Abmahngefahr für Vermieter bei Wohnungsanzeigen
02.01.2020, Autor: Frau Tanja Fuß / Lesedauer ca. 1 Min. (210 mal gelesen)
Vermieter von Wohnungen können schneller als gedacht eine Abmahnung mit hohen Schadensersatzforderungen erhalten, wenn sie in Wohnungsanzeigen nicht alle vorgeschriebenen Angaben machen (z.B. Werte aus Energieausweis).
Abmahngefahr für Vermieter bei Wohnungsanzeigen
Sachverhalt
Abmahnungen kennt man hauptsächlich von Filesharing oder unlauterem Wettbewerb. Aber auch Vermieter von Wohnungen können schneller als gedacht eine Abmahnung mit hohen Schadensersatzforderungen erhalten. Hintergrund solcher Abmahnungen ist, dass Vermieter seit einiger Zeit bei Wohnungsanzeigen Angaben zu den Werten aus dem Energieausweis machen müssen. Fehlen vorgeschriebene Angaben, besteht die Möglichkeit, dass der Vermieter abgemahnt wird.
Berechtigung der Abmahnung
Auch wenn aber ein Verstoß vorliegt, heißt dies nicht automatisch, dass die Abmahnung berechtigt ist. Eine weitere Voraussetzung für eine berechtigte Abmahnung ist nämlich, dass ein Wettbewerbsverhältnis vorliegt. Dies ist oft nicht gegeben, so dass die Abmahnung unberechtigt ist und keine Ansprüche auf Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie auf Zahlung von Schadensersatz und Übernahme von Anwaltskosten bestehen.
Empfehlung
Da Abmahnkanzleien oft sehr kurze Fristen setzen, kommen Sie möglichst schnell zu einer Erstberatung zu uns. Wir prüfen die Abmahnung und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen. Geben Sie auf keinen Fall vorschnell die geforderte Unterlassungserklärung ab oder zahlen den geforderten Betrag. Auch sollten Sie nicht selbst die Gegenseite kontaktieren, da Sie kaum einschätzen, auf was Sie achten müssen.
Weitere Gefahrenquellen
Aber auch in weiteren Bereichen gibt es für Vermieter Gefahrenquellen und Haftungsrisiken. So droht etwa eine Klage auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld, wenn ein Vermieter einen ausländischen Mietinteressenten als Mieter ablehnt, wenn es Indizien für eine Diskriminierung wegen der Herkunft gibt.
Bei Fragen rund um Wohnungsanzeigen, Mietverträge und Kaufverträge über Immobilien bzw. Eigentumswohnungen können Sie mich gerne anrufen und einen Termin vereinbaren.
0711 / 7 22 34 39 0
tanja.fuss@anwaltskanzlei-fuss.de
Abmahngefahr für Vermieter bei Wohnungsanzeigen
Sachverhalt
Abmahnungen kennt man hauptsächlich von Filesharing oder unlauterem Wettbewerb. Aber auch Vermieter von Wohnungen können schneller als gedacht eine Abmahnung mit hohen Schadensersatzforderungen erhalten. Hintergrund solcher Abmahnungen ist, dass Vermieter seit einiger Zeit bei Wohnungsanzeigen Angaben zu den Werten aus dem Energieausweis machen müssen. Fehlen vorgeschriebene Angaben, besteht die Möglichkeit, dass der Vermieter abgemahnt wird.
Berechtigung der Abmahnung
Auch wenn aber ein Verstoß vorliegt, heißt dies nicht automatisch, dass die Abmahnung berechtigt ist. Eine weitere Voraussetzung für eine berechtigte Abmahnung ist nämlich, dass ein Wettbewerbsverhältnis vorliegt. Dies ist oft nicht gegeben, so dass die Abmahnung unberechtigt ist und keine Ansprüche auf Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie auf Zahlung von Schadensersatz und Übernahme von Anwaltskosten bestehen.
Empfehlung
Da Abmahnkanzleien oft sehr kurze Fristen setzen, kommen Sie möglichst schnell zu einer Erstberatung zu uns. Wir prüfen die Abmahnung und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen. Geben Sie auf keinen Fall vorschnell die geforderte Unterlassungserklärung ab oder zahlen den geforderten Betrag. Auch sollten Sie nicht selbst die Gegenseite kontaktieren, da Sie kaum einschätzen, auf was Sie achten müssen.
Weitere Gefahrenquellen
Aber auch in weiteren Bereichen gibt es für Vermieter Gefahrenquellen und Haftungsrisiken. So droht etwa eine Klage auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld, wenn ein Vermieter einen ausländischen Mietinteressenten als Mieter ablehnt, wenn es Indizien für eine Diskriminierung wegen der Herkunft gibt.
Bei Fragen rund um Wohnungsanzeigen, Mietverträge und Kaufverträge über Immobilien bzw. Eigentumswohnungen können Sie mich gerne anrufen und einen Termin vereinbaren.
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