Was Sie nach Erhalt einer Abmahnung (z.B. wegen Filesharings) beachten sollten
02.01.2020, Autor: Frau Tanja Fuß / Lesedauer ca. 2 Min. (190 mal gelesen)
Geben Sie auf keinen Fall vorschnell die geforderte Unterlassungserklärung ab, räumen etwas ein oder rufen selbst die Abmahnkanzlei an, sondern lassen Sie sich von einem Anwalt beraten.
Was Sie nach Erhalt einer Abmahnung (z.B. wegen Filesharings) beachten sollten
Auch wenn es schwerfällt: Sie sollten erst einmal Ruhe bewahren und auf keinen Fall vorschnell etwas einräumen oder die geforderte Unterlassungserklärung abgeben, sondern sich von einem Anwalt beraten lassen.
Verhalten nach Erhalt Abmahnung
Nach Erhalt einer Abmahnung sollte zunächst in einem ersten Beratungsgespräch mit einem Anwalt geklärt werden, was passiert ist und ob die Abmahnung zu Recht erfolgt ist. Haben Sie, Freunde, Familienmitglieder oder andere Besucher tatsächlich etwas Verbotenes gemacht (z.B. illegal Filme über Filesharing heruntergeladen)? Wenn dies feststeht, sollte das weitere Vorgehen festgelegt werden.
Vorgehen bei berechtigter Abmahnung
Selbst wenn Sie die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung begangen haben, kann in der Regel zumindest der geforderte Schadensersatzbetrag nach unten verhandelt werden. Man muss hier nur die richtigen Argumente vorbringen.
Vorgehen bei Rechtsverletzungen durch Dritte
Falls Sie den vorgeworfenen Verstoß nicht begangen haben, aber andere Personen, als sie Ihren Internetanschluss benutzt haben, kommt es darauf an, ob Sie eine Belehrungspflicht hatten und dieser nicht nachgekommen sind. Dies kommt insbesondere bei minderjährigen Kindern, aber auch bei Besuchern in Betracht.
Haben Sie nichts falsch gemacht, kann die Abmahnung zurückgewiesen werden.
Darlegungslast
Je nach Sachverhalt müssen Sie zudem mitteilen, wer Ihren Internetanschluss am entsprechenden Tag genutzt hat und die Urheberrechtsverletzung begangen haben kann.
Unterlassungserklärung
Außerdem prüft der Anwalt die mitgeschickte Unterlassungserklärung und modifiziert diese bei Bedarf, damit Sie sich nicht zu mehr verpflichten als unbedingt nötig.
Empfehlung
In jedem Fall sollte man schnell handeln, da die Fristen immer recht kurz sind und ansonsten eine zeit- und kostenintensive Klage auf Unterlassung und Schadensersatz droht.
Ohne professionelle Hilfe kann man hier schnell Fehler machen.
Gerne helfe ich Ihnen hier weiter.
Warten Sie nicht zu lange, rufen Sie möglichst schnell an und vereinbaren einen Termin.
0711 / 7 22 34 39 0
tanja.fuss@anwaltskanzlei-fuss.de
Was Sie nach Erhalt einer Abmahnung (z.B. wegen Filesharings) beachten sollten
Auch wenn es schwerfällt: Sie sollten erst einmal Ruhe bewahren und auf keinen Fall vorschnell etwas einräumen oder die geforderte Unterlassungserklärung abgeben, sondern sich von einem Anwalt beraten lassen.
Verhalten nach Erhalt Abmahnung
Nach Erhalt einer Abmahnung sollte zunächst in einem ersten Beratungsgespräch mit einem Anwalt geklärt werden, was passiert ist und ob die Abmahnung zu Recht erfolgt ist. Haben Sie, Freunde, Familienmitglieder oder andere Besucher tatsächlich etwas Verbotenes gemacht (z.B. illegal Filme über Filesharing heruntergeladen)? Wenn dies feststeht, sollte das weitere Vorgehen festgelegt werden.
Vorgehen bei berechtigter Abmahnung
Selbst wenn Sie die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung begangen haben, kann in der Regel zumindest der geforderte Schadensersatzbetrag nach unten verhandelt werden. Man muss hier nur die richtigen Argumente vorbringen.
Vorgehen bei Rechtsverletzungen durch Dritte
Falls Sie den vorgeworfenen Verstoß nicht begangen haben, aber andere Personen, als sie Ihren Internetanschluss benutzt haben, kommt es darauf an, ob Sie eine Belehrungspflicht hatten und dieser nicht nachgekommen sind. Dies kommt insbesondere bei minderjährigen Kindern, aber auch bei Besuchern in Betracht.
Haben Sie nichts falsch gemacht, kann die Abmahnung zurückgewiesen werden.
Darlegungslast
Je nach Sachverhalt müssen Sie zudem mitteilen, wer Ihren Internetanschluss am entsprechenden Tag genutzt hat und die Urheberrechtsverletzung begangen haben kann.
Unterlassungserklärung
Außerdem prüft der Anwalt die mitgeschickte Unterlassungserklärung und modifiziert diese bei Bedarf, damit Sie sich nicht zu mehr verpflichten als unbedingt nötig.
Empfehlung
In jedem Fall sollte man schnell handeln, da die Fristen immer recht kurz sind und ansonsten eine zeit- und kostenintensive Klage auf Unterlassung und Schadensersatz droht.
Ohne professionelle Hilfe kann man hier schnell Fehler machen.
Gerne helfe ich Ihnen hier weiter.
Warten Sie nicht zu lange, rufen Sie möglichst schnell an und vereinbaren einen Termin.
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