Steuerrecht: Gefängnisstrafen für Biersteuer-Betrüger
07.09.2018, Autor: Herr Bernfried Rose / Lesedauer ca. 1 Min. (160 mal gelesen)
Das Landgericht Hamburg hat drei Mitglieder einer internationalen Betrüger-Bande wegen schwerer Steuerhinterziehung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Durch fingierte Exporte nach Deutschland sparten die Steuerhinterzieher die französische Steuer auf Bier.
Französisches Bier vermeintlich nach Hamburg exportiert
Hauptangeklagter war der Inhaber einer im Hamburger Hafen ansässigen Logistikfirma. Von einer internationalen Bande war dieser für den Steuerbetrug angeheuert worden. Dabei wurde mittels gefälschter Frachtbriefe und Empfangsbestätigungen der Export von Bier aus Frankreich nach Deutschland fingiert.
Rund16 Millionen Liter französisches Bier wurde so in Deutschland versteuert, obwohl dieses tatsächlich noch in Frankreich lagerte. Ziel war es, die in Frankreich weitaus höher Besteuerung auf Bier zu umgehen, die in dem Land anfällt, in dem das Bier verkauft wird. Später sollte das Bier sogar noch in Großbritannien weiterverkauft werden, wo die Biersteuer noch einmal höher ausfällt.
Gewinne in Millionenhöhe
Im Ergebnis sparte die Bande mit dem vermeintlichen Export nach Deutschland einen Steuerbetrag in mehrfacher Millionenhöhe. Im Vergleich zu der in Frankreich anfallenden Steuer von rund 6,4 Millionen Euro hatte die Bande in Deutschland nur rund 1,8 Millionen Euro Steuern gezahlt. Dafür müssen der Haupangeklagt und seine beiden Gehilfen nun für mehrere Jahre ins Gefängnis.
Bei der Biersteuer handelt es sich um eine harmonisierte Verbrauchssteuer, die innerhalb der Europäischen Union erhoben wird. Dabei fallen die Steuersätze in den unterschiedlichen EU Ländern auch unterschiedlich hoch aus. Deutschland hat dabei noch einen vergleichsweisen geringen Steuersatz auf Bier. Die Verstöße gegen Steuervergehen innerhalb der EU können in jedem Mitgliedstaat verfolgt werden, daher war auch vorliegend das Landgericht in Hamburg mit dem Fall beauftragt.
Weitere Informationen zum Thema Steuerrecht und Steuerhinterziehung erhalten Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/steuerberatung/strafmass-bei-steuerhinterziehung.html
Französisches Bier vermeintlich nach Hamburg exportiert
Hauptangeklagter war der Inhaber einer im Hamburger Hafen ansässigen Logistikfirma. Von einer internationalen Bande war dieser für den Steuerbetrug angeheuert worden. Dabei wurde mittels gefälschter Frachtbriefe und Empfangsbestätigungen der Export von Bier aus Frankreich nach Deutschland fingiert.
Rund16 Millionen Liter französisches Bier wurde so in Deutschland versteuert, obwohl dieses tatsächlich noch in Frankreich lagerte. Ziel war es, die in Frankreich weitaus höher Besteuerung auf Bier zu umgehen, die in dem Land anfällt, in dem das Bier verkauft wird. Später sollte das Bier sogar noch in Großbritannien weiterverkauft werden, wo die Biersteuer noch einmal höher ausfällt.
Gewinne in Millionenhöhe
Im Ergebnis sparte die Bande mit dem vermeintlichen Export nach Deutschland einen Steuerbetrag in mehrfacher Millionenhöhe. Im Vergleich zu der in Frankreich anfallenden Steuer von rund 6,4 Millionen Euro hatte die Bande in Deutschland nur rund 1,8 Millionen Euro Steuern gezahlt. Dafür müssen der Haupangeklagt und seine beiden Gehilfen nun für mehrere Jahre ins Gefängnis.
Bei der Biersteuer handelt es sich um eine harmonisierte Verbrauchssteuer, die innerhalb der Europäischen Union erhoben wird. Dabei fallen die Steuersätze in den unterschiedlichen EU Ländern auch unterschiedlich hoch aus. Deutschland hat dabei noch einen vergleichsweisen geringen Steuersatz auf Bier. Die Verstöße gegen Steuervergehen innerhalb der EU können in jedem Mitgliedstaat verfolgt werden, daher war auch vorliegend das Landgericht in Hamburg mit dem Fall beauftragt.
Weitere Informationen zum Thema Steuerrecht und Steuerhinterziehung erhalten Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/steuerberatung/strafmass-bei-steuerhinterziehung.html