Schnelle Hilfe bei Cyber-Mobbing
16.11.2016, Autor: Herr Lars Jaeschke / Lesedauer ca. 1 Min. (327 mal gelesen)
So wehren Sie sich mit einem spezialisierten Anwalt erfolgreich gegen Cyber-Mobbing, Sexting, öffentliche Zur-Schau-Stellung und Belästigung im Internet
Schnelle Hilfe bei Cyber-Mobbing: So wehren Sie sich mit einem spezialisierten Anwalt erfolgreich gegen Mobbing, Sexting, öffentliche Zur-Schau-Stellung und Belästigung im Internet
Verleumdungen, Beleidigungen und Rufmord im Internet nehmen immer mehr zu. Die Täter fühlen sich anonym und sind online oftmals völlig enthemmt wenn es darum geht ihren Opfern (nicht selten Ex-Partnern) zu schaden. Von Cyber-Mobbing (Internet-Mobbing, Cyber-Bullying, Cyber-Stalking) Betroffene haben indes vielfältige Möglichkeiten, sich anwaltlich gut beraten erfolgreich gegen die Täter zur Wehr zu setzen. In den Fällen, in denen intime Videos oder Bildmaterial o.ä. des Opfers vom Täter auf Internetseiten eingestellt werden, wird es ein wichtiges Ziel des/der Betroffenen sein, diese möglichst schnell von den betreffenden Webseiten löschen zu lassen bzw. die Auffindbarkeit über die gängigen Suchmaschinen zu verhindern. Darüber hinaus ist es dann das Ziel der Opfer, dass der/die Täter strafrechtlich belangt werden und zivilrechtlich einen hohen Betrag an Schadensersatz/Geldentschädigung an das Opfer zahlen.
Wie man am besten gegen Cyber-Mobbing vorgeht habe ich hier zusammengefasst:
https://www.ipjaeschke.de
Schnelle Hilfe bei Cyber-Mobbing: So wehren Sie sich mit einem spezialisierten Anwalt erfolgreich gegen Mobbing, Sexting, öffentliche Zur-Schau-Stellung und Belästigung im Internet
Verleumdungen, Beleidigungen und Rufmord im Internet nehmen immer mehr zu. Die Täter fühlen sich anonym und sind online oftmals völlig enthemmt wenn es darum geht ihren Opfern (nicht selten Ex-Partnern) zu schaden. Von Cyber-Mobbing (Internet-Mobbing, Cyber-Bullying, Cyber-Stalking) Betroffene haben indes vielfältige Möglichkeiten, sich anwaltlich gut beraten erfolgreich gegen die Täter zur Wehr zu setzen. In den Fällen, in denen intime Videos oder Bildmaterial o.ä. des Opfers vom Täter auf Internetseiten eingestellt werden, wird es ein wichtiges Ziel des/der Betroffenen sein, diese möglichst schnell von den betreffenden Webseiten löschen zu lassen bzw. die Auffindbarkeit über die gängigen Suchmaschinen zu verhindern. Darüber hinaus ist es dann das Ziel der Opfer, dass der/die Täter strafrechtlich belangt werden und zivilrechtlich einen hohen Betrag an Schadensersatz/Geldentschädigung an das Opfer zahlen.
Wie man am besten gegen Cyber-Mobbing vorgeht habe ich hier zusammengefasst:
https://www.ipjaeschke.de