Neuregelung der Grundsteuer: Bundesländer stimmen Reformvorschlägen zu

13.11.2019, Autor: Herr Bernfried Rose / Lesedauer ca. 2 Min. (185 mal gelesen)
Die Reform der Grundsteuer steht in den Startlöchern – nun hat auch der Bundesrat den Vorschlägen zur Neuregelung der Grundsteuer zugestimmt.

Bisherige Grundsteuer führt zu ungleicher Steuerbelastung
Schon lange steht die Grundsteuer in ihrer derzeitigen Form in der Kritik. Die Grundsteuer ist die Steuer, die auf das Eigentum an einem Grundstück und dessen Bebauung anfällt. Doch bereits 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die Berechnungsgrundlage der Steuer für verfassungswidrig erklärt (Urteil v. 10.04.2018; Az.: 1 BvL 11/14). Grund dafür sind völlig veraltete Einheitswerte, die als Bewertungsgrundlage von Grundstücken dienen. Diese wurden in den letzten Jahrzehnten nicht angepasst, sodass sie mittlerweile nicht mehr die tatsächlichen Werteverhältnisse wiederspiegeln. Das Ergebnis ist eine entstandene Verzerrung und die ungleiche Steuerbelastung von Grundstückseigentümern.

Das Bundesverfassungsgericht hat nach seinem Urteil dem Gesetzgeber bis Ende 2019 Zeit gegeben, dieser Ungleichbehandlung im Steuerrecht zu begegnen. Nach langem Ringen wurde sich nun endlich auf eine Neuregelung geeinigt. Mit der Zustimmung des Bundesrates kann nun das Gesetzespaket aus Grundgesetzänderung und Änderungen des Grundsteuer- und Bewertungsrechtes wie geplant in Kraft treten.

Einigung auf wertabhängiges Bewertungsmodell

Die Einigung sieht vor, dass die Bewertung der Grundstücke nun anhand eines wertabhängigen Modells vorgenommen werden soll. Dabei wird der Wert eines Grundstückes durch einen unabhängigen Gutachterausschuss ermittelt. Bei einem Grundstück, welches mit einer Immobilie bebaut ist, werden zusätzlich noch Erträge, wie beispielsweise Mieteinnahmen, in diese Ermittlung mit einbezogen. Damit wird sich in Zukunft die Bewertungsgrundlage für die Grundsteuer grundlegend ändern.
Dagegen soll die grundsätzliche Struktur der Steuer erhalten bleiben. Nach der Bewertung eines Grundstückes anhand der neuen Bewertungsgrundlage wird der so ermittelte Grundstückswert mit einer Steuermesszahl und einem Hebesatz der Kommune multipliziert. Ziel soll es sein, mit der neuen Bewertungsgrundlage der Grundstücke eine gerechte und einheitliche Steuerbelastung für Grundstückseigentümer zu erreichen. Ab voraussichtlich 2025 werden die Bundesländer die Grundsteuer nach der neuen Berechnungsgrundlage erheben.

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