Feinkostunternehmer Michael Käfer geht gegen RTL wegen „Dschungelcamp“-Verunglimpfung vor
19.01.2011, Autor: Herr Lars Jaeschke / Lesedauer ca. 1 Min. (4105 mal gelesen)
Im so genannten „Käfer-Zelt“ beim sog. „Dschungelcamp-Oktoberfest“ hat RTL vor deutlich mehr als 7 Millionen Zuschauern die bekannte Marke des Feinkostunternehmers Michael Käfer verunglimpft. Die Dschungel-Insassen mussten eklige Dschungelcamp-Mahlzeiten essen, u.a. ein „Schleim- und Kakerlaken-Menü“ .
Herr Michael Käfer, Münchener Gastronom und Inhaber des Unternehmens Feinkost Käfer GmbH wird seine Rechte gegen RTL nun anwaltlich durchsetzen, um eine weitere Beschädigung seines Markennamens zu verhindern.
Im so genannten „Käfer-Zelt“ beim sog. „Dschungelcamp-Oktoberfest“ hat RTL vor deutlich mehr als 7 Millionen Zuschauern die bekannte Marke des Feinkostunternehmers Michael Käfer verunglimpft. Die Dschungel-Insassen mussten eklige Dschungelcamp-Mahlzeiten essen, u.a. ein „Schleim- und Kakerlaken-Menü“ .
Herr Michael Käfer, Münchener Gastronom und Inhaber des Unternehmens Feinkost Käfer GmbH wird seine Rechte gegen RTL nun anwaltlich durchsetzen, um eine weitere Beschädigung seines Markennamens zu verhindern.
Gegenüber der Abendzeitung erklärte er, „Käfer“ sei eine seit fast 90 Jahren etablierte Marke und stehe weltweit für beste Qualität und hochwertige Lebensmittel.
RTL übersieht, dass auch die „Kunstfreiheit“ Grenzen hat, wie Fachanwalt Dr. Jaeschke jüngst dargelegt hat (vgl. den Aufsatz „Satirische und kritische Verwendung bekannter Marken im deutschen und britischen Recht“ in: Götting, Horst-Peter und Westkamp, Guido (Hrsg.) „Immaterialgüterrecht - Das Verhältnis von Geistigem Eigentum und Menschenrechten“, 252 Seiten, Stuttgart, 2008, ISBN 978-3-89821-839-9“, S. 74 – 117).
Derartige kommerzielle Markenparodien sind keineswegs unproblematisch möglich.
Zudem hat unter Geltung des neuen Unlauterkeitsrechts die Notwendigkeit eines sog. „Wettbewerbsverhältnisses“ für effektiven Rechtsschutz gegen solchen Unfug, wie ihn RTL hier betreibt, zu Recht an Bedeutung eingebüßt.
Herr Michael Käfer, Münchener Gastronom und Inhaber des Unternehmens Feinkost Käfer GmbH wird seine Rechte gegen RTL nun anwaltlich durchsetzen, um eine weitere Beschädigung seines Markennamens zu verhindern.
Im so genannten „Käfer-Zelt“ beim sog. „Dschungelcamp-Oktoberfest“ hat RTL vor deutlich mehr als 7 Millionen Zuschauern die bekannte Marke des Feinkostunternehmers Michael Käfer verunglimpft. Die Dschungel-Insassen mussten eklige Dschungelcamp-Mahlzeiten essen, u.a. ein „Schleim- und Kakerlaken-Menü“ .
Herr Michael Käfer, Münchener Gastronom und Inhaber des Unternehmens Feinkost Käfer GmbH wird seine Rechte gegen RTL nun anwaltlich durchsetzen, um eine weitere Beschädigung seines Markennamens zu verhindern.
Gegenüber der Abendzeitung erklärte er, „Käfer“ sei eine seit fast 90 Jahren etablierte Marke und stehe weltweit für beste Qualität und hochwertige Lebensmittel.
RTL übersieht, dass auch die „Kunstfreiheit“ Grenzen hat, wie Fachanwalt Dr. Jaeschke jüngst dargelegt hat (vgl. den Aufsatz „Satirische und kritische Verwendung bekannter Marken im deutschen und britischen Recht“ in: Götting, Horst-Peter und Westkamp, Guido (Hrsg.) „Immaterialgüterrecht - Das Verhältnis von Geistigem Eigentum und Menschenrechten“, 252 Seiten, Stuttgart, 2008, ISBN 978-3-89821-839-9“, S. 74 – 117).
Derartige kommerzielle Markenparodien sind keineswegs unproblematisch möglich.
Zudem hat unter Geltung des neuen Unlauterkeitsrechts die Notwendigkeit eines sog. „Wettbewerbsverhältnisses“ für effektiven Rechtsschutz gegen solchen Unfug, wie ihn RTL hier betreibt, zu Recht an Bedeutung eingebüßt.