Homeoffice – was Arbeitgeber u. Arbeitnehmer arbeitsrechtlich beachten müssen
23.01.2021, Autor: Frau Tanja Fuß / Lesedauer ca. 3 Min. (257 mal gelesen)
Nachfolgend erfahren Sie, was Arbeitgeber u. Arbeitnehmer beim Thema Homeoffice arbeitsrechtlich beachten müssen.
Homeoffice – was Arbeitgeber u. Arbeitnehmer arbeitsrechtlich beachten müssen
Seit Corona arbeiten viele Arbeitnehmer ganz oder zeitweise in Homeoffice. Dies hat sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber Vorteile. Arbeitnehmer sparen sich die Zeiten fürs Pendeln zum Arbeitsplatz und haben dadurch mehr Zeit für die Familie, sie sind bei der Gestaltung des Tagesablaufs flexibler, Pausen für Kinderbetreuung, Einkauf und Haushalt lassen sich bequem einbauen. Arbeitgeber vermeiden das Risiko, dass sich die Mitarbeiter gegenseitig mit Corona anstecken und dann ausfallen. Außerdem können sie so ihren Betrieb im Regelfall einigermaßen normal aufrecht erhalten. Aber Homeoffice hat auch Nachteile bzw. Risiken. Für Arbeitnehmer ist Arbeit und Freizeit nicht mehr klar voneinander getrennt und es besteht die Gefahr, dass sie rund um die Uhr erreichbar sein müssen. Arbeitgeber können ihre Arbeitnehmer bzw. deren Arbeit nicht mehr direkt kontrollieren. Homeoffice ist zudem kein rechtsfreier Raum. Es müssen auch hier die „normalen“ arbeitsrechtlichen Vorgaben beachtet werden. Da für die meisten Arbeitnehmer und Arbeitgeber derzeit offenbar die Vorteile überwiegen und sie daher auch in der Nach-Corona-Zeit Homeoffice beibehalten möchten, lohnt sich ein Blick darauf, was rechtlich zu beachten ist.
Gibt es einen Rechtsanspruch auf Homeoffice?
Aktuell haben Arbeitnehmer in Deutschland keinen Anspruch, ganz oder zeitweise in Homeoffice zu arbeiten. Das Bundesarbeitsministerium plant hier aber Änderungen.
Aber auch Arbeitgeber können nicht einseitig Homeoffice anordnen.
Etwas anderes gilt in beiden Fällen, wenn Homeoffice im Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag bzw. einer Betriebsvereinbarung geregelt ist.
Vorübergehender Anspruch auf Homeoffice während Corona?
Auch die neue Corona-Verordnung, die erst einmal bis Mitte März 2021 gelten soll, begründet kein Recht auf Homeoffice für Arbeitnehmer. Arbeitgeber sind danach zwar verpflichtet, Ihren Beschäftigten Homeoffice anzubieten, soweit dies nach den betrieblichen Gegebenheiten möglich ist, Arbeitnehmer haben aber keinen Rechtsanspruch und auch kein Klagerecht. Vor allem bei Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten sollen Arbeitnehmer derzeit zu Hause arbeiten können. Nur wenn zwingende betriebsbedingte Gründe dagegensprechen, muss kein Homeoffice angeboten werden. Die Arbeitgeber müssen dies aber nur gegenüber den Behörden – im Regelfall die Arbeitsschutzbehörden der Länder – begründen, nicht dagegen gegenüber dem betroffenen Arbeitnehmer. Bei einem Verstoß kann zwar ein Bußgeld verhängt werden, es dürfte aber schwierig sein, die Begründung des Arbeitgebers zu überprüfen.
Sinnvolle Regelungen zu Homeoffice:
Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer Homeoffice ermöglichen wollen, sollten vor allem folgende Aspekte geregelt werden:
- in welchem Umfang soll Homeoffice möglich sein (einzelne Tage, bestimmte Stundenzahl pro Woche, fest oder flexibel)
- welche Arbeitszeiten sollen in Homeoffice gelten (feste Zeiten, Gleitzeit mit oder ohne feste Kernarbeitszeit, Vertrauensarbeitszeit)
- wie soll die Arbeitszeit dokumentiert werden (elektronische Arbeitszeiterfassung z.B. durch Einloggen ins Firmennetzwerk, Aufschrieb durch Arbeitnehmer und Gegenzeichnung durch Vorgesetzten)
- wie soll das Thema Überstunden gehandhabt werden
- zu welchen Zeiten muss der Arbeitnehmer erreichbar sein
- wer bestimmt die Lage der Pausen
- wer stellt die benötigten Arbeitsmittel (Laptop bzw. PC, Drucker, Papier, Toner, etc.) zur Verfügung (Arbeitnehmer oder Arbeitgeber)
- wer richtet den Arbeitsplatz zu Hause ein (Schreibtisch, Bürostuhl, Beleuchtung, etc.)
- wer trägt die entstehenden Kosten (Strom, Heizung, Internet/Telefon) u. wie werden diese abgerechnet (Pauschale, genaue Abrechnung)
Welche gesetzlichen Vorgaben gelten im Homeoffice?
Wie bei der Arbeit im Betrieb vor Ort gelten auch im Homeoffice die „normalen“ arbeitsrechtlichen Vorgaben, etwa zum Arbeitsschutz (Ausstattung Arbeitsplatz, Beleuchtung, etc.), zu den Arbeitszeiten (Höchstarbeitszeit pro Tag u. pro Woche, Pausenzeiten, Ruhezeiten, grds. Verbot von Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit) und zum Datenschutz (sichere Datenübertragung, sichere Verwahrung von Unterlagen im Homeoffice).
Empfehlung:
Um Unklarheiten und Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglichst genaue Regelungen zum Homeoffice treffen. Dabei sollten sowohl die bereits bestehenden rechtlichen Vorgaben als auch die Planungen der Bundesregierung beachtet werden.
Wenn Sie Fragen hierzu haben, rufen Sie einfach an oder schreiben eine E-Mail und vereinbaren einen Termin für eine individuelle Beratung – egal ob in unserer Kanzlei, telefonisch oder per E-Mail.
0711 / 7 22 34 39 0
tanja.fuss@anwaltskanzlei-fuss.de
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Weitere Informationen zu mir und meiner Kanzlei sowie weitere Ratgeber bzw. Rechtstipps/Blogartikel finden Sie auf unserer Kanzleihomepage.
Homeoffice – was Arbeitgeber u. Arbeitnehmer arbeitsrechtlich beachten müssen
Seit Corona arbeiten viele Arbeitnehmer ganz oder zeitweise in Homeoffice. Dies hat sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber Vorteile. Arbeitnehmer sparen sich die Zeiten fürs Pendeln zum Arbeitsplatz und haben dadurch mehr Zeit für die Familie, sie sind bei der Gestaltung des Tagesablaufs flexibler, Pausen für Kinderbetreuung, Einkauf und Haushalt lassen sich bequem einbauen. Arbeitgeber vermeiden das Risiko, dass sich die Mitarbeiter gegenseitig mit Corona anstecken und dann ausfallen. Außerdem können sie so ihren Betrieb im Regelfall einigermaßen normal aufrecht erhalten. Aber Homeoffice hat auch Nachteile bzw. Risiken. Für Arbeitnehmer ist Arbeit und Freizeit nicht mehr klar voneinander getrennt und es besteht die Gefahr, dass sie rund um die Uhr erreichbar sein müssen. Arbeitgeber können ihre Arbeitnehmer bzw. deren Arbeit nicht mehr direkt kontrollieren. Homeoffice ist zudem kein rechtsfreier Raum. Es müssen auch hier die „normalen“ arbeitsrechtlichen Vorgaben beachtet werden. Da für die meisten Arbeitnehmer und Arbeitgeber derzeit offenbar die Vorteile überwiegen und sie daher auch in der Nach-Corona-Zeit Homeoffice beibehalten möchten, lohnt sich ein Blick darauf, was rechtlich zu beachten ist.
Gibt es einen Rechtsanspruch auf Homeoffice?
Aktuell haben Arbeitnehmer in Deutschland keinen Anspruch, ganz oder zeitweise in Homeoffice zu arbeiten. Das Bundesarbeitsministerium plant hier aber Änderungen.
Aber auch Arbeitgeber können nicht einseitig Homeoffice anordnen.
Etwas anderes gilt in beiden Fällen, wenn Homeoffice im Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag bzw. einer Betriebsvereinbarung geregelt ist.
Vorübergehender Anspruch auf Homeoffice während Corona?
Auch die neue Corona-Verordnung, die erst einmal bis Mitte März 2021 gelten soll, begründet kein Recht auf Homeoffice für Arbeitnehmer. Arbeitgeber sind danach zwar verpflichtet, Ihren Beschäftigten Homeoffice anzubieten, soweit dies nach den betrieblichen Gegebenheiten möglich ist, Arbeitnehmer haben aber keinen Rechtsanspruch und auch kein Klagerecht. Vor allem bei Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten sollen Arbeitnehmer derzeit zu Hause arbeiten können. Nur wenn zwingende betriebsbedingte Gründe dagegensprechen, muss kein Homeoffice angeboten werden. Die Arbeitgeber müssen dies aber nur gegenüber den Behörden – im Regelfall die Arbeitsschutzbehörden der Länder – begründen, nicht dagegen gegenüber dem betroffenen Arbeitnehmer. Bei einem Verstoß kann zwar ein Bußgeld verhängt werden, es dürfte aber schwierig sein, die Begründung des Arbeitgebers zu überprüfen.
Sinnvolle Regelungen zu Homeoffice:
Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer Homeoffice ermöglichen wollen, sollten vor allem folgende Aspekte geregelt werden:
- in welchem Umfang soll Homeoffice möglich sein (einzelne Tage, bestimmte Stundenzahl pro Woche, fest oder flexibel)
- welche Arbeitszeiten sollen in Homeoffice gelten (feste Zeiten, Gleitzeit mit oder ohne feste Kernarbeitszeit, Vertrauensarbeitszeit)
- wie soll die Arbeitszeit dokumentiert werden (elektronische Arbeitszeiterfassung z.B. durch Einloggen ins Firmennetzwerk, Aufschrieb durch Arbeitnehmer und Gegenzeichnung durch Vorgesetzten)
- wie soll das Thema Überstunden gehandhabt werden
- zu welchen Zeiten muss der Arbeitnehmer erreichbar sein
- wer bestimmt die Lage der Pausen
- wer stellt die benötigten Arbeitsmittel (Laptop bzw. PC, Drucker, Papier, Toner, etc.) zur Verfügung (Arbeitnehmer oder Arbeitgeber)
- wer richtet den Arbeitsplatz zu Hause ein (Schreibtisch, Bürostuhl, Beleuchtung, etc.)
- wer trägt die entstehenden Kosten (Strom, Heizung, Internet/Telefon) u. wie werden diese abgerechnet (Pauschale, genaue Abrechnung)
Welche gesetzlichen Vorgaben gelten im Homeoffice?
Wie bei der Arbeit im Betrieb vor Ort gelten auch im Homeoffice die „normalen“ arbeitsrechtlichen Vorgaben, etwa zum Arbeitsschutz (Ausstattung Arbeitsplatz, Beleuchtung, etc.), zu den Arbeitszeiten (Höchstarbeitszeit pro Tag u. pro Woche, Pausenzeiten, Ruhezeiten, grds. Verbot von Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit) und zum Datenschutz (sichere Datenübertragung, sichere Verwahrung von Unterlagen im Homeoffice).
Empfehlung:
Um Unklarheiten und Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglichst genaue Regelungen zum Homeoffice treffen. Dabei sollten sowohl die bereits bestehenden rechtlichen Vorgaben als auch die Planungen der Bundesregierung beachtet werden.
Wenn Sie Fragen hierzu haben, rufen Sie einfach an oder schreiben eine E-Mail und vereinbaren einen Termin für eine individuelle Beratung – egal ob in unserer Kanzlei, telefonisch oder per E-Mail.
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