Markenrecht: Bayern darf Marke „Neuschwanstein “ behalten

24.09.2018, Autor: Herr Bernfried Rose / Lesedauer ca. 1 Min. (104 mal gelesen)
Der Freistaat Bayern darf nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 06.09.2018 (Az.: C-488/16 P) die Rechte an der Marke „Neuschwanstein“ weiterhin behalten. Der Freistaat darf nun auch in Zukunft weiterhin Lizenzgebühren auf bestimmte Souvenirs verlangen.

Bundesverband geht von geografischer Herkunft aus  

Der Entscheidung des EuGH geht ein jahrelanger Rechtsstreit voraus. Der Bundesverband Souvenir Geschenke Ehrenpreis (BSGE) hatten schon vor Jahren einen Löschungsantrag gegen die Marke „Neuschwanstein“ gestellt. Bayern hatte sich den Namen des im 19. Jahrhundert von Ludwig II. erbauten Märchenschlosses 2011 als Marke für verschiedene Produkte gesichert.
Der Bundesverband vertrat in seiner Klage die Ansicht, dass es sich bei dem Begriff „Neuschwanstein“ ausschließlich um eine geografische Herkunft handele und dieser Begriff daher nach dem Markenrecht nicht eintragungsfähig sei. Nach dem europäischen Markenrecht sind nämlich Marken, die ausschließlich auf den Herstellungsort einer Ware hinweisen, nicht eintragungsfähig und damit markenrechtlich auch nicht geschützt.

„Vertriebsort weist nicht auf geografische Herkunft hin“

Bereits 2016 hatte das Gericht der Europäischen Union (EuG) erstmals auf europäischer Ebene über den Markenstreit entschieden und gab dabei dem Freistaat recht. Das besagte Schloss könne zwar „geografisch lokalisiert, aber nicht als geografischer Ort angesehen werden“, befanden die Richter schon damals. Vielmehr gleiche das weltberühmte Schloss einem Museum, dass daher mehr der Bewahrung des Kulturerbes diene.

Auch der EuGH hat nun die Entscheidung des EuG in erster Instanz bestätigt. Die Richter folgten den Ausführungen des EuG und bestätigten damit, dass Bayern seine Markenrechte auch in Zukunft behalten kann.
Allerdings scheint der Streit um die Markenrechte am Märchenschloss nicht beendet– der Anwalt des BSGE kündigte bereits an, dass ein weiterer Löschungsantrag gegen die Marke eingereicht wurde. Der Markenrechtstreit wird also vermutlich in eine zweite Runde gehen.

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