115.000 Euro aus Bank verschwunden – Angestellte im Visier
11.09.2017, Autor: Herr Bernfried Rose / Lesedauer ca. 2 Min. (113 mal gelesen)
Nachdem in der Herner Sparkasse 115.000 Euro einfach so verschwunden waren, wurde eine Mitarbeiterin verdächtigt und anschließend gekündigt. Ihr wurde vorgeworfen, sich das Geld selbst angeeignet zu haben. Vor Gericht dann die überraschende Wendung. Das LAG Hamm gab der Kündigungsschutzklage der Frau statt und sie darf ihren Job behalten (LAG Hamm, Urteil vom 14.08.2017 – Az.: 17 Sa 1540/16).
Das Geld ist flüchtig und die Frau belastet
Die Arbeitnehmerin war in der Herner Sparkasse tätig. Am 28.05.2015 wurde ein verplombter Geldkoffer mit rund 115.000 Euro in die Filiale gebracht. Dies hatte die Angestellte so angeordnet. Obwohl es das Vier-Augen-Prinzip der Sparkasse nicht gestattete, den Koffer alleine zu öffnen, tat die Frau dies. Später kam ein Mitarbeiter hinzu und dieser entdeckte nur Waschpulver und Babynahrung im Koffer. Die Arbeitnehmerin wollte dies ebenso vorgefunden haben.
Nachdem der Sachverhalt aufgeklärt worden war, wurde die Frau von der Sparkasse fristlos entlassen. Die Sparkasse berief sich darauf, dass sie die Frau verdächtigten, das Geld entwendet zu haben. Ferner solle es nach dem Vorfall merkwürdige Kontobewegungen der Angestellten gegeben haben.
Die Tücken der Verdachtskündigung
Von den Formen der Kündigung ist die Verdachtskündigung eine Sonderform. Die für eine Kündigung erforderliche Pflichtverletzung ist bei ihr nicht genau erwiesen, sondern die Gesamtumschau aller Tatsachen lässt nur den Verdacht zu. Der Verdacht, eine Straftat begangen zu haben, wirkt sich negativ auf das Vertrauenskonto aus. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Sachverhalt so gut es geht aufzuklären.
In der Entscheidung wurden besonders hohe Maßstäbe an den Tag gelegt. Es bedürfe einer besonders hohen Wahrscheinlichkeit der Tatbegehung. Dies sei vor Gericht nicht zweifelsfrei festgestellt worden, da auch andere Personen hätten in Betracht kommen können. Insgesamt wurden die besonders strengen Maßstäbe nicht angewandt.
Vorsicht ist geboten
Kündigungen, die auf einem bloßen Verdacht beruhen sind juristisch problematisch. Oftmals kann es sein, dass ein Mitarbeiter entlassen wird, der mit dem Sachverhalt gar nichts zu tun hat. Verdachtskündigungen sind regelmäßig Einzelfallentscheidungen.
Arbeitgeber sollten daher bei einer Verdachtskündigung Vorsicht walten lassen. Eine unrechtmäßige Kündigung kann zu einem hohen Prozessrisiko führen.
Mehr zur Kündigung von Mitarbeitern: https://www.rosepartner.de/arbeitsrecht/kuendigungsschutzklage.html
Das Geld ist flüchtig und die Frau belastet
Die Arbeitnehmerin war in der Herner Sparkasse tätig. Am 28.05.2015 wurde ein verplombter Geldkoffer mit rund 115.000 Euro in die Filiale gebracht. Dies hatte die Angestellte so angeordnet. Obwohl es das Vier-Augen-Prinzip der Sparkasse nicht gestattete, den Koffer alleine zu öffnen, tat die Frau dies. Später kam ein Mitarbeiter hinzu und dieser entdeckte nur Waschpulver und Babynahrung im Koffer. Die Arbeitnehmerin wollte dies ebenso vorgefunden haben.
Nachdem der Sachverhalt aufgeklärt worden war, wurde die Frau von der Sparkasse fristlos entlassen. Die Sparkasse berief sich darauf, dass sie die Frau verdächtigten, das Geld entwendet zu haben. Ferner solle es nach dem Vorfall merkwürdige Kontobewegungen der Angestellten gegeben haben.
Die Tücken der Verdachtskündigung
Von den Formen der Kündigung ist die Verdachtskündigung eine Sonderform. Die für eine Kündigung erforderliche Pflichtverletzung ist bei ihr nicht genau erwiesen, sondern die Gesamtumschau aller Tatsachen lässt nur den Verdacht zu. Der Verdacht, eine Straftat begangen zu haben, wirkt sich negativ auf das Vertrauenskonto aus. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Sachverhalt so gut es geht aufzuklären.
In der Entscheidung wurden besonders hohe Maßstäbe an den Tag gelegt. Es bedürfe einer besonders hohen Wahrscheinlichkeit der Tatbegehung. Dies sei vor Gericht nicht zweifelsfrei festgestellt worden, da auch andere Personen hätten in Betracht kommen können. Insgesamt wurden die besonders strengen Maßstäbe nicht angewandt.
Vorsicht ist geboten
Kündigungen, die auf einem bloßen Verdacht beruhen sind juristisch problematisch. Oftmals kann es sein, dass ein Mitarbeiter entlassen wird, der mit dem Sachverhalt gar nichts zu tun hat. Verdachtskündigungen sind regelmäßig Einzelfallentscheidungen.
Arbeitgeber sollten daher bei einer Verdachtskündigung Vorsicht walten lassen. Eine unrechtmäßige Kündigung kann zu einem hohen Prozessrisiko führen.
Mehr zur Kündigung von Mitarbeitern: https://www.rosepartner.de/arbeitsrecht/kuendigungsschutzklage.html