im Zusammenhang mit der Entscheidung über lebensverlängernde

Autor: w.aufsf. RiAG Dr. Jürgen Schmid, München
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 10/2016

1. Dem einem minderjährigen Verheirateten bestellten Vormund kommt wegen §§ 1800, 1633 BGB keine Entscheidungsbefugnis für den Aufenthalt des Mündels zu. Dies gilt auch hinsichtlich wirksam verheirateter minderjähriger Flüchtlinge, wenn nach dem

Autor: RAin FAinArbR Annegret Müller-Mundt,Kanzlei Schwarzach, Schwarzach/Ndb.
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 09/2016

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist auch dann auf sechs Wochen beschränkt, wenn während der Arbeitsunfähigkeit eine neue Krankheit auftritt, die ebenfalls zur Arbeitsunfähigkeit führt. Ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entsteht nur, wenn die

Autor: RAin FAinArbR Dr. Jessica Jacobi,Kliemt & Vollstädt, Berlin
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 09/2016

Der Arbeitgeber haftet nicht für Rechtsverletzungen, die seine Beschäftigten über den Internetzugang am Arbeitsplatz begehen, sofern er vortragen kann, welche anderen erwachsenen Personen im relevanten Zeitraum Zugang zum Internetanschluss hatten und