Abmahnung durch WALDORF FROMMER – Shutter Island – Tele München Fernseh GmbH
19.12.2023, Autor: Herr Lars Jaeschke / Lesedauer ca. 1 Min. (3473 mal gelesen)
Aktuell versenden die Rechtsanwälte Waldorf Frommer Abmahnungen wegen (angeblicher) Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Shutter Island“.
Aktuell versenden die Rechtsanwälte Waldorf Frommer Abmahnungen wegen (angeblicher) Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Shutter Island“.
Shutter Island (Arbeitstitel: Ashecliffe) ist ein amerikanischer Psychothriller mit Leonardo DiCaprio in der Hauptrolle. Der Film basiert auf dem 2003 erschienenen, gleichnamigen Roman des US-amerikanischen Schriftstellers Dennis Lehane. Die Weltpremiere feierte der Film auf der Berlinale 2010 am 13. Februar 2010.] Deutschlandweit ist der Film am 25. Februar 2010 in die Kinos gekommen.
WALDORF FROMMER verlangen u.a. die Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung, Kostenerstattung und Schadensersatz. Konkret wird eine Pauschalsumme in Höhe von € 956,00 gefordert, bestehend aus € 506,00 Rechtsanwaltskosten und € 450,00 Schadensersatz.
Wenn Sie den behaupteten Urheberrechtsverstoss begangen haben, sollte eine fachanwaltlich formulierte modifizierte – nicht die von der Gegenseite vorformulierte – Unterlassungserklärung abgegeben werden. Mit Abgabe einer solchen – ausreichenden – Erklärung kann eine einstweilige Verfügung, die sonst auch ohne mündliche Verhandlung gegen Sie erwirkt werden kann, vermieden werden.
Bei qualifizierter fachanwaltlicher Beratung kann WALDORF FROMMER in jedem Fall „viel Wind aus den Segeln“ genommen werden.
Aktuell versenden die Rechtsanwälte Waldorf Frommer Abmahnungen wegen (angeblicher) Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Shutter Island“.
Shutter Island (Arbeitstitel: Ashecliffe) ist ein amerikanischer Psychothriller mit Leonardo DiCaprio in der Hauptrolle. Der Film basiert auf dem 2003 erschienenen, gleichnamigen Roman des US-amerikanischen Schriftstellers Dennis Lehane. Die Weltpremiere feierte der Film auf der Berlinale 2010 am 13. Februar 2010.] Deutschlandweit ist der Film am 25. Februar 2010 in die Kinos gekommen.
WALDORF FROMMER verlangen u.a. die Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung, Kostenerstattung und Schadensersatz. Konkret wird eine Pauschalsumme in Höhe von € 956,00 gefordert, bestehend aus € 506,00 Rechtsanwaltskosten und € 450,00 Schadensersatz.
Wenn Sie den behaupteten Urheberrechtsverstoss begangen haben, sollte eine fachanwaltlich formulierte modifizierte – nicht die von der Gegenseite vorformulierte – Unterlassungserklärung abgegeben werden. Mit Abgabe einer solchen – ausreichenden – Erklärung kann eine einstweilige Verfügung, die sonst auch ohne mündliche Verhandlung gegen Sie erwirkt werden kann, vermieden werden.
Bei qualifizierter fachanwaltlicher Beratung kann WALDORF FROMMER in jedem Fall „viel Wind aus den Segeln“ genommen werden.