Ehegattensplitting in der Kritik

11.12.2017, Autor: Herr Bernfried Rose / Lesedauer ca. 2 Min. (115 mal gelesen)
Nicht nur die Stimmen für eine Abschaffung der Steuerklasse V werden immer lauter. Auch Frauen- und Familienverbände wie der Juristinnenbund (djb) fordern eine Modernisierung des Ehegattensplittings, um eine um eine zeitgemäße Besteuerung von Ehe und Lebenspartnerschaft zu erreichen.

Notwendigkeit einer Steuerreform?

Die seit längerem geführte Diskussion über die Vor- und Nachteile der Steuerklasse V geht einigen nicht weit genug. Allen voran dem djb, der eine völlige Modernisierung des Steuerrechts fordert und insbesondere das Ehegattensplitting kritisiert.

Zwar würden von der Abschaffung der Steuerklasse V insbesondere Frauen profitieren, die derzeit in der Steuerklasse V einen Teil der Steuern ihrer Männer mittragen. Aber auch durch das Ehegattensplitting würden sich Nachteile besonders für Frauen ergeben.
Es bleibt abzuwarten, ob auf die Kritik eine entsprechende Reform im Steuerrecht folgt.

Der Nachteil des Ehegattensplittings

Das Ehegattensplitting ist eine Methode zur Berechnung der Einkommenssteuer von zusammenveranlagten Ehegatten. Dabei wird das zu versteuernde Einkommen der Ehegatten  ermittelt und halbiert, für dieses halbierte Einkommen wird die Einkommenssteuer berechnet und dann wieder verdoppelt. Im Ergebnis bewirkt das Splittingverfahren, dass das zu versteuernde Einkommen auf beide Ehegatten gleichmäßig verteilt wird. Die Ehegatten werden als Wirtschaftsgemeinschaft betrachtet.

Nachteile ergeben sich insbesondere dann, wenn ein großes Gefälle zwischen den Einkommen innerhalb er Ehe besteht. Zwar werden Familien durch das Ehegattensplitting steuerlich entlastet. Allerdings ergeben sich in der Folge gerade für Mütter negative Auswirkungen auf ihre Berufstätigkeit. Denn verdient die Frau deutlich weniger als ihr Mann, dann lohnt sich eine Arbeitsaufnahme kaum noch. Dies führe in der Folge zu einer Nichtteilnahme am Arbeitsmarkt und letztlich zur Abhängigkeit vom besser verdienenden Partner.

Fehlende Gleichberechtigung im Steuerrecht

Nach Ansicht des djb werden somit gerade Frauen als häufige Geringverdiener innerhalb der Ehe benachteiligt. Der Bund fordert daher eine zeitgemäße und gleichstellungsgerechte individuelle Besteuerung von Ehen und Lebenspartnerschaften. Nur so könne eine Gleichberechtigung im Steuerrecht erzielt werden. 

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/steuerberatung.html

Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
Bernfried Rose

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