Abo-Fallen und wie Sie wieder rauskommen

04.07.2021, Autor: Frau Tanja Fuß / Lesedauer ca. 2 Min. (372 mal gelesen)
Mit einem Widerruf bzw. Widerrufsjoker oder einem Sonderkündigungsrecht können Sie, je nach den Umständen des Einzelfalles, aus einem Abo wieder herauskommen.

Abo-Fallen und wie Sie wieder rauskommen – von Widerruf bis Sonderkündigung

Ausgangssituation: Locken mit günstigen Probeangeboten
Nicht selten lassen sich Verbraucher mit günstigen Probeangeboten in kostenpflichtige Abonnements locken, sei es bei einem Streamingdienst, einem Fitnessstudio, einem Provider, einem Stromanbieter, einem Dating-Portal oder einer Zeitung bzw. Zeitschrift. Wird das Abo nicht rechtzeitig gekündigt, kommt es oft zu einer automatischen Verlängerung von bis zu 1 Jahr.

Das Kleingedruckte in den AGB:
Das Häkchen bei den AGB muss man setzen, wenn man das Probeangebot nutzen will. Es lohnt sich aber, tatsächlich einen Blick in die AGB zu werfen. Denn dort sind beispielsweise die Laufzeit des Vertrages geregelt, eine automatische Verlängerung wenn keine fristgerechte Kündigung erfolgt, die Kündigungsfristen und Kündigungszeitpunkte (z.B. 3 Monate zum Ende der Mindestlaufzeit) sowie Preiserhöhungen.

Benachteiligen solche Regelungen den Verbraucher unangemessen, sind sie aber unwirksam. Ob dies der Fall ist, muss im konkreten Einzelfall geprüft werden.

Widerrufsrecht bei online oder telefonisch abgeschlossenen Verträgen:
Wurde das Abo online oder telefonisch abgeschlossen – also nicht vor Ort im Fitnessstudio oder im Ladengeschäft –, haben Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Sie können also innerhalb dieser Frist den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Aber auch nach Ablauf von 14 Tagen kann noch ein Widerrufsrecht bestehen (sog. Widerrufsjoker). Die Widerrufsfrist beginnt nämlich nur dann zu laufen, wenn der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert worden ist. Spätestens nach einem Jahr und 14 Tagen erlischt aber das Widerrufsrecht. Wenn Sie die Frist versäumt haben, sollten Sie daher prüfen, ob Sie beispielsweise bei der Online-Bestellung die Widerrufsbelehrung zum Download angeboten bekommen oder mit der Auftragsbestätigung per E-Mail erhalten haben.

Sonderkündigungsrecht bei Abo-Verträgen:
Haben sich wesentliche Rahmenbedingungen geändert, kann zudem ein zeitlich befristetes Sonderkündigungsrecht bestehen. Dies kann etwa bei einer Preiserhöhung der Fall sei oder wenn das reine Frauen-Fitnessstudio nun auch Männer aufnimmt. Der Vertrag kann dann vorzeitig -also vor Ablauf der Mindestlaufzeit – fristlos gekündigt werden.

Sonderfall Umzug – Sonderkündigungsrecht nur im Ausnahmefall:
Ein Umzug fällt grundsätzlich in die Sphäre des Verbrauchers und berechtigt daher nicht zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Ausnahmen sind möglich, wenn der Provider am neuen Wohnort keinen Anschluss anbieten kann oder das Fitnessstudio weit entfernt vom neuen Wohnort ist und das Umzug bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbar war. Eine Rolle spielt auch, ob der Verbraucher zwischen unterschiedlich langen Laufzeiten wählen konnte und sich wegen des geringeren Preises bewusst für eine längere Laufzeit entschieden hat.

Empfehlung:
Wenn Sie Fragen rund um einen Vertrag, Vertragslaufzeiten, eine Mindestlaufzeit oder automati-sche Verlängerung, Kündigungsmöglichkeiten oder ein Widerrufsrecht haben – ob als Verbraucher oder Unternehmen –, rufen Sie einfach an oder schreiben eine E-Mail und vereinbaren einen Ter-min für eine individuelle Beratung – egal ob in unserer Kanzlei in Stuttgart, telefonisch, per Zoom bzw. MS Teams oder per E-Mail.

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