Abmahnung Auffenberg Rechtsanwälte, Universal Pictures International GmbH, "Ich - Einfach Unverbesserlich"

12.10.2011, Autor: Herr Lars Jaeschke / Lesedauer ca. 2 Min. (1826 mal gelesen)
Derzeit mahnen die Rechtsanwälte Auffenberg (angebliche) Urheberrechtsverletzungen an dem Film "Ich - Einfach Unverbesserlich" für die Universal Pictures International GmbH ab.

Abgemahnte sollten die von den Rechteinhabern gesetzte Frist nicht verstreichen lassen, sondern sich alsbald nach Erhalt der Abmahnung an einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz wenden.

In der Regel sollte dann eine modifizierte – d.h. nicht die von der Gegenseite vorformulierte – Unterlassungserklärung abgegeben werden, die keine Zahlungsverpflichtung in Bezug auf die geltend gemachten Abmahnkosten oder sonstigen Schadensersatz enthält. Mit Abgabe einer solchen ausreichenden Erklärung kann eine einstweilige Verfügung, die sonst ggf. auch ohne mündliche Verhandlung gegen Sie erwirkt werden kann, vermieden werden.

Ob und wieviel Geld ggf. an die Rechteinhaber gezahlt werden muss, hängt vom Einzelfall ab. In der Regel ist jedoch ein wirtschaftlich sinnvoller Vergleich möglich, auch wenn der Abgemahnte den Verstoss begangen hat.

In keinem Fall sollte aber wie erwähnt ohne fachanwaltlichen Rat eine von der Gegenseite vorformulierte Verpflichtungserklärung unterschrieben werden, denn damit wir ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen.

Unabhängig von der Frage, ob die Beklagte überhaupt haftet, ist zudem bisher nicht höchstrichterlich geklärt, ob der Anspruch auf Ersatz von Abmahnkosten in derartigen Fällen gemäß § 97a Abs. 2 UrhG auf € 100,00 begrenzt ist.

Bei qualifizierter Beratung durch einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz kann den abmahnenden Kanzleien aber so gut wie immer „viel Wind aus den Segeln“ genommen werden. „Fachanwälte“ sind Rechtsanwälte, die diesen Titel aufgrund ihrer besonderen Kenntnisse und nachgewiesenen praktischen Erfahrungen in bestimmten Rechtsgebieten von der Rechtsanwaltskammer verliehen bekommen haben. "Gewerbliche Schutzrechte" sind u.a. Marken, Designs und Patente. Abgedeckt ist aber auch das Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, u.a.

Bitte beachten Sie, dass der vorstehende Artikel den rechtlichen Stand der Dinge zum Zeitpunkt der Veröffentlichung darstellt und die konkrete Beratung im Einzelfall nie ersetzen kann.

Autor dieses Rechtstipps

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Dr. Lars Jaeschke

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