EGMR erklärt Kinderwohl wichtiger als Vaterschaft und weist Klage eines Ex-Liebhabers ab

01.08.2018, Autor: Herr Bernfried Rose / Lesedauer ca. 2 Min. (97 mal gelesen)
Auch bei einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kann einem so manches Lächeln über die Lippen gehen. In einem kürzlich entschiedenen Fall wurde dem Ex-Liebhaber einer verheirateten Frau das Recht abgesprochen zu erfahren, ob eines ihrer Kinder von ihm ist. Wird es jetzt schwer für ehemalige Liebhaber?

Fast ein Fall für das private Vormittagsfernsehen

2004 ist ein Mann mit einer sechsfachen Mutter eine Beziehung eingegangen. Interessanterweise war die Frau während der Zeit mit einem anderen Mann verheiratet. 2006 endete die Beziehung und die Frau bekam ein Kind. Dem ehemaligen Liebhaber wurde der Kontakt zu dem potenziellen leiblichen Kind verweigert. Einen Vaterschaftstest konnte er nicht durchsetzen.

Gegen diese Handlungen ging er anfangs vor den deutschen Gerichten vor. Letztlich konnte er keinen Vaterschaftstest durchsetzen. Als Folge sah er sein Recht auf Familienleben aus der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt und wählte den Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Allerdings wiesen auch die europäischen Richter die Begehren des Mannes ab und stimmten den deutschen Richter zu.

Das Kindeswohl wiegt über allem

Die Richter am EGMR sahen das Kindeswohl in Gefahr, wenn such am Ende herausstellen könnte, dass es sich nicht um das Kind des Ehemanns handele. Sollte dies festgestellt werden, könnte die Familie des Kindes zerstört werden. Durch die Entscheidung müsse die Bundesrepublik Deutschland keine Entschädigung leisten. Die Entscheidung kann nun innerhalb von drei Monaten angefochten werden.

Mit der neueren Entscheidung bleibt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte seiner gefestigten Rechtsprechung treu. Bereits früher hatte der Gerichtshof festgelegt, dass eine funktionierende Familiengemeinschaft mit dem nicht-biologischen Vater mehr Sicherheit für das Kind bietet. Die gelebte soziale Ordnung der Familie sei wichtig. Als Vater zu qualifizieren sei derjenige, der Verantwortung für das Kind trägt – dies ist in der Regel der Ehemann. Der Liebhaber sei am Ende nur ein Eindringling.

Die rechtliche Frage ist leichter als die ethische Frage zu beantworten.

Für den einen oder anderen biologischen Vater kann ein starkes Interesse an der Klärung der Vaterschaft bestehen. Wird die Vaterschaft festgestellt, ergeben sich Rechte und Pflichten über weite Teile des Lebens des Kindes. Auch kann durch eine Klärung die emotionale Belastung gesenkt werden. In diesem Lebensbereich gilt es daher verantwortungsvoll zu handeln.

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