Jameda Bewertung löschen lassen: Schnelle Hilfe bei Negativbewertungen
08.07.2016, Autor: Herr Lars Jaeschke / Lesedauer ca. 1 Min. (336 mal gelesen)
Gegen unzulässige Bewertungen kann man mit zivilrechtlichen Möglichkeiten vorgehen. Und in besonders krassen Fällen von strafrechtlich relevanten Persönlichkeitsrechtsverletzungen kann auch das Strafrecht fruchtbar gemacht werden, um dann anwaltlich im Rahmen der Ermittlungen der Behörden Einsicht in beim Portalbetreiber beschlagnahmte Unterlagen nehmen zu können.
Arztbewertungsportale gibt es inzwischen viele. Zu nennen sind vor allem Jameda, Sanego, DocInsider und TopMedic u.a. Man kann solche Internetseiten als nützlich ansehen oder nicht – sie sind heute Realität. Nicht selten passiert es aber, dass auf solchen Portalen falsche Tatsachenbehauptungen verbreitet werden oder Schmähkritik ausgesprochen wird. Und da hört der „Spaß“ dann auf.
Eine für jedermann abrufbare Bewertung mit der Note „mangelhaft“ oder "ungenügend" begründet die erhebliche Gefahr, dass (potentielle) Patienten an der Kompetenz des Bewerteten zweifeln und sich deshalb statt an den negativ Bewerteten an einen anderen Mediziner wenden. Negativbewertungen haben das Potential, die Chancen des negativ bewerteten Arztes im Wettbewerb mit anderen Ärzten deutlich zu beeinträchtigen.
Sind Sie als Arzt ebenfalls auf einer Bewertungsplattform von einem (angeblichen) Patienten negativ bewertet worden ?
Sprechen Sie darüber mit Fachanwalt Dr. Jaeschke.
Für den Erstkontakt fallen für Sie bei uns keine Kosten an.
Es gibt eine Reihe von zivilrechtlichen Möglichkeiten gegen unzulässige Bewertungen vorzugehen. Und in besonders krassen Fällen von strafrechtlich relevanten Persönlichkeitsrechtsverletzungen kann auch das Strafrecht fruchtbar gemacht werden, um dann anwaltlich im Rahmen der Ermittlungen der Behörden Einsicht in beim Portalbetreiber beschlagnahmte Unterlagen nehmen zu können.
Weitere Informationen zur aktuellen Rechtslage und zum konkreten Vorgehen finden Sie auch hier:
https://www.ipjaeschke.de
Arztbewertungsportale gibt es inzwischen viele. Zu nennen sind vor allem Jameda, Sanego, DocInsider und TopMedic u.a. Man kann solche Internetseiten als nützlich ansehen oder nicht – sie sind heute Realität. Nicht selten passiert es aber, dass auf solchen Portalen falsche Tatsachenbehauptungen verbreitet werden oder Schmähkritik ausgesprochen wird. Und da hört der „Spaß“ dann auf.
Eine für jedermann abrufbare Bewertung mit der Note „mangelhaft“ oder "ungenügend" begründet die erhebliche Gefahr, dass (potentielle) Patienten an der Kompetenz des Bewerteten zweifeln und sich deshalb statt an den negativ Bewerteten an einen anderen Mediziner wenden. Negativbewertungen haben das Potential, die Chancen des negativ bewerteten Arztes im Wettbewerb mit anderen Ärzten deutlich zu beeinträchtigen.
Sind Sie als Arzt ebenfalls auf einer Bewertungsplattform von einem (angeblichen) Patienten negativ bewertet worden ?
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Für den Erstkontakt fallen für Sie bei uns keine Kosten an.
Es gibt eine Reihe von zivilrechtlichen Möglichkeiten gegen unzulässige Bewertungen vorzugehen. Und in besonders krassen Fällen von strafrechtlich relevanten Persönlichkeitsrechtsverletzungen kann auch das Strafrecht fruchtbar gemacht werden, um dann anwaltlich im Rahmen der Ermittlungen der Behörden Einsicht in beim Portalbetreiber beschlagnahmte Unterlagen nehmen zu können.
Weitere Informationen zur aktuellen Rechtslage und zum konkreten Vorgehen finden Sie auch hier:
https://www.ipjaeschke.de