Rechtsprechung - Urteilsbesprechungen von Experten


In dieser Rubrik lesen Sie Kurzbesprechungen von Fachautoren zu interessanten Urteilen.

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Die Urteilszusammenfassungen, die Sie auf den Folgeseiten lesen, stammen aus den Beraterzeitschriften des renommierten Verlages Dr. Otto Schmidt, Köln. Wenn Sie Teilnehmer des Anwalt-Suchservice werden, haben Sie online jederzeit den vollumfänglichen Zugriff auf die Beraterzeitschriften ArbeitsRechtsberater, FamilienRechtsberater und MietRechtsberater, sowie zahlreiche alltagsrelevante Standardwerke. So bleiben Sie immer auf dem aktuellen Stand der Dinge und verpassen nichts, was für Ihre tägliche Arbeit wichtig ist.

Ausführliche Informationen zur Teilnahme am Anwalt-Suchservice finden Sie in unserem Info-PDF.

Autor: Rechtsanwalt Moritz Vohwinkel, LLR Legerlotz Laschet Rechtsanwälte, Köln, www.llr.de
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 12/2014

Die Verwendung der Framing-Technik, um ein fremdes Werk auf seine eigene Webseite einzubinden, stellt grds. keine öffentliche Wiedergabe dar.Voraussetzung ist allerdings, dass das Werk durch das Framing nicht einem neuen Publikum wiedergegeben wird.

Autor: RA Prof. Dr. Ulrich Luckhaus, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Greyhills Köln
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 12/2014

Die DENIC haftet als Störerin und ist zur Aufhebung einer Registrierung verpflichtet, wenn eine offenkundige und eindeutig feststellbare Rechtsverletzung vorliegt. Eine offensichtlich ungenaue Bezeichnung des Domainnamens in einem rechtskräftigen

Autor: RAin FAinArbR Daniela Range-Ditz, Dr. Ditz und Kollegen, Rastatt
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 11/2014

Vereinbart der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat die Schaffung einer Qualifizierungsgesellschaft zur Weiterbildung betriebsbedingt gekündigter Arbeitnehmer, so besteht keine vorrangige Verpflichtung zum Ausspruch einer Änderungskündigung, um eine

Autor: RA FAArbR Dr. Henning Hülbach, Rechtsanwälte Verweyen Lenz-Voß Boisserée, Köln, Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht (FH Köln)
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 11/2014

Ein Arbeitnehmer ist auch auf Verlangen nicht verpflichtet, Angaben zu getilgten oder tilgungsreifen Vorstrafen sowie zu eingestellten Ermittlungsverfahren zu machen.

Autor: RiOLG Dr. Dagny Liceni-Kierstein, Brandenburg/Havel
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 11/2014

Rückständiger Kindesunterhalt kann der Verwirkung unterliegen, wenn sich die nicht zeitnahe Durchsetzung unter dem Gesichtspunkt illoyaler Rechtsausübung (§ 242 BGB) als unzulässig darstellt. Dieser Grundsatz erfährt für titulierte Ansprüche keine

Autor: Notar Dr. Jörn Heinemann, Neumarkt i.d.OPf.
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 11/2014

1. Fordert ein Ehegatte die Rückzahlung eines während der Ehe gewährten zinslosen Darlehens vom anderen Ehegatten aus Anlass der Trennung, so liegt ein inhaltlicher und zeitlicher Zusammenhang i.S.d. § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG vor. (Leitsatz des

Autor: RA Dr. Thomas Engels, LL.M., LEXEA Rechtsanwälte, Köln – www.lexea.de
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 11/2014

Bei eBay nur zum Schein abgegebene Gebote sind unwirksam. Hierbei ist es unerheblich, ob die Gebote durch den Anbieter selbst oder durch einen mit ihm zusammenwirkenden Dritten abgegeben wurden. Die unwirksamen Gebote führen zu einem

Autor: RA Matthias Bergt, von BOETTICHER Rechtsanwälte, Berlin
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 11/2014

Ein (Hosting-)Provider ist dazu verpflichtet, ein Backup der Daten des Kunden anzufertigen – unabhängig davon, ob hierzu vertraglich etwas geregelt ist. Selbst wenn auch der Kunde keine Datensicherung vorgenommen hat, trägt der Provider den Schaden

Autor: RA FAMuWR Dr. Michael Sommer, Meidert & Kollegen, Augsburg
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 11/2014

Solange ein Mieter keine Kenntnis von einem allein vom Jobcenter zu verantwortenden Mietrückstand hat, ist der Vermieter nicht berechtigt eine fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs auszusprechen. Der Mieter befindet sich

Autor: VorsRiLG Dr. Martin Suilmann, Berlin
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 11/2014

Im Falle einer Klage auf Ungültigerklärung des Beschlusses über den Wirtschaftsplan der Gemeinschaft bestimmt sich das Interesse der Parteien und Beigeladenen (und damit der Gebührenstreitwert) nicht nach dem Nennbetrag der auf die Wohnungseigentümer