Kündigung durch Arbeitgeber oder Aufhebungsvertrag? Was ist für den Arbeitnehmer besser?

02.01.2020, Autor: Frau Tanja Fuß / Lesedauer ca. 2 Min. (1509 mal gelesen)
Ein Aufhebungsvertrag bietet den Vorteil, dass Sie alle Ansprüche regeln, die Höhe der Abfindung festlegen und den Wortlaut des Zeugnisses mit dem Arbeitgeber vereinbaren können.

Kündigung durch den Arbeitgeber oder Abschluss eines Aufhebungsvertrages? Was ist für den Arbeitnehmer besser?

Sachverhalt

Wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine Kündigung in Aussicht stellt, steht oft die Frage im Raum, ob man die Kündigung abwarten und gegebenenfalls dagegen klagen soll oder ob es besser ist, über den Abschluss eines Aufhebungsvertrages zu verhandeln.

Vorteile Aufhebungsvertrag

Zwar hängt dies vom jeweiligen Einzelfall ab, aber generell kann man sagen, dass ein Aufhebungsvertrag folgende Vorteile bietet:
  • Regelung offener Ansprüche (z.B. Resturlaub / Urlaubsabgeltung, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Prämie)
  • Vereinbarung einer Abfindung
  • Vereinbarung eines guten Zeugnisses (zumindest Note festlegen, evtl. auch ausformuliert als Anlage beifügen)
  • Vereinbarung einer bezahlten Freistellung für die Suche nach einem neuen Job
Nachteile Aufhebungsvertrag

Auf der anderen Seite muss man durch entsprechende Formulierung des Aufhebungsvertrages verhindern, dass es zu einer Sperre beim Arbeitslosengeld-I-Anspruch durch die Arbeitsagentur oder einer Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld kommt.

Alternativer Ablauf bei Kündigungsschutzklage gegen Kündigung

Zu berücksichtigen ist zudem, dass eine Kündigungsschutzklage in über 95 % der Fälle auch mit einem Vergleich endet, der eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung und Ausstellung eines guten Zeugnisses beinhaltet. Ein vor dem Arbeitsgericht geschlossener Vergleich wird aber meist in wenigen Minuten im Rahmen einer Güteverhandlung geschlossen und ist daher im Regelfall nicht so gut verhandelt und formuliert wie ein Aufhebungsvertrag. Außerdem spart man sich bei einem Aufhebungsvertrag den Gang zu Gericht.

Empfehlung

Da jeder Fall anders ist und immer die konkreten Umstände bzw. die konkreten Regelungen im Arbeitsvertrag zu berücksichtigen sind, sollten Sie frühzeitig zu mir kommen und sich beraten lassen.

Gerne berate und unterstütze ich Sie hier und formuliere einen entsprechenden Aufhebungsvertrag samt Zeugnis.

Rufen Sie am besten gleich an und vereinbaren einen Termin.

0711 / 7 22 34 39 0
tanja.fuss@anwaltskanzlei-fuss.de

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